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Vorlage

Verlängerung des Vertrages und Erhöhung der Mittel über die psychosoziale Betreuung von HIV infizierten sowie an Aids erkrankten Menschen mit der Aidshilfe Essen e.V.

0110/2025/5 18.02.2025 Gesundheitsamt

🟢 Beschlossen 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Soziale Angelegenheiten, Arbeit, Gesundheit und Integration (ASAGI) steht am 18. Februar 2025 ein Beschluss zur Fortführung der psychosozialen Betreuung von HIV-infizierten sowie an AIDS erkrankten Menschen in Essen an. Die Verwaltung beantragt, den bestehenden Vertrag mit der Aidshilfe Essen e.V. bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern.

Mit der Vertragsverlängerung ist eine Erhöhung der jährlichen institutionellen Förderung verbunden. Der Betrag soll ab dem 1. Januar 2025 von bisher 290.177,16 Euro auf 319.522,59 Euro pro Jahr angehoben werden. Diese Anpassung um rund 29.345 Euro dient laut Vorlage dem Ausgleich gestiegener Personal- und Sachkosten.

Die Grundlage für die Förderung bildet die gesetzliche Verpflichtung des Gesundheitsamtes als untere Gesundheitsbehörde, im Rahmen des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) sowie des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an der Aufklärung und Beratung zu AIDS und sexuell übertragbaren Krankheiten mitzuwirken. Da das Gesundheitsamt diese Aufgaben nicht eigenständig abdecken kann, wird die Aufgabe der Aidshilfe Essen e.V. übertragen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erhöhung notwendig ist, um die bestehenden Versorgungsstrukturen aufrechtzuerhalten.

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