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Vorlage

Weiterführung der Richtlinie zur Förderung von Solarenergie in Essen

0216/2025/6 26.02.2025 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Weiterführung und Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Solarenergie zum 1. April 2025. Nach einer vorübergehenden Einstellung des Förderprogramms im Juni 2024 steht für das Haushaltsjahr 2025 ein Budget von 1.075.000 Euro zur Verfügung.

Die neue Richtlinie enthält verschiedene inhaltliche Anpassungen. Während Solarthermieanlagen aufgrund geringer Nachfrage aus dem Programm ausgeschlossen wurden, werden nun kombinierte Photovoltaik-Thermische-Module gefördert. Der bisherige Förderbonus für Gründächer entfällt, um die Mittel gezielter für die Photovoltaik einzusetzen. Ein wesentlicher Bestandteil der Aktualisierung ist die Ausweitung der Förderung auf die Erweiterung bestehender Anlagen, was die Lastverwaltung im Stromnetz unterstützen soll. Zudem wurden die Förderbeträge an die Marktsituation angepasst und Regelungen zu nicht förderfähigen Anlagen, wie etwa Miet- oder Leasingmodellen, präzisiert, um den Bewilligungsprozess durch die Grüne Hauptstadt Agentur zu optimieren.

Das Programm ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP). Mit der geplanten Förderung von Anlagen mit einer Kapazität von etwa 12.000 kWp wird eine jährliche CO2-Einsparung von bis zu 3.024 Tonnen angestrebt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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