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Vorlage

Neufassung der Satzung für den Seniorenrat der Stadt Essen

0933/2024/5 17.09.2024 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) · einstimmig empfohlen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Essen hat eine Neufassung der Satzung für den Seniorenrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Grundlage der Überarbeitung ist ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 29. November 2023, der auf einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE und FDP beruhte. Ziel der Anpassung ist es, dem Seniorenrat ein eigenes Empfehlungs- und Anregungsrecht einzuräumen, analog zur bestehenden Satzung des Inklusionsbeirats.

Im Rahmen der redaktionellen und inhaltlichen Überarbeitung wurden neben der Einführung des neuen Anregungsrechts auch weitere Bestimmungen aktualisiert. Dies betrifft insbesondere die Rechte des Seniorenrates sowie die Rechte und Pflichten seiner Mitglieder. Zudem wurden die Regelungen zu Sitzungen, der Einberufung sowie die Vorgaben zur Beschlussfähigkeit und zu Abstimmungsverfahren neu formuliert. Die Neufassung der Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt, ergänzt durch eine Synopse, welche die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung darstellt. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung im Seniorenrat sowie im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, bevor der Rat der Stadt Essen über die Inkraftsetzung entscheidet.

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