Regelung zum Abstellen von E-Scootern
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ein Konzept zur Regelung des Abstellens von E-Scootern sowie die stufenweise Einrichtung von Abstellflächen beschließen. Das Stadtgebiet ist für diese Umsetzung in 290 Waben mit einer Schlüsselweite von 300 Metern unterteilt, wobei in jeder Wabe eine Abstellstation vorgesehen ist. Aktuell sind in Essen 3.100 Leih-E-Scooter von fünf Anbietern im Einsatz.
Die Umsetzung der Stationen erfolgt in fünf Phasen. Phase 1 umfasst die Innenstadt sowie 16 Bahnhöfe und Haltepunkte. Phase 2 beinhaltet die Stadtteile Holsterhausen und Frohnhausen. Phase 3 deckt Süd/Rü sowie Südost/Huttrop ab. Phase 4 umfasst Altendorf, Altenessen-Süd sowie Steele/Kray, während Phase 5 Borbeck/Bochold, Stoppenberg und Freisenbruch einschließt.
Die Standorte der Abstellstationen sollen den Nutzenden über die Apps der Anbieter angezeigt werden. Die Flächen werden durch Bodenmarkierungen mit einem E-Scooter-Piktogramm sowie durch Verkehrszeichen als Parkflächen für Elektrokleinstfahrzeuge gekennzeichnet. Die genaue Ausführung der Flächen wird im weiteren Planungsprozess festgelegt. Aufgrund des personellen Aufwands für die Erstellung der Pläne und die Prüfung der Sondernutzungserlaubnis ist ein Abschluss des gesamten Prozesses ohne zusätzliches Personal nicht vor 2026 möglich. Bei Stationen auf öffentlichen Verkehrsflächen, die bereits andere Sondernutzungserlaubnisse oder bauliche Nutzungen aufweisen, werden die Bezirksvertretungen vorab angehört. Die Vorlage enthält keine Angaben zu Investitions-, Kalkulations-, Personen- oder Sachkosten, weist jedoch eine positive Klimarelevanz aus.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.02.2025mehrheitlich beschlossen
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