Neufassung der Satzung für den Seniorenrat der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen legt dem Rat der Stadt eine Neufassung der Satzung des Seniorenrates zur Beschlussfassung vor. Die vorliegende Ergänzungsvorlage umfasst sowohl redaktionelle als auch inhaltliche Anpassungen der bestehenden Regelungen.
Im Rahmen der Überarbeitung wurden technische Korrekturen vorgenommen, wie die Bereinigung eines Verweises in § 8 sowie die Streichung eines Satzes in § 3. Inhaltlich wird die Satzung um ein eigenes Empfehlungs- und Anregungsrecht ergänzt, das analog zur Satzung des Inklusionsbeirats gestaltet ist. Dieser Schritt folgt einem Beschluss des Rates vom November 2023, der auf einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE und FDP basierte.
Zudem wurden die Rechte des Seniorenrates, die Pflichten seiner Mitglieder sowie die Regelungen zu Sitzungen, zur Beschlussfähigkeit und zu Abstimmungen neu formuliert. Die Neufassung trägt zudem der Umbenennung des ehemaligen Seniorenbeirates in Seniorenrat im Jahr 2022 Rechnung. Der Vorgang durchläuft die Beratungsphasen im Seniorenrat sowie im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.09.2024einstimmig beschlossen
- 17.09.2024einstimmig empfohlen
- 04.09.2024mehrheitlich empfohlen mit folgenden Änderungen