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Vorlage

Sparkasse Essen a) Entlastung der Organe der Sparkasse Essen für das Geschäftsjahr 2023 b) Verwendung des Jahresabschlusses gemäß § 24 und § 25 SpkG NW c) Bestimmung der Zeitung für den Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses

1343/2024/OB 25.09.2024 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) · a) einstimmig beschlossen b) einstimmig beschlossen c) einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen befasst sich in seiner Sitzung am 25. September 2024 mit dem Jahresabschluss der Sparkasse Essen für das Geschäftsjahr 2023. Die vorliegende Vorlage sieht vor, den Jahresabschluss sowie den dazugehörigen Lagebericht und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zur Kenntnis zu nehmen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Entlastung der Organe der Sparkasse, namentlich des Verwaltungsrats und des Vorstands, für das Geschäftsjahr 2023. Von dieser Entlastung sind jedoch jene Mitglieder des Rates ausgenommen, die im Jahr 2023 gleichzeitig einem Organ der Sparkasse Essen angehörten.

Zudem wird über die Verwendung des Jahresüberschusses entschieden. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates soll ein Nettobetrag von 5.444.357,56 Euro (Brutto 6.467.903,25 Euro) an den Träger ausgeschüttet werden. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 5.510.349,72 Euro soll der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Ergänzend wird beantragt, die Bekanntmachung über die Auslegung des Jahresabschlusses in den Kassenräumen der Sparkasse in den Lokalteilen der NRZ und WAZ zu veröffentlichen.

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