Durchführung der Baumaßnahme "Niehammerstr. 5-17" KAG-Nr. 24KAG209
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Baumaßnahme in der Niehammerstraße im Bereich der Hausnummern 5 bis 17. Ziel des Vorhabens ist die Erneuerung des Gehwegs, da die derzeitige Asphaltdeckung einen renovierungsbedürftigen Zustand aufweist. Die Maßnahme sieht vor, den Belag gemäß dem aktuellen Ausbaustandard der Stadt Essen durch Gehwegplatten zu ersetzen.
Das Bauvorhaben ist nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des Gesetzes zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung durch die Kommune. Die entsprechenden Einnahmeausfälle werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Die kalkulierten Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf 22.000 Euro. Die Finanzierung der Umsetzung erfolgt aus Mitteln der Bezirksvertretung. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Arbeiten vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.11.2024einstimmig beschlossen
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