Durchführung der Baumaßnahme "Gantesweiler 24KAG146
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme „Gantesweiler“. Die Asphaltfahrbahn in diesem Bereich weist laut einer Zustandsbefahrung aus dem Jahr 2016 Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgesehen ist.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 150.000 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen.
Hintergrund der Planung ist zudem eine rechtliche Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, besteht ein Beitragserhebungsverbot gegenüber den Anliegern. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.08.2024einstimmig beschlossen