Integrationsratswahl 2025, Aktualisierung der Wahlordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Essen findet am 14. September 2025 statt. Im Vorfeld dieses Termins wird eine Aktualisierung der bestehenden Wahlordnung vorgeschlagen. Die letzte Fassung der entsprechenden Regelungen wurde im Juni 2020 durch den Rat der Stadt Essen beschlossen.
Die Notwendigkeit einer Neufassung ergibt sich aus der Anpassung des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen. Um die Übereinstimmung mit den neuen landesrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, sollen vor allem Fristen und formale Bestimmungen in der Essener Wahlordnung angepasst werden. Die Änderungen betreffen verschiedene Paragrafen der Wahlordnung des Integrationsrates, wobei der Schwerpunkt auf der Übernahme neuer Fristen sowie formaler Vorgaben liegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Integrationsrat eine Empfehlung ausspricht und der Rat der Stadt Essen die aktualisierte Wahlordnung anschließend beschließt. Die Beratung im Integrationsrat ist für den 5. Februar 2025 angesetzt, während die Entscheidung im Rat der Stadt Essen für den 26. Februar 2025 vorgesehen ist.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.02.2025einstimmig beschlossen
- 05.02.2025einstimmig empfohlen