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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung des Inklusionsbeirates vom 28.11.2024
- 2.Vorstellung „SelbsthilfeHelden – Selbsthilfe trifft junge Leute“
- 3.Vorstellung "Bürgerkoffer"
- 4.Einführung Ehrenamtskarte NRWZur Vorlage · 1856/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wurde über den Sachstand zur Einführung der Ehrenamtskarte NRW sowie einer Jubiläums-Ehrenamtskarte informiert. Damit soll die Anerkennungskultur für das bürgerschaftliche Engagement in der Stadt weiterentwickelt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Essener Freiwilligenkarte, die keine Mindestanforderungen an den zeitlichen Aufwand stellt und nur lokale Angebote umfasst, setzt die Ehrenamtskarte NRW einen wöchentlichen Einsatz von mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr ohne Vergütung voraus.
Die neue Karte ermöglicht landesweite Vergünstigungen in ganz Nordrhein-Westfalen bei über 5.400 öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Anbietern. Für langjährig Engagierte mit mindestens 25 Jahren Dienstzeit ist zudem eine lebenslang gültige Jubiläums-Ehrenamtskarte vorgesehen. Die Verwaltung plant, die bisherigen Vergünstigungen der Essener Freiwilligenkarte in das neue System zu integrieren. Die Nutzung soll künftig auch digital über eine entsprechende App möglich sein.
Ein förmlicher Beschlussvorschlag wird im ersten Quartal 2025 vorgelegt, sobald die Abstimmungen mit den beteiligten Fachbereichen abgeschlossen sind. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Einführung eine Anschubfinanzierung für die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Erstausstattung mit analogen Karten zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.02.2025 · Seniorenrat (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Steeler Straße: Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Knappschafts-Krankenhaus und Lückenschluss zur grundhaften Erneuerung zwischen Stattropstraße und MählerwegZur Vorlage · 1788/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1788/2024/6 behandelt den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Knappschafts-Krankenhaus sowie den Lückenschluss zur Erneuerung der Steeler Straße zwischen Stattropstraße und Mählerweg. Die Ruhrbahn GmbH plant Anpassungen für die Linien 103, 109 sowie die Nachtexpresslinien NE 5 und 12. Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung von etwa 400 Metern Gleis sowie einer 100 Meter langen Wendeschleife, die Anhebung der Bahnsteige um 24 Zentimeter sowie die Erneuerung von Radverkehrsanlagen und Fahrbahnen durch das Amt für Straßen und Verkehr.
Zusätzlich ist die Erneuerung von Gehwegen, Straßen und der Platzfläche Am Deimelsberg vorgesehen, einschließlich der Anpassung von Beleuchtung und Begrünung. Die Wegegestaltung soll barrierefrei mit Bodenindikatoren nach Essener Standard erfolgen. Im Zuge der Arbeiten werden fünf Bäume entfernt und sechs neue Bäume gepflanzt. Die Straßenbeleuchtung im Planungsraum wird vollständig erneuert.
Die Planungskosten belaufen sich auf insgesamt 140.000 Euro brutto, wobei 105.000 Euro der ÖPNV-Maßnahme und etwa 35.000 Euro der Straßenplanung zugeordnet sind. Die geschätzten Baukosten für den städtischen Anteil liegen bei circa 1,5 Millionen Euro für den ÖPNV und circa 2,0 Millionen Euro für den Straßenbau. Für die Ruhrbahn GmbH werden 4,2 Millionen Euro für die Haltestelle und Gleisanlagen veranschlagt. Ein Förderantrag für den ÖPNV soll im Juli 2025 gestellt werden. Ein Baubeginn der Ruhrbahn GmbH ist ab Ende 2027, der des Amtes für Straßen und Verkehr ab Mitte 2028 möglich. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 05.02.2025 · Seniorenrat (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen).
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6."Klassenassistenzen für schulische Inklusion - KASI" hier: Mögliche Ausweitung auf weitere Grundschulen und deren finanzielle AuswirkungenZur Vorlage · 1684/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Vorlagennummer 1684/2024/4 befasst sich mit der möglichen Ausweitung des Projekts „Klassenassistenzen für schulische Inklusion“ (KASI) auf zusätzliche Grund- und weiterführende Schulen sowie den damit verbundenen finanziellen Folgen. Für das Schuljahr 2026/2027 wird eine Verstetigung an 16 Grundschulen sowie eine Erprobung an drei weiterführenden Schulen angestrebt. Eine Erweiterung des Projekts auf vier weitere Grundschulen würde für den Zeitraum von 2026 bis 2030 zusätzliche Kosten in Höhe von 5.543.133,75 Euro verursachen. Eine Ausweitung auf sechs weitere Grundschulen würde Kosten von 8.113.132,13 Euro nach sich ziehen, während die Einbeziehung von drei weiterführenden Schulen mit 6.215.720,00 Euro zu Buche schlagen würde. Die Kalkulation erfolgt auf Basis eines durchschnittlichen Stundensatzes von 35,00 Euro. Eine genaue Bezifferung potenzieller Einsparungen bei Individualassistenzen ist aktuell nicht möglich.
Die Analyse untersucht zudem den Einfluss des KASI-Modells auf die Anzahl der Schulbegleitungen nach § 35a im Bereich der Eingliederungshilfe. Ein Vergleich verschiedener Bezirksstellen zeigt Unterschiede zwischen dem Anteil der Grundschulkinder an der Bevölkerung und der Anzahl der notwendigen Begleitungen auf. In bestimmten Bezirken wird eine Reduzierung der Begleitungen durch eine Erweiterung des KASI-Projekts erwogen. Eine abschließende Auswertung der Daten ist aufgrund fehlender Erhebungsmöglichkeiten im Fachverfahren JuAVE derzeit nicht durchführbar, wobei neue Funktionen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens berücksichtigt werden sollen. Das Bildungsbüro plant für das kommende Jahr eine Ratsvorlage zur Verstetigung und Ausweitung des Vorhabens.
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Beratungsfolge
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Sachbericht 2023 des spezialisierten Beratungsangebotes gegen sexualisierte GewaltZur Vorlage · 1485/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich mit dem Sachbericht 2023 der Fachstelle für spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt auseinander. Die seit Anfang 2021 bestehende Beratungsstruktur, die in Kooperation zwischen dem DKSB und den JPI eingerichtet wurde, verzeichnete im Berichtszeitraum eine Zunahme der Beratungszahlen. Während im Jahr 2021 insgesamt 23 Betroffene beraten wurden, stieg diese Zahl im Jahr 2023 auf 175 Personen an. Die Altersspanne der beratenen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen lag zwischen einem und 27 Jahren.
Neben der direkten Unterstützung von Betroffenen und deren Bezugspersonen umfasst das Angebot auch die Beratung von Fachkräften aus Bereichen wie dem Allgemeinen Sozialdienst, Schulen und stationärer Jugendhilfe. Im Jahr 2023 wurden 114 Beratungen von Fachkräften durchgeführt. Die Leistungen beinhalten unter anderem Psychoedukation, therapeutische Unterstützung sowie Begleitung bei polizeilichen Befragungen.
Der Bericht, der unter anderem von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet wurde, thematisiert zudem die Unterstützung bei akuten Verdachtsfällen, wie etwa im Rahmen eines Vorfalls in einer Essener Kindertagesstätte im Jahr 2023. Aufgrund der steigenden Nachfrage und der zunehmenden Bekanntheit des Angebots wird darauf hingewiesen, dass zur Deckung des Bedarfs zukünftig weitere personelle Ressourcen erforderlich sein könnten.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Kinderschutz in EssenZur Vorlage · 1252/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Jugendamtes zur Entwicklung der Kinderschutzpraxis in Essen thematisiert die strukturellen Anpassungen an das Landeskinderschutzgesetz NRW sowie die geplante Einrichtung der neuen Fachgruppe „Qualität im Kinderschutz“ zu Beginn des Jahres 2025. Diese neue Einheit innerhalb der Abteilung Jugendhilfeplanung soll Aufgaben der Qualitätsentwicklung, der Netzwerkkoordination und der InsoFa-Beratung übernehmen. Für das Jahr 2024 wird ein finanzieller Ausgleich durch das Land NRW in Höhe von 2.071.319,00 € ausgewiesen.
Die Zahlen zu Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdungen zeigen seit 2018 einen Anstieg, wobei sich die Eingänge bis 2023 nahezu verdoppelt haben. Besonders bei Fällen mit Hilfebedarf wurde für das Jahr 2023 ein Zuwachs von knapp 40 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Auch die Anrufe beim Kinder- und Jugendnotruf stiegen von 1.366 im Jahr 2018 auf 1.860 im Jahr 2023 an. Parallel dazu erhöhten sich die anonymen Beratungsanfragen der InsoFa-Beratung von 150 auf 442 im gleichen Zeitraum. Bei den Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII ist ein Anstieg von 85 im Jahr 2018 auf 189 im Jahr 2023 zu beobachten, wobei die Zahlen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen seit 2019 eine Verdreifachung aufweisen.
Im Bereich der Personalbemessung wurde für Ende 2023 ein Bedarf von 183,35 Vollzeitäquivalenten ermittelt, wobei die Besetzung der identifizierten Mehrbedarfsstellen bereits erfolgt ist. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, dem Ausschuss für Soziables, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Inklusionsrat und dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2025/2026Zur Vorlage · 0056/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Nummer 0056/2025/4 befasst sich mit der Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2025/2026. Der Jugendhilfeausschuss soll die Fortführung kommunaler und sprachbildender Spielgruppen sowie die Beantragung von Landeszuschüssen für die Fachberatung von 784 Kindertagespflegepersonen beschließen. Zudem wird die Befreiung von der Zweckbindung für bestimmte U3-Plätze vorgeschlagen.
Für das Kita-Jahr 2025/2026 ist ein Angebot von insgesamt 24.482 Plätzen vorgesehen, was einem Zuwachs von 699 Plätzen entspricht. Im Bereich der Kindertagespflege wird im U3-Bereich ein Rückgang von etwa 10 Prozent erwartet. Die Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren sank zum Stichtag 30.09.2024 um 864 auf insgesamt 34.403. Während im Bereich der über dreijährigen Kinder ein Bedarf von 1.232 Plätzen besteht, verzeichnet der U3-Bereich einen Zuwachs von 316 Plätzen.
Die kommunalen Spielgruppen sollen mit maximal 96 Plätzen umgesetzt werden, während die Sprachbildungsgruppen mit 202 Plätzen in 18 Gruppen beibehalten werden sollen. Das Notgruppenprogramm wird aufgrund fehlender Bedarfe und nach Absprache mit dem Landesjugendamt eingestellt. Die Brückenprojekte für Kinder mit Fluchtgeschichte reduzieren sich von etwa 300 Plätzen im Jahr 2024 auf maximal 130 Plätze im Jahr 2025, da die Landesförderung durch Nordrhein-Westfalen endet. Die veranschlagten Betriebskostenzuschüsse für das Kita-Jahr 2025/2026 belaufen sich auf insgesamt 216.450.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Berichterstattung 25. Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) vom 05.09.2024Zur Vorlage · 0001/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur 25. Kommunalen Konferenz Alter und Pflege behandelt verschiedene Schwerpunkte der Altenversorgung. Ein Fachvortrag thematisierte die Problematik von Suchterkrankungen im Alter, wobei auf die Bedeutung eines verbesserten Medikamentenmanagements sowie den Erhalt der individuellen Autonomie hingewiesen wurde. Zudem wurde das Positionspapier des Deutschen Städtetages zur zukunftsfesten Versorgung vorgestellt. Dieses umfasst Forderungen nach einer Anpassung der Pflegeversicherung, flexiblerer Personalbemessung und dem Einsatz künstlicher Intelligenz zur Entlastung des Pflegesektors.
Ein weiteres Thema war die Vorstellung eines Projekts zur gerontopsychiatrischen Beratung, das von der Stadt Essen und dem LVR-Universitätsklinikum Essen gemeinsam bis Ende 2026 durchgeführt wird. Ziel ist der Aufbau eines niederschwelligen Hilfsangebots für Menschen mit psychischen Störungen im Alter sowie deren Angehörige. Dabei soll die Vernetzung und die fachliche Kompetenz in Pflegeeinrichtungen gestärkt werden.
Abschließend wurden zwei Bauvorhaben für Tagespflegeeinrichtungen besprochen. Die Verwaltung befürwortet den Bau einer 16-Plätze umfassenden Einrichtung der Contilia Pflege und Betreuung GmbH am Heidbergweg sowie einer 18-Plätze umfassenden Einrichtung der AWO KV Essen e.V. in der Cranachstraße, basierend auf den Erkenntnissen der Sozialplanung.
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Beratungsfolge
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.02.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.02.2025 · Seniorenrat (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Anträge
- 12.Anfragen/Anregungen
- 13.Mitteilungen
- 13.1Mitteilungen der Verwaltung
- 13.2Mitteilungen des Inklusionsbeirates
- 14.Verschiedenes / Termine
- 15.Unterlagen in leichter Sprache