Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration befasst sich mit der Verwendung der Mittel der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen. Im Zentrum der Vorlage steht die förmliche Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 sowie die Kenntnisnahme der Mittelverwendung in diesem Zeitraum.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden an drei Antragstellende insgesamt 985 Euro ausgezahlt. Dabei erhielt eine Person eine Beihilfe in Höhe von 685 Euro, während zwei weitere Personen jeweils 150 Euro als Ergänzung zu Leistungen des Jobcenters für die Geburt ihres ersten Kindes erhielten. Ein Antrag wurde aufgrund fehlender Mitwirkung abgelehnt. Unter Berücksichtigung von Depotkosten in Höhe von 10,72 Euro beliefen sich die Gesamtausgaben der Stiftung im Jahr 2023 auf insgesamt 995,72 Euro.
Zudem wird vorgeschlagen, ein Drittel des voraussichtlichen Überschusses aus der Vermögensverwaltung für das Jahr 2024 der Kapitalrücklage zuzuführen. Die Erträge für das Jahr 2024 werden auf etwa 10.200 Euro geschätzt, woraus sich ein Betrag von circa 3.400 Euro zur Kapitalverstärkung ergeben würde.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024einstimmig beschlossen