Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (20. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 19 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 02.07.2024
- 2.Vorschlag für alternativen Standort für GrünschnittentsorgungZur Vorlage · 1041/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Informationen zum künftigen Standort der Grünannahmestelle Schnabelstraße vorgelegt. Da der Mietvertrag für den derzeitigen Standort nicht dauerhaft verlängert wird, ist die Nutzung lediglich bis Oktober 2024 gesichert. Ein Bürger hatte als Alternative eine Fläche an der Rellinghauser Straße vorgeschlagen.
Eine Prüfung dieser Fläche durch die Verwaltung ergab, dass das Grundstück aufgrund eines Bauantrags für ein Lebensmittelgeschäft nicht zur Verfügung stand. Zudem wurden baurechtliche Vorgaben hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der daraus resultierenden Lärmimmissionen als schwer umsetzbar eingestuft. Da der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) bereits eine alternative Fläche in städtischem Eigentum angeboten wurde, wurde keine weitere Machbarkeitsstudie für den Vorschlag des Bürgers durchgeführt.
Für die neue Fläche liegt der EBE bereits ein entsprechender Mietvertrag vor. Sobald die erforderliche Genehmigung zum Betrieb der Grünannahmestelle erteilt wurde, sollen die Arbeiten zur Aufbereitung des Grundstücks beginnen. Damit soll die dauerhafte Verfügbarkeit einer Annahmestelle für Grünabfälle gewährleistet werden. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (20. Sitzung)
- 3.Anregung zur Einführung einer Beherbergungssteuer in der Stadt EssenZur Vorlage · 0749/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Essen liegt eine Anregung vor, eine Beherbergungssteuer für Touristen und Geschäftsreisende einzuführen. Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme vorbereitet, die dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis vorgelegt wurde. In Nordrhein-Westfalen erheben bereits mehrere Kommunen wie Düsseldorf, Köln und Dortmund eine solche Abgabe. Ein Vergleich mit der Stadt Dortmund zeigt, dass dort im Jahr 2024 ein Ertrag von etwa 6,8 Millionen Euro erwartet wird. Für Essen wird auf Basis ähnlicher Zahlen ein jährlicher Einnahmebetrag von rund 7 Millionen Euro prognostiziert.
Die Einführung der Steuer ist mit verschiedenen organisatorischen Aspekten verbunden. Die Verwaltung weist auf möglichen Widerstand im Beherbergungsgewerbe sowie auf einen potenziellen Anstieg des Verwaltungsaufwands hin. Aktuell sind im Bereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt bereits Projekte wie die Umsetzung der Grundsteuerreform und die Umstellung auf SAP S/4 HANA in Bearbeitung. Eine Umsetzung der Steuer könnte jedoch durch digitale Steuermanagement-Prozesse und Vereinbarungen mit Online-Vermittlern wie Airbnb vereinfacht werden. Die Verwaltung sieht die Möglichkeit einer Einnahmengenerierung, sofern die Umsetzung mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Eine abschließende Beurteilung über eine mögliche Einführung oder deren Ausgestaltung soll bis zum Ende des Jahres erfolgen.
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- 10.09.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (20. Sitzung)
- 4.Lufthygiene und Infektionsschutz in den städtischen KindertagesstättenZur Vorlage · 0682/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden befasst sich mit einer Eingabe einer Petentin zum Thema Lufthygiene und Infektionsschutz in städtischen Kindertagesstätten. Die Verwaltung stellt dazu fest, dass der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte in den meisten Essener Kitas nicht vorgesehen ist. Dies begründet die Stadt mit den Empfehlungen des Umweltbundesamtes, wonach solche Geräte primär für Räume einer bestimmten Kategorie sinnvoll seien, was auf die meisten städtischen Bildungsräume nicht zutrifft. Stattdessen setzt das Jugendamt auf regelmäßiges Lüften zur Senkung der Aerosol- und CO2-Konzentration. Zudem wird auf die mögliche Lärmbelastung durch mobile Geräte hingewiesen.
Hinsichtlich des Infektionsschutzes bei SARS-CoV-2 erläutert die Verwaltung, dass die Meldepflicht gemäß dem Infektionsschutzgesetz weiterhin besteht. Das Gesundheitsamt erfasst entsprechende Meldungen und leitet diese an das Robert Koch-Institut weiter. Es gibt derzeit keine rechtlich bindenden Vorgaben zur Durchführung von Tests oder zum Umgang mit Infektionen in den Einrichtungen, sofern kein Betretungsverbot vorliegt, wie es etwa bei Masern der Fall ist. Zur Sicherstellung der Hygiene führt das Gesundheitsamt regelmäßige Begehungen in allen städtischen Kitas durch und informiert die Einrichtungsleitungen über aktuelle Maßnahmen und Hygienepläne.
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- 10.09.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (20. Sitzung)
- 5.Stellungnahme zur Beschwerde zur Nicht-Umsetzung eingebrachter Anregungen (kostenlose Sonnencreme)Zur Vorlage · 1186/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden befasst sich mit einer Stellungnahme zur Nicht-Umsetzung des Vorschlags, kostenlose Sonnencreme-Spender im öffentlichen Raum bereitzustellen. Die Verwaltung begründet die Verzögerung damit, dass der Fokus zunächst auf der Sicherung von Fördermitteln für den regionalen Hitzeaktionsplan (HAP.regio) lag, um die erfolgreiche Antragsstellung nicht zu gefährden.
Nachdem seit April 2024 eine entsprechende Förderzusage vorliegt, wird das Pilotprojekt zur Bereitstellung von Sonnenschutzmitteln nun wieder in die Planung aufgenommen. Derzeit werden geeignete Standorte sowie Produkte ausgewählt und die Koordination innerhalb der Stadtverwaltung vorbereitet. Parallel dazu prüft das Gesundheitsamt mögliche Finanzierungsmöglichkeiten, etwa über Budgets des HAP.regio oder durch Kooperationen mit anderen Behörden und Krankenkassen.
Als ein möglicher Standort für die Bereitstellung wurde das Freibad Hesse angefragt. Das Gesundheitsamt steht hierzu im Austausch mit der Leitung der Sport- und Bäderbetriebe Essen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
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- 10.09.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (20. Sitzung)
- 6.Verkehrssituation auf der Sommerburgstraße stadteinwärtsZur Vorlage · 1301/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr zur Verkehrssituation auf der Sommerburgstraße stadteinwärts wurde die Eingabe eines Bürgers behandelt. Der Antragsteller regte an, den Bereich der Ortsfahrbahn zwischen der Straße Im Stillen Winkel und Am Brückenkopf für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen zu öffnen. Die Verwaltung erklärte dazu, dass zwar ein Abschnitt bereits freigegeben ist, andere Abschnitte jedoch aufgrund unzureichender Begegnungsbreite sowie fehlender Schutzräume, bedingt durch die angrenzenden Straßenbahnschienen, nicht für die Gegenrichtung freigegeben werden können.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betraf die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der als Kreisstraße klassifizierten Sommerburgstraße. Da auf diesem Streckenabschnitt keine Unfallhäufungen vorliegen und sich dort keine schützenswerten Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäuser befinden, sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 nicht gegeben.
Hinsichtlich der Parksituation in der Margarethenhöhe werden derzeit Untersuchungen durchgeführt. Ein Konzept, das unter anderem die Anordnung von Sperrpfosten vorsehen könnte, soll voraussichtlich im kommenden Herbst oder Winter vorgestellt werden. Bezüglich der Priorisierung des Fuß- und Radverkehrs durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf der gesamten Ortsfahrbahn wies die Verwaltung darauf hin, dass eine Ausweitung mit hohen Kosten und baulichen Umgestaltungen verbunden wäre. Da die aktuellen Abschnitte als verkehrssicher eingestuft werden, besteht derzeit kein bautechnischer Bedarf für eine Neugestaltung. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
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- 10.09.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (20. Sitzung)
- 7.Radweg Steeler StraßeZur Vorlage · 1135/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Vorlage 1135/2024/6 des Amtes für Straßen und Verkehr wird die Situation der Radverkehrsanlagen in der Steeler Straße thematisiert. Ein Bürger hat sich im Rahmen einer Eingabe an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zum baulichen Zustand der Radwege zwischen der Huttropstraße und dem Mählerweg sowie zu einem weiteren Ausbau des Radwegenetzes geäußert.
Bezüglich der bestehenden Anlagen auf den Gehwegen wird festgehalten, dass sich die rot gepflasterten sowie nicht rot eingefärbten Radwege in einem verkehrssicheren und gut erkennbaren Zustand befinden. An den Kreuzungsbereichen Steeler Straße/Stattropstraße und Steeler Straße/Mählerweg sind jedoch teilweise Markierungen nicht mehr vorhanden, deren Erneuerung vorgesehen ist.
Hinsichtlich des Ausbaus der Steeler Straße über den aktuellen Bereich hinaus wird darauf hingewiesen, dass dieser Abschnitt derzeit noch nicht Bestandteil des Radwegenetzes der Stadt Essen ist. Da die Bearbeitung des neuen Radwegenetzes im Rahmen des Mobilitätsplans noch nicht abgeschlossen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage darüber getroffen werden, inwieweit die Steeler Straße künftig Bestandteil dieses Konzepts sein wird und eine entsprechende Planung eingeleitet werden kann. Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Hauptroutennetz sowie des Ergänzungsnetzes hat bis zum endgültigen Beschluss des Mobilitätsplanes Priorität. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I sowie der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden diese Informationen zur Kenntnis nehmen.
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- 10.09.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (20. Sitzung)
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 8.Instandsetzung des Radweges am Rhein - Herne - KanalZur Vorlage · 1151/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden setzt sich mit der Instandsetzung eines Radweges am Rhein-Herne-Kanal auseinander. Hintergrund ist eine Eingabe zur Verbesserung des Wegabschnitts in Höhe der Brücke der Bundesstraße 224 in Richtung Essen-Vogelheim Stadthafen. Zwischen dem Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich als Eigentümer der Fläche und der Stadt Essen besteht ein Gestattungsvertrag, der die Nutzung des Betriebsweges für den Fußgänger- und Fahrradverkehr ermöglicht.
Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Internationale Gartenbauausstellung Metropole Ruhr 2027 plant der Fachbereich Grün und Gruga eine Überarbeitung dieses Wegabschnitts. Ziel ist es, den „Rhein-Herne-Kanal-Sturmshof“ im Jahr 2025 als Asphaltweg auszubauen, um die Nutzung des Wegenetzes zwischen Bottrop und dem Emscherpark zu optimieren. Bis zur Umsetzung der Maßnahme soll eine entsprechende Beschilderung auf bestehende Wegeschäden hinweisen. Der Ausschuss soll die Stellungnahme des Fachbereichs lediglich zur Kenntnis nehmen.
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- 10.09.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (20. Sitzung)
- 9.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 10.Sachstand zu einer Immobilie
- 11.Verschiedenes