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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 31 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 23.05.2024
- 2.Niederschrift Nr. 33 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 22.08.2024
- 3.Niederschrift Nr. 34 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 12.09.2024
- 4.Bericht Sperrung A42 - Neubau Rohrbrücke
- 5.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 5.1Radanbindung der Innenstadt an den Radschnellweg (RS 1) und den Berne-RadwegZur Vorlage · 1579/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 1579/2024/6 über den aktuellen Sachstand zur geplanten Radanbindung der Innenstadt an den Radschnellweg RS 1 sowie an den Berne-Radweg berichtet. Das Projekt sieht eine planfreie Anbindung dieser Verkehrswege vor.
Laut Bericht liegen aktuell keine neuen Förderaufrufe des Bundesamtes für Logistik und Mobilität für Investitionsmaßnahmen im Bereich des Fuß- und Radverkehrs vor. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Kapazitäten primär für den Erhalt bestehender städtischer Ingenieurbauwerke einzusetzen, da deren Zustand eine Priorisierung erfordert, um sicherheitstechnische Anforderungen zu erfüllen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage und der Priorisierung von Instandhaltungsmaßnahmen empfiehlt die Verwaltung, das Vorhaben zur Radanbindung vorerst zurückzustellen. Sollten sich künftig entsprechende Fördermöglichkeiten entwickeln, ist eine erneute Prüfung des Projekts sowie eine Information der politischen Gremien vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Sitzung am 14. November 2024 dazu zur Kenntnisnahme aufgefordert.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.2Sachstandsbericht zum Knotenpunkt Alte Bottroper Straße / Haus-Horl-StraßeZur Vorlage · 1429/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Knotenpunkt Alte Bottroper Straße und Haus-Horl-Straße legt die Ergebnisse einer Bachelorarbeit zur Verkehrsplanung vor. Die Untersuchung der Ausgangssituation ergab, dass die Verkehrsqualität für den motorisierten Fahrzeugverkehr im Bestand als ausreichend eingestuft wird, sodass keine dringende Umbaunotwendigkeit besteht. Für den Fuß- und Radverkehr wurde hingegen eine unzureichende Ausbauqualität festgestellt. Die Gehwege weisen teilweise einen schlechten Zustand sowie Abweichungen von den Regelbreiten auf, zudem fehlen ausreichende Radverkehrsanlagen an diesem Knotenpunkt des Radergänzungsnetzes.
Im Rahmen der Bachelorarbeit wurden drei Planungsvarianten untersucht: ein Kreisverkehr mit Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn, eine unsignalisierte Einmündung mit Vorrang für die Alte Bottroper Straße sowie eine signalisierte Einmündung. Die Ergebnisse der Arbeit deuten darauf hin, dass ein Kreisverkehr eine geeignete Knotenpunktform darstellt, um die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualität für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern und zusätzliche Grünflächen zu schaffen. Eine vertiefte planerische Untersuchung zur Bestätigung einer Vorzugsvariante ist notwendig. Die Maßnahme ist bereits in das Planungsprogramm der Stadt aufgenommen worden; der Beginn der Planungen ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Dritte Förderphase des BMBF-Förderprogramms „MobilitätsWerkStadt 2025“ - Be-MoVe - ProjektZur Vorlage · 1276/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt das Projekt „Be-MoVe“ im Rahmen des BMBF-Förderprogramms „MobilitätsWerkStadt 2025“ fort. Nach dem Abschluss der ersten beiden Phasen, in denen Konzepte für nachhaltige Mobilität und die Neuaufteilung von Straßenraum in Gebieten wie der Innenstadt und Holsterhausen untersucht wurden, wurde die dritte Phase bewilligt. Das Vorhaben wird durch wissenschaftliche Partner wie das Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung der Universität Duisburg-Essen sowie das Institut für Urban Public Health begleitet.
In der dritten Phase, die von August 2024 bis Juli 2026 läuft, werden die bisherigen Erkenntnisse auf neue Projekträume übertragen. Der Fokus liegt dabei auf dem Nordviertel mit dem Uni-Campus sowie auf Altenessen-Süd. Zudem soll das Konzept in der Partnerkommune Mülheim an der Ruhr angewendet werden, um die Reproduzierbarkeit der Maßnahmen zu analysieren. Die geplanten Aktivitäten umfassen unter anderem die Weiterentwicklung von Schulweg-Checks, betrieblichem Mobilitätsmanagement und digitalen Anreizsystemen wie der Bonusmobil-App. Für diese Phase stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Fördermittel in Höhe von 385.547 Euro bereit, wobei die Stadt Essen einen Eigenanteil von 10 Prozent leistet. Die zuständigen Ausschüsse sollen den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Nachhaltigkeitsmonitoring der Stadt EssenZur Vorlage · 1240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den ersten Nachhaltigkeitsbericht sowie ein Dashboard zur Nachhaltigkeit vorgelegt. Diese Dokumente dienen der Überprüfung der Aktivitäten im Rahmen der Agenda 2030 und der Essener Nachhaltigkeitsstrategie. Der Bericht ermöglicht eine Übersicht über die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs). Dabei werden neben der Stadtverwaltung auch Leistungen verschiedener Beteiligungsunternehmen wie die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH, die Stadtwerke Essen AG oder die Sport- und Bäderbetriebe Essen berücksichtigt.
Die Erstellung des Berichts erfolgte nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK). Das Dashboard bündelt Indikatoren aus der Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Klimaneutralitätsstrategie SECAP. Es soll als fortlaufend aktualisiertes Portal fungieren, um die Zielerreichung beider Systeme zu dokumentieren. Aus der Veröffentlichung ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen, wobei die Berichterstattung die Akquise von Fördermitteln unterstützen kann. Nach der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt und die zuständigen Ausschüsse ist die Veröffentlichung des Berichts sowie die Erstellung einer Kurzversion für die Bürgerinnen und Bürger geplant.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.10.2024 · Seniorenrat (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Basis-Lärmaktionsplan 2024 (4. Runde)Zur Vorlage · 1326/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Beschlussfassung des Basis-Lärmaktionsplans 2024. Dieser Plan ist Teil der vierten Runde der Lärmaktionsplanung nach EU-Vorgaben. Da die ursprüngliche Frist im Juli 20<0xC2>24 nicht eingehalten werden konnte, wurde eine Verlängerung bis zum 18. Oktober 2024 gewährt. Der aktuelle Prozess erfolgt zweistufig: Zunächst erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine Basis-Lärmkartierung auf Grundlage vorhandener Daten, woraufhin bis Mitte 2025 eine detaillierte kommunale Aktualisierung folgen soll.
Der vorliegende Plan umfasst Lärmkarten für den Straßen-, Schienen-, Flug- und Industrieverkehr sowie Informationen zu betroffenen Wohngebieten, Schulen und Krankenhäusern. Die Auswertung zeigt, dass insbesondere der Straßen- und Schienenverkehr die Bevölkerung beeinflusst, während die Werte für Fluglärm und Gewerbelärm unter den festgelegten Auslösewerten liegen. Aufgrund neuer Berechnungsmethoden sind die Ergebnisse nicht direkt mit der vorangegangenen Planungsrunde vergleichbar. Der Fokus liegt auf der Fortführung bestehender Maßnahmen wie Straßensanierungen und technischen Anpassungen im Schienenverkehr. Neue Maßnahmen sind derzeit als Prüfaufträge ohne unmittelbare finanzielle Auswirkungen für die Stadt Essen aufgenommen.
Im Rahmen der Beteiligung im August 2024 gingen 107 Meldungen aus der Bevölkerung sowie 15 Meldungen von Trägern öffentlicher Belange ein. Die Verwaltung plant, die Fortschreibung des Lärmaktionsplans bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 abzuschließen und bereitet bereits den Datenaustausch für die fünfte Runde ab 2027 vor.
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Beratungsfolge
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Citybahn: Stufenkonzept Liniennetz 2025+Zur Vorlage · 1583/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Bergbauschäden und der damit verbundenen notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurde ein angepasster Zeitplan für die schrittweise Inbetriebnahme der Citybahn entwickelt. Das neue Stufenkonzept sieht vor, die Strecke in mehreren Abschnitten zwischen 2026 und 2028 in den Betrieb zu nehmen.
Die erste Stufe umfasst die sogenannte Bahnhofstangente zwischen Hollestraße und Hindenburgstraße, deren Inbetriebnahme für den Sommer 2026 geplant ist. In diesem Zeitraum wird die Linie 108 zwischen dem Abzweig Katernberg und der Haltestelle Hindenburgstraße verkehren. Damit wird das bisherige Angebot der Verstärkerlinie 107 in ein Regelangebot umgewandelt, das in den Hauptverkehrszeiten sowie am Wochenende im Zehn-Minuten-Takt fährt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die neue oberirdische Haltestelle am Essener Hauptbahnhof.
Die zweite Stufe betrifft das Stadtgebiet „Essen 51“ von der Bocholder Straße bis zur Kreuzung Altendorfer Straße/Berthold-Beitz-Boulevard, wobei eine Fertigstellung für das Jahr 2027 angestrebt wird. Die dritte Bauphase am Berthold-Beitz-Boulevard, die den Abschnitt zwischen Hans-Böckler-Straße und der Frohnhauser Straße umfasst, ist aufgrund der erforderlichen Sanierungen von Bergbauschäden für das Jahr 2028 avisiert. Mit der Umsetzung des Konzepts ergeben sich Anpassungen im gesamten Straßenbahnnetz der Stadt Essen. Für den Interimszeitraum der ersten Stufe entstehen laut der Vorlage keine Mehrkosten.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Bau und Baubeginn der Maßnahmen "Knotenpunkt Bochumer Landstraße/Sachsenring", "Fahrbahnerneuerung Bochumer Landstraße von Kütingsgarten bis Zweibachegge" und "Fahrbahnerneuerung Bochumer Landstraße von Renzelweg bis Stadtgrenze"Zur Vorlage · 1506/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Bau und Baubeginn mehrerer Maßnahmen an der Bochumer Landstraße entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Umgestaltung des Knotenpunktes Bochumer Landstraße/Sachsenring mit geschätzten Gesamtkosten von 13.720.000 EUR sowie zwei Fahrbahnerneuerungen: den Abschnitt von Kütingsgarten bis Zweibachegge für 1.323.000 EUR und den Bereich von Renzelweg bis zur Stadtgrenze für 1.519.000 EUR.
Die Neugestaltung des Knotenpunktes sieht die Schaffung eines vierarmigen Verkehrsknotens vor, der durch neue Abbiegestreifen, barrierefreie Bushaltestellen und separate Radverkehrsanlagen ergänzt wird. Zur Umsetzung ist die Stadt Essen dazu vorgesehen, zwei Privatgrundstücke an der Bochumer Landstraße selbst zu erwerben und die dort befindliche Gebäudereihe abzureißen. Ein ursprünglich geplanter Investor kann den Grundstückserwerb aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen derzeit nicht durchführen.
Der Baubeginn ist für Mitte 2025 geplant, wobei eine Bauzeit von etwa zweieinhalb Jahren erwartet wird. Für die Projekte wurden Förderanträge über eine Quote von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten eingereicht. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes entfällt die Erhebung von Straßenbeiträgen durch die Stadt; die entsprechenden Einnahmeausfälle werden durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgeglichen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Verlängerung des Probebetriebes auf der Linie E33 in modifizierter Form und Einstellung der danach parallel verlaufenden Linie E64Zur Vorlage · 1388/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine modifizierte Weiterführung der Buslinie E33 sowie die Einstellung der parallel verlaufenden Linie E64 vor. Die Linie E33 wurde am 1. Dezember 2023 als Testbetrieb zwischen Steele und Horst eingeführt, um die Anbindung an die S-Bahn-Linie 3 zu ergänzen.
Im Rahmen der geplanten Anpassung soll die Linie E33 das Steeler Zentrum über die Haltestellen Grendtor, Grendplatz und Paßstraße anfahren. Durch diese Streckenführung wird ein Parallelverkehr zur S-Bahn-Linie 3 vermieden. Die Betriebszeiten sollen sich von Montag bis Freitag auf etwa 7:00 bis 19:00 Uhr und am Samstag auf 8:00 bis 14:00 Uhr festlegen. Zudem werden die Haltestellen Eisenwerk, Wisthoff und Pläßweidenweg in das Angebot aufgenommen. Da die Linie E33 das Angebot der Linie E64 übernimmt, soll der sogenannte Marktbus eingestellt werden.
Das angepasste Angebot ist für den Zeitraum vom Jahresbeginn 2025 bis zum Fahrplanwechsel am 6. Januar 2026 vorgesehen. In dieser Zeit sollen die Fahrgastzahlen durch einen unabhängigen Beobachter erhoben werden, um eine Entscheidung über das Angebot ab dem VRR-weiten Fahrplanwechsel im Januar 2026 vorzubereiten. Die kalkulierten Kosten für den Zeitraum belaufen sich nach Abzug der Einsparungen durch die Einstellung der Linie E64 auf etwa 250.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 05.02.2025 · Seniorenrat (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Weiterführung des On-Demand-Verkehrs BussiZur Vorlage · 0866/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Weiterführung des On-Demand-Verkehrsangebots „Bussi“ bis zum 31. Dezember 2025 beschließen. Das Projekt der Ruhrbahn GmbH, das im März 2021 startete, wurde im Juli 2024 auf das gesamte Essener Stadtgebiet ausgeweitet. Damit wird nun ein tägliches Angebot im Spät- und Nachtverkehr bereitgestellt, wobei die Betriebszeiten von Sonntag bis Donnerstag zwischen 19:00 und 24:00 Uhr sowie von Freitag und Samstag bis 3:00 Uhr am Folgetag reichen.
Seit dem Start verzeichnet das Angebot über 15.800 Registrierungen und ein Wachstum der monatlichen Fahrten. Durch die Erweiterung des Bediengebietes hat sich die Anzahl der virtuellen Haltestellen von etwa 4.800 auf rund 12.800 erhöht. Für das Jahr 2025 ist eine Erhöhung des Tarifs auf die Zuschlagsstufe von 60 Prozent geplant, wobei eine Kostenbeteiligung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr an der Plattform zur Reduzierung der Lizenzgebühren in Aussicht steht.
Die Kosten für den Betrieb im Jahr 2025 belaufen sich voraussichtlich auf 617.000 Euro. Diese werden durch eine Verlustausgleichszahlung aus der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW gedeckt, wodurch die Finanzierung haushaltsneutral erfolgt. Eine erneute Ratsvorlage zur Weiterführung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Sollte die vorliegende Vorlage nicht beschlossen werden, endet der Betrieb von „Bussi“ im Dezember 2024.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026Zur Vorlage · 1446/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität befasst sich mit dem Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2025 und 2026. Die vorliegende Vorlage empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die aufgeführten Teilpläne sowie die damit verbundenen Änderungen der Planansätze und des Gesamtergebnis- und Finanzplans zu beschließen.
Für das Haushaltsjahr 2025 beläuft sich der voraussichtliche Gesamtzuschussbedarf einschließlich der internen Leistungsverrechnung auf rund 117,1 Millionen Euro. Für das Jahr 2026 wird dieser Bedarf auf etwa 119,0 Millionen Euro geschätzt. Innerhalb der Zuständigkeit des Ausschusses weist der Fachbereich 66 einen Zuschussbedarf ohne Berücksichtigung der internen Leistungsverrechnung von rund 77,5 Millionen Euro für 2025 und 79,1 Millionen Euro für 2026 aus. Der Fachbereich 06-01 sieht für beide Jahre einen Bedarf von knapp 2 Millionen Euro vor.
Die geplante Investitionstätigkeit umfasst im Jahr 2025 ein Volumen von etwa 54,0 Millionen Euro und im Jahr 2026 rund 58,6 Millionen Euro. Zu den aufgeführten Maßnahmen gehören unter anderem die Pflege von Straßenbäumen, die Erneuerung von Neben- und Hauptverkehrsstraßen sowie der Ausbau von Fahrradstraßen und -zonen. Weitere Projekte umfassen die Erneuerung der Beleuchtung an der Gustav-Heinemann-Brücke sowie verschiedene Umgestaltungen und bauliche Maßnahmen im Bereich der Verkehrsflächen.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 14.Carsharing im Stadtgebiet Essen Anpassung der Richtlinien von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnisse für Carsharing-StellflächenZur Vorlage · 1582/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über eine Änderung der Richtlinien für straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse von Carsharing-Stellflächen im Stadtgebiet Essen beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Befristung dieser Erlaubnisse von bisher acht auf vier Jahre zu verkürzen. Damit soll Punkt 7.4 der am 27. März 2020 beschlossenen Richtlinien angepasst werden.
Die rechtliche Grundlage für die Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen an öffentlichen Straßen bildet der Paragraph 18a des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Bisher wurden in Essen insgesamt 129 Erlaubnisse erteilt, unter anderem für die Stadtmobil Rhein-Ruhr GmbH und die Autohaus Kneifel GmbH. Weitere Anträge auf zusätzliche Stellplätze befinden sich derzeit in der Bearbeitung durch die zuständige Fachabteilung.
Die Verkürzung der Befristung soll es ermöglichen, die Eignung bestehender Standorte frühzeitiger zu prüfen und schneller auf eine eventuell fehlende Akzeptanz vor Ort reagieren zu können. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Änderung zu einer Zunahme der Verwaltungsabläufe führen kann, was gegebenenfalls Anpassungen beim Personalbedarf zur Folge haben könnte. Nach einer ersten Erfahrungsphase ist eine Evaluation der Fallzahlen und Prozesse vorgesehen.
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- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — verwiesen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Modernisierungskonzept Steeler StraßeZur Vorlage · 1581/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Modernisierungskonzept für die Steeler Straße sieht eine Sanierung der etwa 4,5 Kilometer langen Verkehrsader im Essener Osten vor. In einem Zeitraum von voraussichtlich fünf Jahren, beginnend Mitte 2025 bis Anfang 2029, sollen verschiedene Infrastrukturmaßnahmen in fünf Bauabschnitten koordiniert werden. Die Planung umfasst insgesamt 19 Einzelmaßnahmen der beteiligten Akteure Ruhrbahn, Stadtwerke Essen und des Amtes für Straßen und Verkehr sowie die Berücksichtigung von Arbeiten der Autobahn GmbH an der A40.
Im Bereich der Schieneninfrastruktur sind die Erneuerung von Gleisen und Fahrdrahtanlagen sowie der barrierefreie Ausbau mehrerer Haltestellen vorgesehen. Parallel dazu sollen durch die Stadtwerke Essen Arbeiten an Kanal- und Versorgungsleitungen durchgeführt werden. Für den motorisierten Individualverkehr sind baustellentechnisch bedingte Änderungen wie Fahrspurbeschränkungen oder zeitweise Vollsperrungen geplant. Da der Straßenbahnverkehr auf diesem Abschnitt für die Dauer der Bauarbeiten eingestellt werden muss, ist ein Ersatzkonzept mit den Bus-Ringlinien 113 und 119 vorgesehen. Eine Teilinbetriebnahme der Straßenbahn wird nach etwa dreieinhalb Jahren angestrebt. Durch die Bündelung der Maßnahmen soll eine längere Bauzeit, wie sie bei Einzelmaßnahmen von über zehn Jahren zu befürchten wäre, vermieden werden.
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Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung)
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Umsetzung des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 17.01.2024 Absperreinrichtungen auf Verkehrsflächen der Stadt Essen, auf denen Radverkehr zugelassen ist.Zur Vorlage · 1314/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr um, der die Überprüfung und den Abbau von Absperreinrichtungen auf Radverkehrsflächen regelt. Ziel ist es, Kollisionsgefahren durch schwer erkennbare Hindernisse wie Poller oder Sperrpfosten zu reduzieren. Gemäß dem Erlass sind lediglich rot-weiß gestreifte Absperreinrichtungen zulässig, sofern eine qualifizierte Gefahrenlage nach der Straßenverkehrsordnung vorliegt.
Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) hat hierzu ein Verfahren eingeleitet. Im ersten Schritt werden Standorte mittels digitaler Daten und Begehungen identifiziert. Bestehende Absperreinrichtungen, die nicht den Anforderungen der StVO entsprechen, sollen schnellstmöglich ersatzlos entfernt werden. Bei Vorliegen einer nachweisbaren Gefahrenlage wird eine erneute Anordnung oder eine regelkonforme Erneuerung geprüft. Zudem entwickelt das ASV Standards für Alternativen wie Beschilderungen oder Bodenmarkierungen, um neue physische Barrieren zu vermeiden.
Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten konzentriert sich die Umsetzung vorrangig auf das Radroutennetz und bereits bekannte Standorte. Die Bezirksvertretungen werden über den Abbau sowie jährlich über den Fortschritt der Maßnahmen informiert. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch die zuständigen Gremien vor.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Sachstandsbericht Projekt Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (4. Call)Zur Vorlage · 1379/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität erhält einen Sachstandsbericht zum Projekt „COMO“ (Connected Mobility Essen), das ursprünglich unter dem Namen „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ entwickelt wurde. Das Vorhaben, welches von den Ämtern für Geoinformation, Vermessung und Kataster sowie Straßen und Verkehr gemeinsam vorangetrieben wird, nutzt Sensoren und künstliche Intelligenz zur Analyse von Verkehrsströmen und zur Unterstützung der Verkehrsplanung.
Derzeit sind 21 Knotenpunkte mit 98 Kameras ausgestattet; das Ziel umfasst die Ausstattung von 50 Knotenpunkten mit insgesamt 220 Kameras. Zudem wurden neun Umweltmessstationen installiert. Aufgrund der Einstufung des Systems als kritische Infrastruktur (KRITIS) wird die Datenmanagementplattform in einen KRITIS-Teil und einen nicht-KRITIS-Teil unterteilt. Die implementierte Software ermöglicht bereits die Prognose der Verkehrslage für bis zu 60 Minuten.
Für den Aufbau einer neuen Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) in der Elisenstraße sind bauliche Umgestaltungen vorgesehen. Bis zur Inbetriebnahme dient ein Arbeitsplatz im Deutschlandhaus als temporäre Lösung und Rückfallebene. Ergänzend sollen digitale Hinweistafeln zur Information über Verkehrsstörungen und Schadstoffgrenzwerte eingesetzt werden. Im Bereich des Reallabors Ruhrallee wurde zudem der Auftrag zur Modernisierung und Erneuerung von Lichtsignalanlagen an die Firma Bernard vergeben.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Sachstandsbericht barrierefreier Ausbau Bushaltestellen 2024Zur Vorlage · 1577/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in Essen liegt zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Inklusionsbeirat sowie den Seniorenbeirat vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Information über eine Änderung der Berichterstattung. Während bisher die Fortschritte bei Bus- und Straßenbahnhaltestellen in einem gemeinsamen Bericht zusammengefasst wurden, erfolgt die Berichterstattung künftig getrennt. Die Informationen zu Bushaltestellen werden weiterhin durch das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) bereitgestellt, während die Ruhrbahn ab Ende 2024 oder Anfang 2025 separate Berichte zum Ausbau der Straßenbahnhaltestellen vorlegen wird.
Das ASV ist für etwa 1.100 Haltesteige zuständig, wobei rund 690 Haltestellen aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung prioritär zu behandeln sind. Bisher wurden knapp 60 Haltesteigen barrierefrei umgebaut, sodass noch etwa 630 Umbaumaßnahmen ausstehen. Für die nächsten zwei Jahre sind im Rahmen von Erneuerungsmaßnahmen unter anderem die Haltestellen Bredeneyer Kreuz und Krupp-Krankenhaus geplant.
Zusätzlich übernimmt die Ruhrbahn seit einer Vereinbarung aus dem Jahr 2022 die Umsetzung von Maßnahmen an Bushaltestellen nach festgelegten Prioritäten, um die Planungs- und Baukapazitäten des ASV zu entlasten. Im Jahr 2024 wurden bereits verschiedene Haltestellen wie Steele Ost oder Karl-Meyer-Platz fertiggestellt. Für das Jahr 2025 ist der barrierefreie Ausbau von weiteren acht Haltestellen, darunter Bürgerhaus Oststadt und Asbachtal, vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.02.2025 · Seniorenrat (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Tunnel Bernestraße (2. Gildehoftunnel) Umgang mit der TaubenpopulationZur Vorlage · 1557/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Demontage der Deckenverkleidung im Tunnel Bernestraße (2. Gildehoftunnel) auf einer Länge von etwa 45 Metern. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Situation der dort lebenden Taubenpopulation zu verändern. Um die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu gewährleisten, wurde ein externes Gutachten in Auftrag gegeben.
Ein grundsätzliches Vorgehen wurde bereits mit verschiedenen Tierschutzorganisationen und der Stadtverwaltung besprochen. Die geplante Umsetzung soll innerhalb von zwei bis drei Tagen erfolgen, beispielsweise von Freitagabend bis Montagmorgen, wobei der Tunnel während der Nachtstunden abgeschottet werden soll. Dabei sollen zunächst die adulten und flüggen Tauben eingefangen und in einen Taubenschlag in der näheren Umgebung untergebracht werden. Die Suche nach einem geeigneten Standort für diesen Taubenschlag dauert an. Jungtiere sowie Eier sollen im Zuge der Demontage aufgenommen und versorgt werden.
Die Durchführung des Vorhabens ist für die Sommerferien 2025 vorgesehen, da aufgrund einer notwendigen Vollsperrung in diesem Zeitraum mit einem geringeren Verkehrsaufkommen gerechnet wird. Eine weitere Abstimmung mit den beteiligten Initiativen zur Konkretisierung des Bauvorhabens soll im ersten Quartal 2025 stattfinden. Die zuständigen Ausschüsse sowie die Bezirksvertretung I werden über den aktuellen Stand informiert.
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- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Brückeneinsturz in Dresden - Situation in EssenZur Vorlage · 1576/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Informationen zum Zustand der Brückenbauwerke in Essen zur Kenntlichnahme entgegen. Anlass ist der Einsturz eines Abschnitts der Carolabrücke in Dresden am 11. September 2024, bei dem keine Personenschäden entstanden. Die betroffene Spannbetonbrücke aus dem Jahr 1971 weist eine Problematik mit spannungsrissgefährdetem Spannstahl auf, die als bundesweites Thema eingestuft wird.
Auch im Essener Brückenbestand finden sich zahlreiche Bauwerke in Spannbetonweise aus den Jahren 1965 bis 1975. Etwa 14 Prozent der rund 250 Brücken in Essen befinden sich in einem nicht ausreichenden Bauwerkszustand. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage und der Einschätzungen von Fachexperten zur Notwendigkeit strengerer Prüfintervalle sowie der begrenzten personellen und organisatorischen Ressourcen muss das Team Ingenieurbau im Amt für Straßen und Verkehr seine Schwerpunkte neu setzen.
Die Priorisierung liegt künftig auf der Überwachung und Prüfung von Bestandsbauwerken, der Durchführung von Risikoanalysen sowie der Umsetzung dringlicher Notmaßnahmen. Aufgrund der persönlichen haftungs- und strafrechtlichen Verantwortung der Mitarbeitenden werden Projekte, die nicht unmittelbar der Verkehrssicherheit dienen, gegenüber sicherheitsrelevanten Vorhaben zurückgestellt.
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- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Prüfung der Ausweitung des Angebotes an NachtbussenZur Vorlage · 1636/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat die finanziellen Auswirkungen einer möglichen Ausweitung des NachtNetzes in Essen untersucht. Grundlage der Prüfung war ein Antrag der Fraktionen CDU und Grüne, wonach die Kosten für zwei zusätzliche Fahrten pro Nacht ermittelt werden sollten. Die Untersuchung, die gemeinsam mit der Ruhrbahn GmbH durchgeführt wurde, ergab, dass die vorgeschlagene Maßnahme jährliche Kosten von rund 530.000 Euro verursachen würde.
Die geplante Taktverdichtung umfasst zwei zusätzliche Fahrten auf 16 NachtExpress-Linien um 1:00 Uhr und 2:00 Uhr (Hin- und Rückfahrt). Dies soll in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen erfolgen. Die Berechnung basiert auf einem Durchschnittsjahr mit 114 Wochenend-Betriebstagen; eine höhere Anzahl an Feiertagen würde die Kosten durch eine gesteigerte Kilometerleistung entsprechend beeinflussen.
Für die Realisierung der Maßnahme sind ein Planungsvorlauf für die Fahr-, Dienst- und Umlaufplanung sowie eine Umsetzung zu einem offiziellen Termin des Fahrplanwechsels im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) notwendig. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nahm die vorliegende Prüfung in seiner Sitzung am 14. November 2024 zur Kenntnis.
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- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Verkehrsführung Rüttenscheider Straße
- 22.1Verkehrsregelung auf der Rüttenscheider StraßeZur Vorlage · 1668/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 1668/2024/AFD einen Antrag zur Verkehrsregelung auf der Rüttenscheider Straße eingebracht. Die Fraktion beantragt, dass die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen durch Verkehrsbeobachtung nicht durch das für das Verkehrskonzept verantwortliche Planungsunternehmen erfolgen soll. Stattdessen wird gefordert, ein anderes Unternehmen mit gleicher oder höherer Qualifikation für die Evaluation zu beauftragen.
Hintergrund des Antrags ist die Vermeidung von Interessenkollisionen bei der Leistungsüberprüfung. Die Untersuchung der Maßnahmen soll zudem die Auswirkungen auf die Nebenstraßen der Rüttenscheider Straße unter Berücksichtigung eines möglichen Umgehungsverkehrs umfassen. Der Antrag wird im Ausschuss für Verkehr und Mobilität beraten, wobei eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen abgegeben werden soll. Die endgültige Entscheidung über das Vorhaben ist für die Sitzung des Rates am 27. November 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 22.2Umsetzungsstand Rüttenscheider StraßeZur Vorlage · 1708/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung informiert den Ausschuss für Verkehr und Mobilität über den Umsetzungsstand der neuen Verkehrsführung in der Rüttenscheider Straße. Basierend auf dem Beschluss des Rates vom 29. November 2023 wurden zwischen dem 14. und 17. Oktober 2024 verschiedene Maßnahmen durchgeführt. Ziel der Änderungen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für den Radverkehr, sowie die Reduzierung des Kfz-Durchgangsverkehrs bei gleichzeitiger Erhaltung der Erreichbarkeit für den Einzelhandel und die Gastronomie.
Im Rahmen der Umsetzung wurden insgesamt 34 neue Verkehrszeichen montiert und bestehende Schilder entfernt. Die Arbeiten umfassten Markierungen an der Kreuzung Huyssenallee/Friedrichstraße/Hohenzollernstraße sowie am Rüttenscheider Stern, wo auch eine Sperrfläche für den Radverkehr eingerichtet wurde. An der Manfredstraße wurde ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen geschaffen. Zudem wurden an der Zweigertstraße Beschilderungen zur Einfahrt in die Rüttenscheider Straße ergänzt und zwei neue Ladezonen im Bereich der Hausnummern 16 und 136 angelegt, um den Verkehrsfluss zu unterstützen. Die neuen Regelungen sind seit dem 17. Oktober 2024 wirksam. Ergänzende großformatige Verkehrstafeln zur Wegweisung wurden ab dem 22. Oktober 2024 an der Huyssenallee, am Rüttenscheider Stern und an der Wende Manfredstraße angebracht.
Nach einem Bürgerinfotag am 23. Oktober 2024 prüft die Verwaltung derzeit die eingegangenen Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge. Eine Verkehrsbeobachtung zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen ist für die 48. Kalenderwoche vorgesehen. Ein weiterer Informationstag für die Bürgerinnen und Bürger soll im Dezember 2024 stattfinden.
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- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 23.1Durchführung der Baumaßnahme "Niehammerstr. 5-17" KAG-Nr. 24KAG209Zur Vorlage · 1255/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Baumaßnahme in der Niehammerstraße im Bereich der Hausnummern 5 bis 17. Ziel des Vorhabens ist die Erneuerung des Gehwegs, da die derzeitige Asphaltdeckung einen renovierungsbedürftigen Zustand aufweist. Die Maßnahme sieht vor, den Belag gemäß dem aktuellen Ausbaustandard der Stadt Essen durch Gehwegplatten zu ersetzen.
Das Bauvorhaben ist nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des Gesetzes zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung durch die Kommune. Die entsprechenden Einnahmeausfälle werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Die kalkulierten Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf 22.000 Euro. Die Finanzierung der Umsetzung erfolgt aus Mitteln der Bezirksvertretung. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Arbeiten vor.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Mitteilungen der Verwaltung
- 25.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 25.1Verpflichtende Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in EssenZur Vorlage · 0960/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0960/2024/SPD einen Antrag eingebracht, um verbindliche Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in Essen zu etablieren. Die Stadtverwaltung wird darin beauftragt, gemeinsam mit den in Essen tätigen Anbietern ein gesamtstädtisches Konzept zur Bereitstellung von Abstellflächen zu erarbeiten. Im ersten Schritt sollen Flächen im Umfeld von Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen identifiziert, ausgewiesen und markiert werden, ergänzt durch Abstellverbotszonen in deren unmittelbarem Umkreis.
Das geplante Konzept soll zudem eine verbesserte Integration der E-Scooter in das intermodale Verkehrssystem ermöglichen. Es ist zu prüfen, ob an Orten mit hoher Beschwerdequote oder besonderer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende generelle Abstellverbote eingerichtet werden können. In diesen Zonen sollen die Anbieter technisch sicherstellen, dass ein Mietvorgang nicht beendet werden kann.
Des Weiteren soll untersucht werden, inwieweit außerhalb der ausgewiesenen Zonen abgestellte Scooter auf Kosten der Verursacher entfernt werden können und welche Sanktionen oder Bußgelder möglich sind. Hierzu sollen Vereinbarungen mit den Betreibern zur rechtskonformen Nachverfolgung der Nutzenden getroffen werden. Ziel des Antrags ist es, durch die Koordination von Abstellflächen die Sicherheit im Straßenraum zu erhöhen und Hindernisse für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zu reduzieren.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 25.1.1Entwicklung eines Abstellplans für E-Scooter hier: Antrag der EBB-FW-Fraktion vom 13.05.2024Zur Vorlage · 0761/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat im Rahmen des Antrags 0761/2024/EBB die Erstellung eines stadtweiten Abstellplans für E-Scooter beantragt. Die Verwaltung soll hierzu gemeinsam mit den privaten Anbietern von Leihgeräten Parkzonen sowie Abstellverbotszonen festlegen, wobei sich das Vorhaben an der Regelung der Stadt Münster orientieren soll.
Die genehmigten Abstellflächen sollen entsprechend gekennzeichnet und in einem digitalen Plan erfasst werden, der allen Nutzern über die Anbieter zugänglich gemacht wird. Dieser Plan soll zudem regelmäßig an neue Anforderungen angepasst werden können. Zur Durchsetzung der Regelungen sieht der Antrag unter anderem finanzielle Anreize oder technische Maßnahmen vor, um das Abstellen außerhalb der markierten Flächen zu begrenzen.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Barrierefreiheit und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Da bisherige Einzelmaßnahmen keine dauerhafte Entlastung gebracht hätten, wird eine einheitliche Lösung für das gesamte Stadtgebiet angestrebt, von der auch die Bezirke profitieren sollen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 25.1.2Anfrage zum Thema "E-Scooter Verleih"Zur Vorlage · 1666/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Essener Rat hat über Ratsherr A. Meitzke eine Anfrage an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgelegt, um detaillierte Informationen zum E-Scooter-Verleih in Essen einzuholen. Der Antrag mit der Nummer 1666/2024/AFD fordert die Stadtverwaltung auf, verschiedene Daten zur Entwicklung des Angebots seit Juni 2019 bereitzustellen.
Die Anfrage umfasst eine Übersicht über die Anzahl der E-Scooter sowie der beteiligten Anbieter und deren zeitliche Entwicklung. Zudem werden geschätzte Fahrtenzahlen für die Jahre 2021 bis 2023 sowie eine Aufstellung von Unfällen mit E-Scootern angefordert, unterteilt nach Sachschäden, Personenschäden und Todesfällen.
Des Weiteren bittet die Fraktion um Auskunft über Maßnahmen zur Identifizierung der Fahrer durch die Anbieter sowie über die Anzahl und den Inhalt von Bürgerbeschwerden und Anregungen. Die Stadtverwaltung soll zudem Informationen darüber liefern, wie viele Fälle von unsachgemäßer Nutzung – etwa das Fahren auf Gehwegen oder unter Alkoholeinfluss – von der Polizei dokumentiert wurden. Abschließend werden Details zu den vertraglichen Vereinbarungen mit den Anbietern bezüglich der Abstellung der Fahrzeuge, der Datenoffenlegung bei Ordnungswidrigkeiten sowie zum Austausch zwischen der Stadtverwaltung und den Verleihunternehmen angefragt.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung)
- 26.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 27.Verschiedenes