Durchführung der Baumaßnahme "Georgkirchstraße KAG Nr. 190/22"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität entscheidet in seiner Sitzung am 22. August 2024 über die Durchführung der Baumaßnahme in der Georgkirchstraße. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn, da diese aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Die Maßnahme wird durch das Amt für Straßen und Verkehr als Straßenbaulastträger umgesetzt.
Die Baukosten belaufen sich auf 185.000 Euro und werden aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund der Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden der Stadt Essen entgangene Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 133 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 22.08.2024einstimmig beschlossen