Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 26 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 11.06.2024
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Stadtwerke Essen Bauvorhaben Germaniastraße
- 4.Stadtwerke Essen Bauvorhaben Theodor-Hartz-Straße
- 5.Stadtwerke Essen Bauvorhaben Bocholder Straße / Erdwegstraße
- 6.Kooperationsprojekt Lernort HafenstraßeZur Vorlage · 0638/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Kooperationsprojekt „Lernort Hafenstraße“ wurde verschiedenen Gremien, darunter dem Jugendhilfeausschuss und dem Integrationsrat, zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Projekt ist Teil der bundesweiten Initiative „Lernort Stadion“ und wird als 28. Lernzentrum in Deutschland aufgenommen. Es nutzt die Räumlichkeiten des Stadions von Rot-Weiss Essen für außerschulische Bildungsangebote.
Die Workshops richten sich primär an Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen, wobei die Auswahl der teilnehmenden Einrichtungen auf Kriterien wie dem Schulsozialindex basiert. Aktuell sind sechs Schulen aus den Bereichen Gesamtschule, Realschule, Hauptschule und Förderschule in das Projekt eingebunden. Inhaltliche Schwerpunkte liegen derzeit auf den Themen Teambildung, Antidiskriminierung und Nachhaltigkeit. Weitere Module zu Themen wie Social Media oder Geschlechterrollen sind für die Zukunft geplant.
Die Umsetzung des Projekts erfolgt durch den Verein Essener Chancen e.V. Nach der Durchführung von elf Workshops im Zeitraum von September bis Dezember 2023 sind für das Jahr 2024 insgesamt 33 Workshops vorgesehen. Bis zum Ende des Jahres 2024 werden voraussichtlich knapp 1.000 Schülerinnen und Schüler an den Angeboten teilnehmen. Das Projekt nutzt die lokale Verbundenheit mit dem Fußballverein, um Bildungsarbeit in den Bereichen Demokratieförderung und Diversitätssensibilität durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.06.2024 · Inklusionsbeirat (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Astädt. Förderschule Albert-Liebmann-Schule: Entfristung des genehmigten TeilstandortsZur Vorlage · 1177/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die dauerhafte Fortführung des Teilstandorts der Albert-Liebmann-Schule in der Adelkampstraße 25 entscheiden. Die bisherige Genehmigung für diesen Standort war befristet und endete zum 31. Juli 2024. Mit der vorliegenden Vorlage wird beantragt, die Nutzung des Gebäudes rückwirkend ab dem 1. August 2024 dauerhaft fortzusetzen.
Die Albert-Liebmann-Schule ist eine staatliche Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache für die Primarstufe. Der Teilstandort in der Adelkampstraße wurde ursprünglich im Jahr 2019 als vorübergehende Lösung nach einem Auszug aus der Lehrstraße eingerichtet. Laut Sachverhaltsdarstellung sind beide Standorte – der Hauptstandort an der Schloßwiese sowie der Teilstandort in der Adelkampstraße – für den Schulbetrieb notwendig, um den Unterricht und die Betreuung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Die Schülerzahlen zeigen eine stabile Entwicklung mit Prognosen von etwa 480 bis 490 Lernenden in den kommenden Jahren. Da die räumlichen Kapazitäten an beiden Standorten bereits genutzt werden und keine zusätzlichen Kosten durch die Entfristung entstehen, wird die dauerhafte Nutzung befürwortet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen III und IV die Entscheidung zur Kenntnis nehmen und der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine entsprechende Empfehlung an den Rat ausspricht.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Korrekturen und Ergänzungen zur Vorlage 0092/2024/4 Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2024/ 2025Zur Vorlage · 0663/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über Korrekturen und Ergänzungen zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 202läufig 2025. Im Fokus steht die Anpassung der Anlage 5 zur Vorlage 0092/2024/4, um in begründeten Einzelfällen Abweichungen von den Zweckbindungen gemäß § 55 Abs. 2 KiBiz zu ermöglichen, ohne dass die Erfüllung der Zweckbindung als nicht gegeben gilt.
Die Vorlage sieht zudem die Aufnahme neuer Einrichtungen in die Planung vor, konkret für den Mallinckrodtplatz 2a sowie die Schniedtkamp 9. Für die Einrichtung in der Henricistraße 65 sind Korrekturen bezüglich der Anzahl der geförderten Plätze und der Art der Maßnahme vorgesehen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Einrichtung in der Grieperstraße 17. Hier erfolgt zum 1. August 2024 ein Wechsel des Trägers von der Mehrgenerationenhaus Essen gGmbH zum Ev. Kindertagesstätten-Verband Essen. Da der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für diese Einrichtung ein neues Aktenzeichen vergeben hat, ist eine erneute Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen erforderlich. Die weiteren beteiligten Gremien, darunter der Integrationsrat sowie die verschiedenen Bezirksvertretungen, werden über die Änderungen zur Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Familienzentren in Essen: Aktualisierung der StandorteZur Vorlage · 1130/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Kita-Jahr 2024/2025 ergeben sich Anpassungen bei den Standorten der Essener Familienzentren. Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, die Änderungen in der Sachverhaltsdarstellung dem Land zu melden. Die zuständigen Bezirksvertretungen haben die Informationen zur Kenntnis genommen.
Im Nordviertel wird die Kindertageseinrichtung Karlsson als neuer Verbundpartner in das bestehende Familienzentrum integriert. In Altendorf und Frohnhausen verändert sich die Zusammensetzung durch einen Trägerwechsel bei der Einrichtung in der Grieperstraße sowie die Schließung der Kita Himmelzelt. Auch in Holsterhausen scheidet eine städtische Kindertageseinrichtung aus dem Verbund aus, während im Bereich Frintrop, Dellwig und Gerschede zum 31. Juli 2025 eine Einrichtung geschlossen wird.
In Altenessen-Süd übernimmt die ZOK die Trägerschaft der Kita Großstadtkrokodile, wobei das Familienzentrum unter neuer Leitung fortgeführt wird. In Katernberg wechselt die Kita Neuhof zum Evangelischen Kindertagesstättenverband Essen. Die in Kettwig bereits im Vorjahr vorgenommene Aufteilung des Verbunds bleibt bestehen.
Durch diese Änderungen verringert sich die Anzahl der Standorte innerhalb der Familienzentren um drei Kindertageseinrichtungen. Die Höhe der Landesförderung für die 114 Förderpakete in Essen bleibt hiervon unberührt. Aktuell sind 144 Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Partner als Familienzentren tätig. Für das Kita-Jahr 2024/2025 wurden keine neuen Kontingente zum Ausbau der Familienzentren durch das Land bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung zur Verlegung des Durchfahrtsverbotes in der RoßstraßeZur Vorlage · 0804/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Neubauvorhabens Scheckenstraße soll das Einfahrtsverbot in der Roßstraße verlegt werden. Durch den neuen Anschluss der Scheckenstraße an die Roßstraße hat sich die Verkehrsführung im Quartier verändert, da Fahrzeuge die Einmündung Im Wulve in Richtung Norden nutzen, um Ziele in der Scheckenstraße zu erreichen. Dies führt dazu, dass das bestehende Einfahrtsverbot (Verkehrszeichen 267) teilweise missachtet wird, worauf eine Bürgerin hinwies.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat hierzu eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die vier verschiedene Szenarien bewertet hat. Der Verwaltung wird empfohlen, den Planfall 2 umzusetzen. Dieser sieht vor, das Einfahrtsverbot in der Roßstraße nördlich der neuen Einmündung der Scheckenstraße zu versetzen. Damit soll die Erreichbarkeit der Scheckenstraße von Süden her ermöglicht werden, ohne dass eine nennenswerte Veränderung der Verkehrsbelastung gegenüber der aktuellen Situation eintritt. Die Verkehrsbehörde hat dieser Änderung bereits zugestimmt und wird die Umsetzung im Rahmen des Endausbaus der Scheckenstraße nach dem Beschluss der Bezirksvertretung IV durchführen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Abhilfe gegen aufgesetztes Parken in der Haus-Horl-StraßeZur Vorlage · 0915/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Haus-Horl-Straße, im Abschnitt zwischen der Prosperstraße und dem Kraienbruch, wurde das regelmäßige Parken auf den Gehwegen beanstandet. Ein Bürger hat dazu eine Eingabe beim Ausschuss für Anregungen und Beschwerden eingereicht. Der betreffende Straßenabschnitt liegt in einer Tempo-30-Zone und weist eine Fahrbahnbreite von etwa acht Metern sowie Gehwege mit einer Breite von mindestens zwei Metern auf.
Nach einer Prüfung durch das Ordnungsamt wurde festgestellt, dass das halbseitige Parken auf dem Gehweg derzeit nicht durch Beschilderung untersagt ist. Zwar würde ein vollständiges Parken am rechten Fahrbahnrand die Begegnung von Fahrzeugen erschweren und somit das Geschwindigkeitsniveau beeinflussen, jedoch wurden bei Untersuchungen der Sichtverhältnisse keine weiteren Notwendigkeiten für zusätzliche Sperrflächen festgestellt. Eine bestehende Sperrfläche im Bereich der Gleisstraße dient bereits der Sicherstellung der Sicht an einer Einmündung.
Die Verkehrsbehörde sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung, ein Haltverbot anzuordnen. Das Ordnungsamt geht davon aus, dass ein Nichteingreifen unter dem Aspekt des Opportunitätsprinzips vertretbar ist, sofern keine konkrete Behinderung oder Gefährdung für Fußgänger entsteht. In solchen Einzelfällen wird darauf verwiesen, sich direkt an die Polizei oder das Ordnungsamt zu wenden. Der Antragsteller soll über den Sachstand informiert werden.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 02.07.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (19. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 10.1Abhilfe gegen aufgesetztes Parken in der Haus-Horl-Straße hier: Protokollauszug TOP 4 Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 02.07.2024
- 11.Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2024/2025Zur Vorlage · 0945/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV wird über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2024/2025 informiert. Die Maßnahme betrifft Bäume, die bereits über längere Zeit kontrolliert wurden und nun Anzeichen von Instabilität aufweisen. Ursachen für die notwendigen Entnahmen sind unter anderem Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Schäden durch Trockenheit oder Stürme. Da die Bruchsicherheit der betroffenen Bäume nicht mehr gewährleistet werden kann, besteht ein Risiko für Personen und Eigentum.
Die Entscheidung über jede einzelne Fällung basiert auf fachgerechten Prüfungen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder Sachverständige nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Für die Nachpflanzung wird empfohlen, solitäre Bäume nach Möglichkeit an derselben Stelle zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen verteilt sich auf verschiedene Fachbereiche des Bauherrenamtes, je nachdem, ob es sich um Grünanlagen, Friedhöfe, Straßenbäume oder Liegenschaften wie Schulen und Sportstätten handelt.
Zudem weist der Fachbereich 67 Grün und Gruga darauf hin, dass klimatische Veränderungen die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten neuer Schadorganismen wie Pilze oder Insekten erhöhen könnten. Dies könnte zu einer weiteren Schwächung des Baumbestandes und somit zu künftigen Fällungen führen. Über etwaige weitere Maßnahmen werden die Bezirksvertretungen weiterhin einzeln in Kenntnis gesetzt.
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- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 12.Verkehrsentwicklungskonzept für die städtebaulichen Projekte im Bereich der Stadtteile Vogelheim und BergeborbeckZur Vorlage · 1015/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Verwaltung mit der Erstellung eines Verkehrsentwicklungskonzepts für den Essener Norden beauftragen. Das Vorhaben bezieht sich auf die Stadtteile Vogelheim und Bergeborbeck und betrachtet verschiedene anstehende städtebauliche Projekte im Zusammenhang. Dazu gehören unter anderem die Erschließung des Gebiets „Freiheit Emscher“, die geplante Ortsumgehung Vogelheim sowie die Entwicklung des Stadions an der Hafenstraße.
Das Konzept soll die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Infrastrukturvorhaben untersuchen, um die Funktionalität der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten und gleichzeitig die Angebote des Umweltverbundes – also den öffentlichen Personennahverkehr, den Rad- und Fußverkehr – zu stärken. Relevante Aspekte sind zudem die Erweiterung des Radschnellweges RS7, mögliche Planungen zur Verlängerung der Citybahn nach Norden sowie die Verkehrsbelastung auf der Gladbecker Straße. Auch die Schienenanbindung des Hafens Essen ist Bestandteil der Betrachtung.
Zur Erarbeitung des Konzepts soll ein Verkehrsgutachter eingesetzt werden. Dieser hat die Aufgabe, Abhängigkeiten und potenzielle Konflikte zwischen den verschiedenen Planungen zu identifizieren sowie Lösungsvorschläge zu entwickeln. Die Bezirksvertretungen IV und V erhalten zur Kenntnisnahme über die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Die Bezirksvertretung IV stimmt der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Blumenkübels auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus Weidkamp 66 in Essen-Borbeck zu.Zur Vorlage · 1026/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung IV für den Stadtbezirk Essen-Borbeck liegt ein Antrag zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis vor, um einen Blumenkübel auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus Weidkamp 66 aufzustellen. Der geplante Blumenkübel mit einer Grundfläche von 0,80 m x 0,80 m soll unmittelbar neben der Garagenzufahrt platziert werden.
Die Aufstellung am Fahrbahnrand sieht einen Sicherheitsabstand von 0,30 m vor. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Platzierung des Kübels zu verhindern, dass parkende Fahrzeuge die Sichtbeziehungen bei der Ausfahrt aus der Grundstückszufahrt auf die Straße behindern. Gleichzeitig soll das Vorhaben zur Verschönerung des Straßenbildes beitragen. Da der Gehweg in diesem Bereich etwa 4,00 m breit ist, bleibt trotz der Aufstellung eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m für den Fußgängerverkehr erhalten.
Die Kosten für die Anschaffung, Bepflanzung und Pflege sowie die Verkehrssicherungspflicht werden vom Antragsteller getragen. Die Bepflanzung muss so niedrig gehalten und regelmäßig zurückgeschnitten werden, dass die Sicht für Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt wird und die erforderlichen Abstände gewahrt bleiben. Im Rahmen der verwaltungsinternen Prüfung wurden keine Bedenken gegen die beantragte Aufstellung geäußert.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Aufstellung eines Straßencafés auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude Marktstr.76 in Essen-Borbeck im Jahr 2024Zur Vorlage · 1027/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV wird um die Zustimmung zur Erteilung einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in Essen-Borbeck gebeten. Der Inhaber der Pizzeria „Bei Salvatore“ in der Marktstraße 76 hat beantragt, eine öffentliche Parkplatzfläche vor seinem Lokal zu nutzen. Die Nutzung soll ab sofort und befristet bis zum 31. Oktober 2024 erfolgen.
Die geplante Fläche umfasst zwei nicht bewirtschaftete Parkplätze mit einer Größe von 2,00 m x 9,00 m. Laut der vorliegenden Vorlage erfüllt das Vorhaben die aktuell geltenden Kriterien hinsichtlich der Öffnungszeiten und Ruhetage. Bereits im Jahr 2022 wurde eine ähnliche Erlaubnis erteilt, wobei keine Beschwerden oder Verstöße gegen Auflagen bekannt wurden.
Für die Aufstellung des Straßencafés gelten spezifische Sicherheitsauflagen. Zum Fahrbahnrand muss ein Abstand von 0,30 m eingehalten werden. Zudem ist zum Schutz der Gäste eine massive Absperrung zu den angrenzenden befahrbaren Flächen vorzunehmen. Davon unberührt bleiben Behindertenparkplätze, Ladezonen sowie Parkflächen für Elektrofahrzeuge.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.AGeneralsanierung Schloß Borbeck hier: PlanungsergebnisseZur Vorlage · 1152/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Planung zur Generalsanierung des Schlosses Borbeck entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Festlegung auf die Planungsvariante B vor, welche die Implementierung einer Veranstaltungsgastronomie vorsieht. Damit wird von der Aufrechterhaltung einer bisherigen Vollgastronomie Abstand genommen. Die Weiterentwicklung dieser Variante soll bis zur Leistungsphase 3 der HOAI erfolgen.
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen sowohl den Hochbau als auch die technische Gebäudeausrüstung. Erforderlich sind unter anderem die Behebung von Feuchtigkeitsschäden am Dachstuhl und im Untergeschoss, die Erneuerung der Schieferdacheindeckung sowie die Instandsetzung der Fassade. Zudem sollen technische Anlagen wie Heizung, Wasser, Elektroinstallationen und Aufzüge modernisiert werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der akustischen Entkoppelung des Schlosssaals, um zeitgleiche Veranstaltungen in verschiedenen Räumen zu ermöglichen.
Neben den baulichen Maßnahmen ist die Einführung eines zentralen Veranstaltungsmanagements durch das Kulturamt geplant. Eine feste Ansprechperson sowie eine neue Software sollen die Koordination von Anfragen, Raumkapazitäten und Abrechnungen übernehmen. Ziel der Sanierung ist es, das Schloss Borbeck als multifunktionales Kultur- und Bildungszentrum zu erhalten und die Nutzbarkeit für verschiedene Veranstaltungsarten wie Konzerte, Seminare oder Feiern sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 04.09.2024 · Kulturausschuss (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben - 15.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Hafenstraße zwischen Krablerstraße und Vogelheimer Straße" Stadtbezirk: IV und V, Stadtteil: Bergeborbeck, VogelheimZur Vorlage · 0930/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Erlassung einer Satzung zur Veränderungssperre im Bereich der Hafenstraße zwischen Krablerstraße und Vogelheimer Straße beraten. Das betroffene Gebiet umfasst etwa zwei Hektar in den Stadtteilen Bergeborbeck und Vogelheim. Zweck der Maßnahme ist die Sicherung der Bauleitplanung für das Projekt „Freiheit Emscher: Hafenstraße (Umwelttrasse Essen)“. Dieses Vorhaben sieht vor, die Straße zu einer Umwelttrasse auszubauen, die primär dem Umweltverbund dient und den Schwerlastverkehr reduzieren soll.
Für die Umsetzung der Planung ist eine Verbreiterung der Straße von derzeit etwa 15 Metern auf rund 28,5 Meter vorgesehen, was Eingriffe in angrenzende Grundstücke erfordert. Die Veränderungssperre soll verhindern, dass bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen den Ausbau behindern. Im Geltungsbereich befinden sich geplante Anpassungen der Zufahrten und Parkflächen des Stadions Essen sowie ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Gewerbefläche für die Zwischenlagerung von Fahrzeugen. Da diese Vorhaben teilweise im Bereich der geplanten Straßenerweiterung liegen, sollen sie mit der neuen Planung abgestimmt werden. Die Sperre ist auf eine Dauer von zwei Jahren befristet oder endet mit dem Abschluss der rechtsverbindlichen Bauleitplanung. Die Bezirksvertretungen IV und V haben gegenüber dem Vorschlag keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 16.Gesamtschule Borbeck, Hansemannstraße 15 hier: Errichtung zweier StahlaußentreppenZur Vorlage · 1073/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
An der Gesamtschule Borbeck in der Hansemannstraße sollen zwei Stahlaußentreppen errichtet werden. Hintergrund ist eine Prüfung vom November 2020, bei der das Fehlen eines zweiten baulichen Rettungsweges festgestellt wurde. Zur Sicherstellung der Personenrettung sind die Errichtung von zwei Stahlfluchttreppen an den Gebäudeteilen B und D vorgesehen. Bis zur Fertigstellung der permanenten Konstruktion wird die Sicherheit durch Interimsgerüsttreppen gewährleistet.
Der Baubeginn ist für die Zeit nach den Sommerferien 2024 geplant, wobei die Maßnahme voraussichtlich bis Februar 2025 abgeschlossen sein soll. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 402.000 Euro. Während für Planungsleistungen bereits rund 36.000 Euro bereitgestellt wurden, sollen die weiteren 366.000 Euro im Jahr 2024 durch eine Mittelumschichtung aus dem Projekt Neubauprogramm Schulerweiterungen finanziert werden. Der entsprechende Beschlussvorschlag liegt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) in EssenZur Vorlage · 0987/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP), die das Areal an der Oberhauser Straße im Essener Stadtteil Frintrop betrifft. Auf dem etwa 0,9 Hektar großen Gelände, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet, soll die Widmung von einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Wohnbaufläche geändert werden. Das Grundstück liegt im Stadtbezirk IV unmittelbar an der Grenze zu Oberhausen und ist seit der Aufgabe des Gartencenters im Jahr 2015 ungenutzt.
Das Vorhaben sieht die Realisierung von insgesamt 25 Hauseinheiten vor. Am östlichen Rand des Änderungsbereichs ist zudem die Schaffung einer privaten Grünfläche als Übergang zur freien Landschaft vorgesehen. Das Verfahren, das ursprünglich als Änderung des Regionalplans Ruhr eingeleitet wurde, wird aufgrund der Überleitung in den Gemeinsamen Flächennutzungsplan nun als GFNP-Änderungsverfahren fortgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit im Jahr 2023 ergaben sich keine Änderungen an den Planungszielen oder Inhalten des Entwurfs. Die Bezirksvertretung IV hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Entscheidung des Rates empfiehend vorbereitet. Nach einem abschließenden Feststellungsbeschluss wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Veröffentlichung der Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen wird die Änderung wirksam.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 18.Bebauungsplan Nummer 17/16 "Moosstraße / Laarmannstraße" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Bedingrade Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0901/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nummer 17/16 „Moosstraße / Laarmannstraße“ im Essener Stadtteil Bedingrade steht zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Essen bereit. Das etwa 2,25 Hektar große Plangegebiet umfasst Teile des ehemaligen Geländes des Franziskus-Krankenhauses im Stadtbezirk IV. Nach dem Verkauf der Liegenschaften durch die Franziskusschwestern der Familienpflege an die Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord soll das Areal für den Wohnungsneubau entwickelt werden.
Die Planung sieht die Schaffung von rund 110 Mietwohneinheiten im Geschosswohnungsbau vor, wobei etwa 20 Prozent der Wohnflächen als öffentlich geförderter Wohnungsbau festgesetzt sind. Ergänzend sollen eine dreigruppige Kindertagesstätte sowie ein öffentlicher Spielplatz mit einer Fläche von circa 1.340 Quadratmetern errichtet werden. Die entwässerungstechnische Erschließung des Gebiets sowie die planungsrechtliche Absicherung der bestehenden Wohnbebauung an der Laarmannstraße sind ebenfalls Bestandteil der Festsetzungen.
Das Verfahren wurde von einem beschleunigten Verfahren auf das Regelverfahren umgestellt, was die Erstellung eines Umweltberichts sowie einer Umweltprüfung erforderte. Der Bebauungsplan ist mit dem Regionalplan Ruhr und dem Gemeinsamen Flächennutzungsplan vereinbar. Während die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben hat, empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Beschluss an den Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 19.Dringlichkeitsentscheidung Schulhof Bischof-von-Ketteler-SchuleZur Vorlage · 0957/2024/BV IV · Bezirksvertretung IV
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur Nutzung des Schulhofs der Bischof-von-Ketteler-Schule getroffen. Im Rahmen des „Tages der offenen Tür“ der Freiwilligen Feuerwehr Essen-Borbeck soll das Gelände am 7. Juli 2024 als Parkfläche genutzt werden können.
Die Entscheidung ermächtigt die Verwaltung, den Schulhof für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Da eine rechtzeitige Abstimmung in einer ordentlichen Sitzung der Bezirksvertretung nicht möglich war, erfolgte die Beschlussfassung bereits am 12. Juni 2024 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 60 GO NRW. Damit ist die Nutzung des Schulhofs für die geplante Veranstaltung der Feuerwehr Essen-Borbeck rechtlich geregelt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 21.Mitteilungen der Verwaltung
- 21.1Gefahrenstelle Frintroper Höhe vor den Häusern Frintroper Straße 443 und 445
- 21.2Information über Spielplatzplanung, KSP Püttmannweg
- 21.3Verbreiterung Gehweg und Ertüchtigung Baumbeet an der Gimkenstraße
- 21.4Einrichtung von 2 Boule - Plätzen im Bereich des Schlossparks
- 22.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 23.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 24.Antragseingänge von besonderer städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz
- 25.Grundstücksangelegenheiten in Essen-GerschedeErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.Grundstücksangelegenheiten in Essen-BedingradeErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.Anfragen und Mitteilungen
- 28.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil