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Bezirksvertretung IV

Dringlichkeitsentscheidung Schulhof Bischof-von-Ketteler-Schule

0957/2024/BV IV 10.09.2024 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 4

🟢 Beschlossen 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur Nutzung des Schulhofs der Bischof-von-Ketteler-Schule getroffen. Im Rahmen des „Tages der offenen Tür“ der Freiwilligen Feuerwehr Essen-Borbeck soll das Gelände am 7. Juli 2024 als Parkfläche genutzt werden können.

Die Entscheidung ermächtigt die Verwaltung, den Schulhof für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Da eine rechtzeitige Abstimmung in einer ordentlichen Sitzung der Bezirksvertretung nicht möglich war, erfolgte die Beschlussfassung bereits am 12. Juni 2024 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 60 GO NRW. Damit ist die Nutzung des Schulhofs für die geplante Veranstaltung der Feuerwehr Essen-Borbeck rechtlich geregelt.

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