Vorgartengestaltung Vosselerweg 4
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung hat eine ergänzende Stellungnahme zur Gestaltung eines Vorgartens am Vosselerweg 4 vorgelegt. Die Mitte 2024 vorgenommene Umgestaltung, bei der eine ehemals begrünte Fläche durch Schotter ersetzt wurde, stellt einen Verstoß gegen § 8 der Landesbauordnung NRW dar. Da die bauliche Änderung nach den geltenden Vorschriften baugenehmigungsfrei ist, obliegt die Entscheidung über ein mögliches Einschreiten der Bauaufsbehörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens zur Gefahrenabwehr.
Die Bauaufsichtsbehörde hat entschieden, in diesem Fall nicht gegen den rechtlichen Verstoß vorzugehen. Maßgeblich für diese Entscheidung war die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Veränderung unter Berücksichtigung des Bebauungsplanes Nr. 09/73 „Kleine Hammerstraße / Bäuminghausstraße“. Die Verwaltung nimmt Bezug auf den Unmut der Bezirksvertretung V und begründet das Nicht-Einschreiten mit der Priorisierung von Verfahren, die der Abwehr unmittelbarer Gefahren für Leib und Leben dienen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V die Vorlage zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2024Kenntnis genommen mit Anmerkungen