Verwendung der Stiftungsmittel der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät in seiner Sitzung am 17. September 2024 über die Verwendung von Mitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung. Im Zentrum der Vorlage 1094/2024/5 steht die Entscheidung über Zuschüsse für das zweite Halbjahr 2024.
Auf Grundlage der Satzung der Stiftung, welche dem Ausschuss die Entscheidungsgewalt über die Mittelverwendung überträgt, liegen Anträge von zwei Einrichtungen vor. Der Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtsumme von 6.000 Euro vor, die als Zuschüsse an die betreffenden Einrichtungen ausgezahlt werden sollen. Die Details zu den einzelnen Projekten sowie die entsprechenden Förderhöhen sind in einer Anlage zur Vorlage aufgeführt.
Die Mittel der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung sind dem Sondervermögen der Stadt Essen zuzuordnen. Der Antrag wurde durch das Amt für Soziales und Wohnen vorbereitet. Die Finanzierung der geplanten Zuschüsse erfolgt über die entsprechende Finanzposition im Haushalt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.09.2024einstimmig beschlossen
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