Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Band 5 der Schulentwicklungsplanung - Ganztägiges Lernen an den Grund- und Förderschulen der Stadt EssenZur Vorlage · 1752/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen haben Band 5 der Schulentwicklungsplanung zur Kenntnis genommen. Dieser Teil der Planung befasst sich mit dem ganztägigen Lernen an den Grund- und Förderschulen der Stadt. Das Dokument bietet einen Überblick über die Entwicklung der Betreuungsangebote, wie der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie des Angebots „Schule von acht bis eins“, und beschreibt die derzeitige Bedarfslage in den verschiedenen Bezirken.
Ein wesentlicher Hintergrund der Planung ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter. Ab August 2026 besteht für Kinder der ersten Klassenstufe ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung, der bis zum Jahr 2029 auf alle Grundschulklassen ausgeweitet wird. Die Vorlage weist darauf hin, dass an 18 Grundschulen mit hohen Sozialindexwerten die OGS-Quoten derzeit unter 55 Prozent liegen und dort eine sukzessive Erreichung einer Mindestquote von 55 Prozent angestrebt wird.
Neben Informationen zur Qualitätssicherung und zum Personalbedarf enthält der Bericht Handlungsempfehlungen, die auf Ergebnissen von Schulbegehungen basieren. Für den weiteren Ausbau werden neben personellen und organisatorischen Maßnahmen auch bauliche Veränderungen als notwendig erachtet, sofern räumliche Kapazitäten erschöpft sind. Die Umsetzung soll in Abstimmung mit den Fachbereichen sowie im Rahmen bestehender Programme wie dem Startchancenprogramm des Bundes erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Bebauungsplan Nummer 11/04 "Barkhovenallee/Jacobsallee" Stadtbezirk: IX, Stadtteil: Heidhausen Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1745/2024/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ergänzungsvorlage 1745E1/2024/7 zum Bebauungsplan Nummer 11/04 „Barkhovenallee/Jacobsallee“ im Stadtbezirk IX befasst sich mit der Festsetzung eines Wohngebiets auf einer Fläche von etwa 1,7 Hektar im städtischen Eigentum. Geplant ist die Errichtung von 40 bis 50 Wohneinheiten, wobei 60 Prozent der Wohnfläche als öffentlich geförderter Wohnraum im Geschosswohnungsbau vorgesehen sind. Die Planung umfasst die Teilflächen A (Barkhovenallee) und B (Jacobsallee).
Durch eine Reduzierung der baulichen Dichte in der Teilfläche A sollen 1.470 m² Waldfläche erhalten bleiben. Für die Teilfläche B sind Waldumwandlung und Waldersatz erforderlich. Gemäß der Stellungnahme des Regionalforstamtes Ruhrgebiet vom 2. September 2024 muss ein plangebietsexterner Ausgleich von 2.200 m² im Verhältnis 1:2 erfolgen. Für den gesamten naturschutzrechtlichen Ausgleich und Waldersatz von 4.400 m² werden Flächen aus dem Ersatzflächenpool der Stadt Essen, konkret in der Burgstraße, Vaestestraße und Wienenbuschstraße, zugeordnet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt zur Entscheidung empfiehlt. Der Rat soll den Bebauungsplan als Satzung beschließen und die abschließende Abwägung aller Stellungnahmen vornehmen. Die weiteren Termine für den Ausschuss, die Bezirksvertretung IX sowie den Rat der Stadt sind für Februar 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — in die nächste ASPB-Sitzung am 20.02.2025 geschoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 4.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 10/19 "Oberhauser Str. 156 (ehemaliges Gartencenter)" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Frintrop Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1460/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nummer 10/19 für das Grundstück Oberhauser Straße 156 im Essener Stadtteil Frintrop sieht die Umnutzung einer etwa 0,9 Hektar großen Gewerbefläche vor. Auf dem ehemaligen Gelände des Gartencenters sollen 25 Hauseinheiten entstehen, die sich aus 20 Doppelhäusern und einer Hausgruppe zusammensetzen. Als Vorhabenträger der Planung fungiert die SWF-Projektbau GmbH & Co. KG.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Bebauungsplan inklusive der Begründung vom 1. Oktober 2024 als Satzung beschließt. Dabei sollen die Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren sowie die eingegangenen Stellungnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Da die Grundzüge der Planung durch die vorliegenden Änderungen nicht berührt werden, erfolgte keine erneute öffentliche Auslegung; die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange enthielten keine grundsätzlichen Bedenken. Im Plan sind zudem redaktionelle sowie fachliche Änderungen blau gekennzeichnet.
Der zeitliche Ablauf der Vorlage sieht eine Anhörung der Bezirksvertretung IV am 10. Dezember 2024, eine Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen am 20. Februar 2025 sowie eine Entscheidung im Rat am 26. Februar 2025 vor. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben positive Auswirkungen auf den Klimaschutz hat. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Stadtplanung und Entwicklung.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (29. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07/24 "Donnerstraße 228" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Dellwig Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1441/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 1441/2024/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung wird der Einleitungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07/24 „Donnerstraße 228“ im Essener Stadtteil Dellwig beantragt. Das Vorhaben der ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG sieht den Neubau eines Lebensmitteldiscountmarktes vor, wobei die Verkaufsfläche von bisher 799 qm auf 1.058 qm vergrößert werden soll. Das etwa 0,54 Hektar große Plangebiet soll durch ein Retentionsgründach, eine Photovoltaikanlage sowie E-Ladestationen ökologisch aufgewertet werden. Eine Mischnutzung mit Wohnraum wird aufgrund der Lärmbelastung von über 75 dB(A) tagsüber nicht angestrebt.
Die geplante Stellplatzanlage wird auf 63 Plätze reduziert, wodurch die Anforderung von 53 Stellplätzen weiterhin erfüllt bleibt. Die Planung sieht Baum-Pflanzungen an fünf Stellplätzen sowie Heckenpflanzungen an der nördlichen und östlichen Fassade vor. Die Ein- und Ausfahrt zur Donnerstraße soll leicht nach Osten verschoben werden. Zur Ausstattung der Fahrradstellplätze gehören 22 Plätze, davon drei für Lastenfahrräder und fünf mit Vorbereitung für E-Bike-Ladestrom. Ein Stellplatz wird mit einer E-Ladesäule ausgestattet, ergänzt durch Leerrohre für weitere Ladesäulen. Die Prüfung von Baumrigolen zur Abwassersteuerung steht noch aus. Das Verfahren umfasst die Information von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie die Prüfung des Umfangs einer Umweltprüfung. Die Anhörung der Bezirksvertretung IV ist für den 11. Februar 2025 und die Entscheidung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen für den 20. Februar 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Städtebauliches Konzept zur Neugestaltung des Essener Hauptbahnhofs
- 7.Neugestaltung des Barbarossaplatzes hier: Ergebnis des RealisierungswettbewerbsZur Vorlage · 0061/2025/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse haben das Ergebnis des Realisierungswettbewerbs zur Neugestaltung des Barbarossaplatzes in Stoppenberg zur Kenntnis genommen. Der Entwurf „Die neue grüne Mitte Stoppenbergs“, erarbeitet vom Büro GREENBOX Landschaftsarchitekten aus Köln und der BPR Ingenieure GmbH & Co. KG aus Essen, wurde als Erstplatzierter ausgewählt. Das Vorhaben ist Teil des Integrierten Entwicklungskonzeptes für den Stadtbezirk VI/Zollverein.
Die Planung sieht die Einrichtung eines Mobilitätsknotenpunktes im Norden sowie einer verkehrsfreien Grünfläche im Süden vor, die als Barbarossagarten fungieren soll. Dazwischen ist ein Bürgerforum als Treffpunkt vorgesehen. Das Preisgericht empfiehlt jedoch eine Überarbeitung der Verkehrsführung, um die Barrierefreiheit der Bushaltestellen gemäß den Anforderungen des Nahverkehrsplans Essen zu gewährleisten. Zudem sollen die sichere Querung der Hallostraße für Fußgänger und Radfahrer sowie die Verkehrssicherheit an der Einmündung zur westlichen Straße Barbarossaplatz sichergestellt werden.
Ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf soll bis zum 30. September 2025 eingereicht werden. Die weitere Planung wird durch das Amt für Straßen und Verkehr durchgeführt, wobei die Objektplanung im Februar beginnt. Die Ergebnisse der Planung könnten nach den Kommunalwahlen im Dezember 2025 vorgestellt werden, mit einer angestrebten Umsetzung im Jahr 2027. Die Kosten für den Umbau werden derzeit auf etwa 5,5 Millionen Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Erweiterung der Meisenburgschule mit Erstnutzung als Interim für das Grashof GymnasiumZur Vorlage · 0045/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Erweiterung der Meisenburgschule durch einen Modulbau beraten. Der Beschlussvorschlag sieht den Baubeginn des Projekts mit geschätzten Gesamtkosten von 10 Millionen Euro sowie die Beauftragung der Immobilien Management Essen GmbH (IME) mit der Umsetzung vor. Zudem soll die Verwaltung ermächtigt werden, Kostenerhöhungen bis zu einer Höhe von maximal 3 Millionen Euro eigenständig zu regeln.
Die Maßnahme ist als Interimslösung für das Grashof Gymnasium vorgesehen, welches aufgrund der Einführung des G9-Systems und einer Erhöhung der Zügigkeitszahl von drei auf vier zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Da eine Erweiterung am Standort des Gymnasiums erst nach dem Abriss eines Bestandsgebäudes möglich ist, soll ab dem Schuljahr 2026/27 der neue Modulbau an der Meisenburgschule genutzt werden. Dieser bietet zwölf Unterrichtsräume und soll später als dauerhafte Erweiterung der Meisenburgschule dienen.
Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 10 Millionen Euro soll durch Mittelumschichtungen innerhalb des Schulbauprogramms in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen. Durch die Errichtung eines Neubaus statt einer Containerlösung sollen Mietkosten für etwa eine Million Euro vermieden werden. Das Projekt ist nach aktuellen Klimaschutzstandards geplant, um die ökologischen Auswirkungen der Baumaßnahme zu reduzieren.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — einstimmig empfohlen - mit Ergänzungen zu c)
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - mit Ergänzungen zu c) - 9.Anträge und Anfragen
- 9.1Stadion an der Hafenstraße hier: Resolution zur UEFA Women´s Euro 2029Zur Vorlage · 0266/2025/CDU/GRÜNE/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0266/2025 vorgelegt, um die rechtsverbindliche Bewerbung Essens als Austragungsort für die Fußball-Europameisterschaft der Frauen 2029 (UEFA Women’s Euro 2029) zu unterstützen. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Erweiterung der Sitzplatzkapazität im Stadion an der Hafenstraße auf mindestens 20.000 Plätze durch den Ausbau von vier Stadionecken.
Der Antrag umfasst zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und der verkehrlichen Situation im Stadionumfeld sowie in den angrenzenden Stadtteilen. Geplant sind unter anderem die Errichtung eines neuen Fahrradparkhauses, eine bessere Anbindung an das Radwegenetz und eine Verstärkung der Anbindung des Stadions an den öffentlichen Personennahverkehr. Zur Erreichung der Klimaneutralität sollen Photovoltaik-Anlagen genutzt und das Stadion an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Die unterzeichnenden Fraktionen erklären ihre Bereitschaft, weitere Planungsmittel für die Erreichung der Baureife zur Verfügung zu stellen.
Unter dem Vorbehalt eines vorliegenden Finanzierungskonzeptes sowie der Auswahl des Stadions durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) beabsichtigen die Fraktionen, in der Ratssitzung am 9. April 2025 einen konkreten Beschluss zum Baubeginn der Stadionecken zu unterstützen. Dies setzt voraus, dass die Planungen bis Dezember 2025 abgeschlossen sind und die Vergabe der Bauleistungen über die GVE erfolgt.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.02.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.2Stadion an der Hafenstraße hier: Resolution zum AusbauZur Vorlage · 0276/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 0276/2025/AFD einen Antrag auf eine Resolution zum Ausbau des Stadions an der Hafenstraße in Essen gestellt. Der Antrag sieht vor, dass sich der Rat der Stadt Essen zur Bedeutung des Stadions als zentraler Sport- und Veranstaltungsort sowie als Heimspielstätte von Rot-Weiß Essen bekennt.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Erhöhung der Zuschauerkapazität auf mindestens 26.000 Personen durch den Ausbau der vier Stadionecken. Parallel dazu sollen die Infrastruktur und die verkehrliche Situation im Stadionumfeld sowie in den angrenzenden Stadtteilen verbessert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungen und Prüfungen zur Umsetzung des Ausbaus voranzutreiben und eine nachhaltige Finanzierungslösung zu erarbeiten.
Der Antrag sieht zudem vor, dass die zustimmenden Fraktionen in der Ratssitzung am 9. April 2025 – unter dem Vorbehalt eines bis dahin vorliegenden Finanzierungskonzeptes sowie unabhängig von der Auswahl des Stadions durch den DFB – einen konkreten Beschluss zum Bau und Baubeginn der Stadionecken unterstützen sollen. Dies beinhaltet den Abschluss der Planungen bis Dezember 2025 sowie die Vergabe und Beauftragung der Bauleistungen über die GVE.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.02.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Verschiedenes
- 11.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 12.Grundsatzentscheidung zur Vornahme weiterer Prüfungshandlungen bezüglich des Baus einer Live-Music-Arena in EssenErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 13.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 14.Grundstücksangelegenheiten Essen-SteeleErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 15.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017 bis 2020 hier: Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge in den Programmen KInvFG und Gute Schule 2020 im IV. Quartal 2024Ergebnis: Kenntnis genommen
- 16.Anträge und Anfragen
- 17.Mitteilungen der Verwaltung
- 18.Pressemitteilung