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Vorlage

Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener Bürgern

1029/2024/5 17.09.2024 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration befasst sich mit dem Jahresabschluss 2023 der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener Bürgern. Die vorliegende Vorlage sieht die förmliche Feststellung des Abschlusses für das Jahr 2023 vor. Im vergangenen Geschäftsjahr beliefen sich die Erträge aus dem Stiftungsvermögen inklusive des Übertrags aus dem Vorjahr auf insgesamt 2.151,92 Euro. Die Ausgaben setzten sich unter anderem aus Depotgebühren, Grabpflege sowie einer Mittelweiterleitung in Höhe von 800 Euro an die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Ortsvereinigung Essen e.V. zusammen. Nach Abzug der Kosten und der Zuführung zur Kapitalrücklage ergibt sich ein Übertrag von 694,46 Euro für das Jahr 2024.

Zudem wird beantragt, im laufenden Geschäftsjahr 2024 ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung der Kapitalrücklage zuzuführen. Die geplanten Erträge für 2024 belaufen sich auf 1.200 Euro. Die Zuführung zur Kapitalverstärkung soll dabei, entsprechend den Vorgaben der Abgabenordnung, auf den Höchstbetrag von einem Drittel des Überschusses begrenzt werden, was einem Betrag von 400 Euro entspricht. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung am 17. September 2024 vorgesehen.

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