Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung zur Verlegung des Durchfahrtsverbotes in der Roßstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Neubauvorhabens Scheckenstraße soll das Einfahrtsverbot in der Roßstraße verlegt werden. Durch den neuen Anschluss der Scheckenstraße an die Roßstraße hat sich die Verkehrsführung im Quartier verändert, da Fahrzeuge die Einmündung Im Wulve in Richtung Norden nutzen, um Ziele in der Scheckenstraße zu erreichen. Dies führt dazu, dass das bestehende Einfahrtsverbot (Verkehrszeichen 267) teilweise missachtet wird, worauf eine Bürgerin hinwies.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat hierzu eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die vier verschiedene Szenarien bewertet hat. Der Verwaltung wird empfohlen, den Planfall 2 umzusetzen. Dieser sieht vor, das Einfahrtsverbot in der Roßstraße nördlich der neuen Einmündung der Scheckenstraße zu versetzen. Damit soll die Erreichbarkeit der Scheckenstraße von Süden her ermöglicht werden, ohne dass eine nennenswerte Veränderung der Verkehrsbelastung gegenüber der aktuellen Situation eintritt. Die Verkehrsbehörde hat dieser Änderung bereits zugestimmt und wird die Umsetzung im Rahmen des Endausbaus der Scheckenstraße nach dem Beschluss der Bezirksvertretung IV durchführen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024einstimmig beschlossen