Die Bezirksvertretung IV stimmt der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Blumenkübels auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus Weidkamp 66 in Essen-Borbeck zu.
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung IV für den Stadtbezirk Essen-Borbeck liegt ein Antrag zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis vor, um einen Blumenkübel auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus Weidkamp 66 aufzustellen. Der geplante Blumenkübel mit einer Grundfläche von 0,80 m x 0,80 m soll unmittelbar neben der Garagenzufahrt platziert werden.
Die Aufstellung am Fahrbahnrand sieht einen Sicherheitsabstand von 0,30 m vor. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Platzierung des Kübels zu verhindern, dass parkende Fahrzeuge die Sichtbeziehungen bei der Ausfahrt aus der Grundstückszufahrt auf die Straße behindern. Gleichzeitig soll das Vorhaben zur Verschönerung des Straßenbildes beitragen. Da der Gehweg in diesem Bereich etwa 4,00 m breit ist, bleibt trotz der Aufstellung eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m für den Fußgängerverkehr erhalten.
Die Kosten für die Anschaffung, Bepflanzung und Pflege sowie die Verkehrssicherungspflicht werden vom Antragsteller getragen. Die Bepflanzung muss so niedrig gehalten und regelmäßig zurückgeschnitten werden, dass die Sicht für Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt wird und die erforderlichen Abstände gewahrt bleiben. Im Rahmen der verwaltungsinternen Prüfung wurden keine Bedenken gegen die beantragte Aufstellung geäußert.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024einstimmig beschlossen