Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 37 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 03.12.2024
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Kommunale Wärmeplanung
- 4.JHA Vorlage Spielplatzpatenschaften 2024Zur Vorlage · 1867/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften in Essen für das Jahr 2024 liegt vor. Die Initiative, eine Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Essen e.V., umfasst zum Stichtag 30. September 2024 insgesamt 257 Patenschaften mit 396 beteiligten Personen. Damit ist die Zahl der Patenschaften seit Beginn der Initiative im Jahr 1993 von ursprünglich 13 auf den aktuellen Stand gestiegen. Die Quote der bepaterten öffentlichen Spielplätze ohne Schulhöfe liegt stadtweit bei 57,12 Prozent.
Im Rahmen des Einsatzes des Spielmobils fanden im Jahr 2024 insgesamt 240 Spielplatzfeste statt, darunter auch Veranstaltungen in sozialstrukturell benachteiligten Wohngebieten sowie bei Großveranstaltungen wie dem Weltkindertag. Zudem wurden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Themen wie Spielplatzpflege, Reparaturen oder Vandalismus durch die zuständigen Stellen bearbeitet.
Die finanzielle Unterstützung der Patenschaften erfolgt durch verschiedene Mittel. Die Bezirksvertretungen leisteten im Jahr 2024 eine Gesamtfördersumme von 19.574,50 Euro im Rahmen der Patenpauschale. Über den Fördertopf „Besser spielen“ wurden zudem 15 Maßnahmen aus insgesamt 16 Anträgen unterstützt. Der Bericht wird den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Klima- und Innovationsfonds EssenZur Vorlage · 1652/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einführung des Klima- und Innovationsfonds Essen. Ziel der Förderrichtlinie ist es, im Rahmen des Aktionsplans Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) Projekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie zur Klimaanpassung zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen mit innovativem Charakter, die in Essen als erste ihrer Art gelten.
Die Zielgruppe umfasst Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Vereine sowie Privatpersonen. Die Förderung erfolgt durch zweckgebundene Zuschüsse als Anschubfinanzierung oder erfolgsbasierte Auszahlung mit einem Maximalbetrag von 100.000 Euro pro Antrag. Während Projekte von Privatpersonen zu 100 Prozent gefördert werden können, ist bei Unternehmen ein größenabhängiger Eigenanteil vorgesehen. Die Beantragung erfolgt online über das Serviceportal der Stadt Essen in zwei jährlichen Zeiträumen.
Die Entscheidung über die Bewilligung von Anträgen soll durch einen neu zu gründenden Klima- und Innovationsbeirat getroffen werden. Dieses Expertengremium aus etwa acht Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wird von der Grünen Hauptstadt Agentur betreut. Für den Zeitraum von 2025 bis 2029 ist ein Budget von insgesamt 1.455.200 Euro veranschlagt. Die jährlichen Mittel für die Förderzyklen belaufen sich im Jahr 2025 auf 240.000 Euro und steigen ab 2026 auf jährlich 303.800 Euro an.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - [1.]Weiterführung der Richtlinie zur Förderung von Solarenergie in EssenZur Vorlage · 0216/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Weiterführung und Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Solarenergie zum 1. April 2025. Nach einer vorübergehenden Einstellung des Förderprogramms im Juni 2024 steht für das Haushaltsjahr 2025 ein Budget von 1.075.000 Euro zur Verfügung.
Die neue Richtlinie enthält verschiedene inhaltliche Anpassungen. Während Solarthermieanlagen aufgrund geringer Nachfrage aus dem Programm ausgeschlossen wurden, werden nun kombinierte Photovoltaik-Thermische-Module gefördert. Der bisherige Förderbonus für Gründächer entfällt, um die Mittel gezielter für die Photovoltaik einzusetzen. Ein wesentlicher Bestandteil der Aktualisierung ist die Ausweitung der Förderung auf die Erweiterung bestehender Anlagen, was die Lastverwaltung im Stromnetz unterstützen soll. Zudem wurden die Förderbeträge an die Marktsituation angepasst und Regelungen zu nicht förderfähigen Anlagen, wie etwa Miet- oder Leasingmodellen, präzisiert, um den Bewilligungsprozess durch die Grüne Hauptstadt Agentur zu optimieren.
Das Programm ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP). Mit der geplanten Förderung von Anlagen mit einer Kapazität von etwa 12.000 kWp wird eine jährliche CO2-Einsparung von bis zu 3.024 Tonnen angestrebt.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - [2.]Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in EssenZur Vorlage · 0232/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Weiterführung und Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung energetischer Gebäudemodernisierung entscheiden. Nach einer Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll die neue Fassung zum 1. April 2025 in Kraft treten. Das Förderprogramm, das im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) durchgeführt wird, steht nach einem vorübergehenden Stopp seit August 2024 für das Haushalstum 2025 mit einem Planansatz von rund 2,48 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung gilt bis zur Erschöpfung der Mittel oder maximal bis zum 31. Dezember 2025.
Die aktualisierte Richtlinie konzentriert sich primär auf die Effizienzsteigerung der thermischen Hüllfläche bei Bestandsbauten. Da durch Bundesförderungen bereits umfangreiche Mittel für die Erneuerung der Haustechnik, wie etwa Wärmepumpen, bereitstehen, entfällt die Förderung von Haustechnik in dieser städtischen Richtlinie. Die Definition von Dämmstoffen wurde vereinfacht und erweitert, wobei ökologische Standards des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zugrunde liegen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung einkommensschwacher Haushalte: Für Bewohner selbstgenutzten Wohneigentums, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen, wird ein Bonus von 40 Prozent gewährt. Zudem wurden das Antragsverfahren und die Nachweisführung bei Eigenleistungen konkretisiert, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Mit den verfügbaren Mitteln sollen etwa 510 Modernisierungsmaßnahmen unterstützt werden, was eine jährliche CO2-Einsparung von bis zu 15.500 Tonnen ermöglichen kann.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6.Generalsanierung Spielplatz Lohwiese/Lünschermannborn (Karnap)Zur Vorlage · 1728/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 450.000 Euro für die Generalsanierung des Spielplatzes Lohwiese/Lünschermannborn im Essener Stadtteil Karnap beschließen. Die Maßnahme ist Teil der städtischen Spielraumleitplanung und dient der Modernisierung der vorhandenen Anlagen. Der Baubeginn ist für Mitte 2025 vorgesehen.
Die Planung sieht eine Neugestaltung für verschiedene Altersgruppen vor. Im Kleinkinderbereich sollen eine große, barrierefreie Sandspielfläche mit Spielhäusern und Rutschen sowie inklusive Schaukeln entstehen. Durch die Lichtung von Strauchbepflanzungen soll zudem die soziale Kontrolle verbessert werden. Für ältere Kinder sind neue Klettergeräte, Hangelbrücken und Wippen geplant. Der bisher wenig genutzte Bolzplatz soll in einen Multifunktionsplatz umgewandelt werden, der unter anderem einen schallgedämpften Fußballbereich, Tischtennisplatten, eine Slackline sowie einen Streetballplatz umfasst.
Ein weiteres Element der Planung ist die Entfernung der vorhandenen Grubenlok. Aufgrund von Sicherheitsmängeln wird das historische Gerät durch die IGBCE in eine Bergbaueinrichtung überführt, um dort als Denkmal erhalten zu bleiben. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Haushalt für öffentliche Grünflächen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Baubeschluss zum Umbau der Verrohrung Am Wünnesberg / SpielkampshofZur Vorlage · 1832/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz plant den Umbau der Verrohrung am Wünnesberg und Spielkampshof im Essener Stadtteil Haarzopf. Die Maßnahme dient der ökologischen Aufwertung des Kesselbachs, um die biologische Durchgängigkeit des Gewässers zu erhöhen. Der Bau sowie der Baubeginn sind mit Kosten in Höhe von 487.000 Euro für die Stadt Essen veranschlagt. Da das Vorhaben als Kompensationsmaßnahme für naturschutzrechtliche Eingriffe dient, erfolgt die Finanzierung durch Ersatzgelder, was die Maßnahme für den städtischen Haushalt ergebnisneutral macht.
Im Rahmen der Umsetzung soll der bestehende Durchlass unter der Straße Spielkampshof durch ein größeres Profil aus Wellstahl ersetzt werden. Dies soll die Bildung eines naturnahen Bachbettes ermöglichen. Zudem ist eine Aufweitung des Gewässerprofils auf einer Länge von etwa 30 Metern geplant, bei der Betonverbaue entfernt und eine Sohlgleite aus Holzstämmen sowie eine Steinschüttung eingebaut werden. Parallel dazu wird die Stadtwerke Essen (SWE) den Einmündungsbereich eines Regenwasserkanals umgestalten, um die Fließgeschwindigkeit zu reduzieren. Während der Bauphase sollen vorhandene Gehölze geschützt werden; als Ausgleich für notwendige Rodungen sind Neupflanzungen von 90 Gehölzen vorgesehen. Die Arbeiten sollen im Herbst 2025 beginnen und voraussichtlich sechs Monate dauern.
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Beratungsfolge
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Baumbilanz 2023Zur Vorlage · 0229/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen legt die Baumbilanz für das Jahr 2023 vor, wonach sich der städtische Gesamtbaumbestand um insgesamt 2.713 Bäume verringert hat. Der Bestand sank von 211.055 Bäumen im Jahr 2022 auf 208.342 Bäume zum Jahresende 2023. Demgegenüber standen 3.511 Baumfällungen sowie 905 Einzelbaumpflanzungen und 107 natürliche Abgänge bzw. sonstige Verluste.
Die Fällungen resultieren primär aus der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, insbesondere als Folge der extremen Witterungsbedingungen in den Jahren 2018 bis 2020, sowie aus baulichen Maßnahmen. Im Gegensatz zu den Vorjahren gab es im Jahr 2023 keine wesentlichen Flächenzugänge durch die Übernahme neuer Grünflächen in den städtischen Besitz.
Zur Überwachung des Baumbestandes setzt die Verwaltung zunehmend auf interdisziplinäre Monitoring-Instrumente. Durch Verfahren wie das Forschungsvorhaben „BaumAdapt“ und die Nutzung hochauflösender Befliegungsdaten werden Verschattungsbereiche sowie die Vitalität der Bäume erfasst. Die Ergebnisse sollen über den „KomMonitor“ für verschiedene Fachbereiche und die Öffentlichkeit einsehbar sein. Für die kommenden Jahre stehen durch das „1000-Bäume-Programm“ neue Pflanzkonzepte zur Verfügung, wobei die Stadt verstärkt auf Förderprogramme von Land, Bund und der Europäischen Union setzt, um die Kosten für zukünftige Baumpflanzungen zu decken. Dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen wird die Kenntnisnahme der Ausführungen vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Um eine Aufstellung der Anzahl der gefällten Bäume im Bezirk VII sowie um Mitteilung, ob die Nachpflanzungen der gefällten Bäume hauptsächlich im Bezirk VII stattfinden, wird gebeten.
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung)
- 9.Sachstandsbericht "Miniwälder"Zur Vorlage · 0108/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich Grün und Gruga hat einen Sachstandsbericht zu den sogenannten „Miniwäldern“ vorgelegt. Diese kleinflächigen Waldstrukturen sollen die Biodiversität fördern sowie zur Klimaanpassung beitragen. Essen ist Teil eines Netzwerks im Ruhr-Emscherraum, dem mittlerweile 16 Kommunen angehören.
In der Stadt wurden bereits zwei Standorte umgesetzt: der Haus-Berge-Park in Bochold und die Kapitelwiese in Stoppenberg. Die Pflege dieser Flächen wird durch das Beschäftigungsprogramm „Essen.Neue Wege zum Wasser“ im Rahmen einer Kooperation mit der Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) organisiert. An beiden Standorten ist ein Wachstum der Pflanzengesellschaften zu verzeichnen, wobei die Artenzusammensetzung von den jeweiligen Bodenverhältnissen abhängt.
Zur wissenschaftlichen Untersuchung der Auswirkungen auf die Biodiversität kooperiert die Stadt mit der Universität Duisburg-Essen. Mittels eines eDNA-Verfahrens wird die biologische Vielfalt an den Standorten ermittelt; die Ergebnisse werden für das Ende des ersten Quartals 2025 erwartet.
Weitere Flächen, etwa in der Eltingstraße oder auf dem städtischen Parkfriedhof, befinden sich in der Planung bzw. Vorbereitung. Für die Umsetzung und die laufende Unterhaltung der Miniwälder entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Essen, da die Finanzierung über bestehende Fördermittel des genannten Beschäftigungsprogramms erfolgt.
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Beratungsfolge
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung)
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.Sachstand zur Fortschreibung des Basis-LärmaktionsplansZur Vorlage · 0184/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz wird über den Sachstand zur Fortschreibung des Basis-Lärmaktionsplans der Stadt Essen informiert. Die Verwaltung hat sich dazu verpflichtet, den im September 2024 beschlossenen Plan im Jahr 2025 zu überarbeiten. Grundlage hierfür ist eine neue Umgebungslärmkartierung auf Basis aktualisierter kommunaler Daten. Ziel der Überarbeitung ist eine Analyse von Lärmbelastungsschwerpunkten sowie eine Anpassung der Kriterien zur Festsetzung ruhiger Gebiete.
Ein wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung ist die zweiphasige Öffentlichkeitsbeteiligung. Die erste Phase läuft vom 14. Februar bis zum 17. März 202läufig. Über ein Online-Tool der Hochschule Bochum können Anwohnende ihr subjektives Lärmempfinden im Wohnumfeld erfassen, wobei die Ergebnisse in den Plan einfließen sollen. Ein Entwurf des überarbeiteten Plans ist für das dritte Quartal 2025 zur Vorlage in den politischen Gremien vorgesehen.
Die Stadt reagiert mit dieser freiwilligen Maßnahme zudem auf einen Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom Januar 2025, der eine Überarbeitung des Basis-Lärmaktionsplans fordert. Parallel dazu wurden bereits interne Abstimmungen für die nächste Lärmkartierung ab dem Jahr 2027 eingeleitet, um einen digitalen Datenaustausch zwischen den Fachbereichen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung)
- 11.Sachverhaltsdarstellung zur zukünftigen Nutzung des ehemaligen Sportplatzes Am VolkswaldZur Vorlage · 1833/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die zukünftige Nutzung des ehemaligen Sportplatzes „Am Volkswald“ im Essener Stadtteil Heidhau-sen wird in der vorliegenden Vorlage dargelegt. Die rund 10.000 Quadratmeter große Fläche liegt im Außenbereich und wurde zuletzt als Aufstellfläche für Flüchtlingsunterkünfte genutzt. Nach der erfolgten Übertragung des Grundstücks von den Sport- und Bäderbetrieben an Grün und Gruga stehen verschiedene Entwicklungen für das Gelände im Fokus.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die naturschutzfachliche Aufwertung der Fläche. Das geplante Gestaltungskonzept sieht eine Aufforstung von etwa 3.000 Quadratmetern sowie die Anlage einer Waldlichtung mit Wildwiesencharakter auf rund 6.000 Quadratmetern vor. Zudem soll ein etwa 120 Meter langer Wasserlauf offengelegt werden. Parallel dazu wird die Errichtung eines Waldkindergartens auf einer Teilfläche von circa 1.000 Quadratmetern geprüft. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist an die Genehmigung eines pädagogischen Konzepts durch das Landesjugendamt sowie an ein entsprechendes Baugenehmigungsverfahren gebunden.
Hinsichtlich der Prüfung einer Dirt-Bike-Strecke im Stadtbezirk IX ergab die Untersuchung von 36 potenziellen städtischen Freiflächen, dass alle untersuchten Flächen rechtliche oder planerische Einschränkungen aufweisen. Die Stadt prüft derzeit die Realisierbarkeit eines Flächenankaufs für diesen Zweck. Der Zeitplan sieht vor, dass Planungsbeschlüsse für die Baufeldfreimachung und die naturschutzfachliche Aufwertung im zweiten Quartal 2025 erfolgen sollen. Eine Umsetzung der Aufwertungsmaßnahmen könnte im Jahr 2026 beginnen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Bericht zur Umsetzung der Spielraumleitplanung im Zeitraum 2022 bis 2024; Maßnahmenplanung 2025 bis 2026Zur Vorlage · 1857/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Umsetzung der Spielraumleitplanung der Stadt Essen für den Zeitraum 2022 bis 2024 sowie die Maßnahmenplanung für die Jahre 2025 und 2026 liegt den zuständigen Bezirksvertretungen, dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz zur Kenntnisnahme vor. Die Planung dient der Sicherung der Daseinsfürsorge sowie der Attraktivität der Stadt für Kinder, Jugendliche und Familien.
In der Vergangenheit kam es bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu zeitlichen Verzögerungen. Als Gründe werden unter anderem lange Lieferzeiten von Spielgeräteherstellern infolge der Pandemie, verzögerte Bauabläufe sowie Fachkräftemangel angeführt. Die Investitionsmittel wurden in den Jahren 2022 bis 2024 schrittweise auf bis zu 3,9 Millionen Euro pro Jahr gesteigert.
Für die Jahre 2025 und 2026 ist jeweils ein Budget von 3,9 Millionen Euro veranschlagt. Die Mittel sind für Generalsanierungen, Neubauten sowie den Ersatz von Spielgeräten vorgesehen. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf Stadtteilen im Norden Essens, wie etwa Borbeck, Kray oder Schonnebeck, da hier Projekte aus dem Zeitraum 2022 bis 2024 aufgrund der Verzögerungen verschoben werden mussten. Parallel dazu wird eine Aktualisierung der Daten zu Versorgung, Erreichbarkeit und Spielplatzqualität angestrebt, um künftig eine dynamische Bewertung der Spielplätze zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
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- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (38. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Zwischenbericht Essener KlimapaktZur Vorlage · 0147/2025/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz nimmt den Zwischenbericht zum Essener Klimapakt zur Kenntnis. Die im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) ins Leben gerufene Initiative zielt darauf ab, Unternehmen und Institutionen in Essen als Klimapartner zu gewinnen und sie bei der Erreichung der Klimaneutralität fachlich zu unterstützen.
Das Projekt umfasst die Definition von Klimaschutzzielen, die Entwicklung von Strategien sowie die regelmäßige Berichterstattung über Fortschritte. Zu den bisherigen Partnern zählen unter anderem die Stadtwerke Essen AG, die Sparkasse Essen, der Essener Sportbund e. V. sowie die Universitätsmedizin Essen. Zwei weitere Akteure haben ihren Beitritt bereits angekündigt.
Die Stadt Essen bietet den Partnern kostenfreie Beratungsleistungen an, die durch ein externes Unternehmen im Rahmen eines bis Dezember 2025 laufenden Vertrages erbracht werden. Diese Leistungen umfassen unter anderem die Erstellung von Treibhausgas-Bilanzierungen und Maßnahmenkatalogen. Da vermehrt größere Unternehmen dem Klimapakt beigetreten sind, ist mit einem höheren Beratungsbedarf zu rechnen, sodass das aktuelle Budget voraussichtlich bis Ende 2025 ausreicht. Für die Zeit ab 2026 wird ein neuer Rahmenvertrag für Beratungsleistungen erforderlich sein. Das langfristige Ziel des Projekts ist es, bis zum Jahr 2030 insgesamt 100 Klimapartner zu gewinnen.
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- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Informationen zur Überarbeitung des Wasser-Risiko-Check (WRC 2.0)Zur Vorlage · 0258/2025/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz in Essen setzt sich mit der Überarbeitung des interaktiven Online-Tools „Wasser-Risiko-Check“ (WRC 2.0) auseinander. Das Tool ermöglicht es Hauseigentümern, Bauherren sowie Fachkräften aus dem Handwerk, die Gefährdung von Immobilien durch Starkregen und Hochwasser zu ermitteln und individuelle Schutzmaßnahmen abzurufen. Seit dem 8. Januar 2025 ist die aktualisierte Version online verfügbar.
Das Projekt ist Teil einer interkommunalen Kooperation zwischen Essen und den Städten Bergisch Gladbach, Bornheim, Duisburg, Köln, Mülheim an der Ruhr sowie Troisdorf. Die Finanzierung erfolgt unter anderem durch eine 90-prozentige Förderung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW. Nach einer Entwicklungsphase zwischen September 2023 und Dezember 2024 wurden die Funktionen des Tools technisch erweitert.
Die Version 2.0 bietet eine verbesserte Visualisierung der Gefährdungslagen durch unterschiedliche Kartenansichten für Starkregen und Hochwasser. Ein differenzierter Fragenkatalog unterscheidet nun zwischen Neubauprojekten und Bestandsgebäuden, was zu einer individuellen Maßnahmenmatrix führt. Zudem wurde eine Feedbackfunktion integriert, über die Nutzer Anregungen oder Kritik einreichen können. Das Tool dient als Baustein der integrierten Hochwasservorsorge der Stadt Essen zur Unterstützung der kommunalen Vorsorgepflicht.
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- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Fortsetzung des European Climate Award (eca)Zur Vorlage · 0260/2025/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz nimmt im Rahmen seiner Sitzung am 25. Februar 2025 die Fortführung des European Climate Award (eca) zur Klimaanpassung in Essen zur Kenntnis. Nachdem die Stadt im Zeitraum von 2020 bis 2024 den ersten Prozesszyklus des Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens abgeschlossen hat, wird der Prozess ab Februar 2025 für eine Dauer von vier Jahren weitergeführt.
In einem externen Audit im März 2024 erreichte die Stadt Essen eine Bewertung von 53,2 Prozent der möglichen Punkte, was einer Silber-Zertifizierung entspricht. Ziel des nun startenden zweiten Zyklus ist es, städtische Aktivitäten im Bereich der Klimaanpassung zu bündeln und Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels umzusetzen.
Das Verfahren umfasst Analysen zur Betroffenheit durch den Klimawandel sowie die Dokumentation bereits umgesetzter Maßnahmen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sollen Stärken und Schwächen ermittelt werden, die als Basis für ein Maßnahmenprogramm dienen. Im aktuellen Zyklus werden die Ergebnisse der ersten Phase aktualisiert und fortgeschrieben, um den Anpassungsprozess weiter zu optimieren und in das Verwaltungshandeln zu integrieren. Die Umsetzung erfolgt durch ein fachbereichübergreifendes Klimateam unter der Leitung des Umweltamtes. Unterstützt wird das Team dabei von einem externen Berater des Thüringer Instituts für Nachhaltigkeit (ThINK).
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Beratungsfolge
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 17.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 18.Mitteilungen der Verwaltung
- 19.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 19.1Errichtung und Betrieb einer schwimmende Solaranlage auf dem BaldeneyseeZur Vorlage · 0193/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag eingebracht, die Installation und den Betrieb einer schwimmenden Solaranlage auf dem Baldeneysee zu prüfen. Die Verwaltung soll dieses Vorhaben in Absprache mit dem Ruhrverband untersuchen.
Hintergrund des Antrags ist das verstärkte Wachstum der Wasserpest (Elodea) im See. Durch die verbesserte Wasserqualität dringt vermehrt Sonnenlicht in tiefere Schichten vor, was die Ausbreitung der Pflanze begünstigt und die Nutzbarkeit des Sees für den Wassersport einschränkt. Da mechanische Maßnahmen durch Mähboote bisher keine dauerhafte Wirkung zeigen, sieht der Antrag die Beschattung der betroffenen Bereiche durch Solaranlagen als Methode vor, um das Pflanzenwachstum zu begrenzen.
Neben der Erzeugung erneuerbarer Energien sollen durch die Maßnahme Kosten für den Einsatz von Mähbooten sowie für die Entsorgung des Pflanzenmaterials reduziert werden. Der Antrag sieht zudem vor, dass die Verwaltung nach Fördermitteln oder Finanzierungspartnern für das Projekt sucht. Die so gewonnene Energie könnte zur Erzielung von Einnahmen für die Stadt oder zur Versorgung von Anliegern genutzt werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: einstimmig nicht empfohlen - 20.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Fachbereichs 67 - 4. Quartal 2024Ergebnis: Kenntnis genommen
- 22.Verschiedenes