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Vorlage

Anregung zur Einführung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Essen

0749/2024/2 10.09.2024 Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Stadt Essen liegt eine Anregung vor, eine Beherbergungssteuer für Touristen und Geschäftsreisende einzuführen. Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme vorbereitet, die dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis vorgelegt wurde. In Nordrhein-Westfalen erheben bereits mehrere Kommunen wie Düsseldorf, Köln und Dortmund eine solche Abgabe. Ein Vergleich mit der Stadt Dortmund zeigt, dass dort im Jahr 2024 ein Ertrag von etwa 6,8 Millionen Euro erwartet wird. Für Essen wird auf Basis ähnlicher Zahlen ein jährlicher Einnahmebetrag von rund 7 Millionen Euro prognostiziert.

Die Einführung der Steuer ist mit verschiedenen organisatorischen Aspekten verbunden. Die Verwaltung weist auf möglichen Widerstand im Beherbergungsgewerbe sowie auf einen potenziellen Anstieg des Verwaltungsaufwands hin. Aktuell sind im Bereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt bereits Projekte wie die Umsetzung der Grundsteuerreform und die Umstellung auf SAP S/4 HANA in Bearbeitung. Eine Umsetzung der Steuer könnte jedoch durch digitale Steuermanagement-Prozesse und Vereinbarungen mit Online-Vermittlern wie Airbnb vereinfacht werden. Die Verwaltung sieht die Möglichkeit einer Einnahmengenerierung, sofern die Umsetzung mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Eine abschließende Beurteilung über eine mögliche Einführung oder deren Ausgestaltung soll bis zum Ende des Jahres erfolgen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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