Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (24. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 23 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 11.03.2025
- 2.Aktionsgemeinschaft Moltkeviertel hier: aktueller Sachstand zum Haus Schinkelstr. 38
- 3.Wilde MüllentsorgungZur Vorlage · 0518/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Eingabe über die unzulässige Nutzung des Altpapier-Depotcontainerstandortes „Alte Hauptstraße/Markt Burgaltendorf“ berichtet und schlägt die Abschaffung der Sammelcontainer vor. Die Begründung ist, dass eine haushaltsnahe Entsorgung durch Papiertonnen ausreichend sei.
Die Stadtverwaltung führt aus, dass in Burgaltendorf lediglich 68,69 % der Grundstücke an das System der Blauen Tonne angeschlossen sind, da auf anderen Grundstücken oft Platzmangel oder eine fehlende Bereitschaft zum Teilservice bestehen. Die Depotcontainer sichern die Entsorgungsmöglichkeit für die verbleibenden Haushalte. Zudem sind die Standorte durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie durch Vereinbarungen mit den Dualen Systemen gemäß dem Verpackungsgesetz festgelegt. Eine dauerhafte Abweichung von der räumlichen Verteilung ist aufgrund dieser rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen nicht möglich.
Zur Verbesserung der Situation wird das Ordnungsamt den Standort in die Überwachungsliste für „Hot Spots“ aufnehmen. Zudem besteht die Option, die Anzahl der Behälter um zwei Gefäße zu erhöhen, sofern die zuständige Bezirksvertretung zustimmt, um das verfügbare Volumen zu vergrößern und Ablagerungen zu reduzieren. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (24. Sitzung)
- 4.Gebührenanpassung für Abfallsäcke der Stadt EssenZur Vorlage · 0628/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden befasst sich mit einer Eingabe eines Bürgers zur Gebührenanpassung der städtischen Abfallsäcke in Essen. Der Bürger äußert Unmut über die Erhöhung und bezeichnet diese als sozial ungerecht sowie als ungeeignet zur Bekämpfung von Vermüllung im Stadtgebiet.
Die Verwaltung erläutert in ihrem Bericht, dass die Abfallsäcke gemäß der Abfallentsorgungssatzung nur für vorübergehende Mengen an Restabfall, beispielsweise durch Renovierungsarbeiten, vorgesehen sind. Eine dauerhafte Nutzung als Ersatz für reguläre Abfalltonnen ist nicht zulässig. Mit der Gebührenanpassung zum 1. Januar 2025 wurde der Preis von 2,50 Euro auf 5,00 Euro pro Sack angehoben. Ziel dieser Maßnahme ist es, einer missbräuchlichen Nutzung entgegenzuwirken und die finanzielle Belastung durch Subventionen zu reduzieren. Die Verwaltung gibt an, dass die tatsächlichen Kosten pro Sack bei etwa 7,20 Euro liegen. Im Vergleich zu anderen Kommunen wie Dortmund oder Köln bewegt sich der Preis in Essen nach der Anpassung auf einem vergleichbaren Niveau.
Hinsichtlich der Entsorgung an Recyclinghöfen stellt die Verwaltung klar, dass die Standorte Lierfeldstraße und Laupendahler Landstraße Restabfälle in haushaltsüblichen Mengen gegen Gebühr annehmen. Der Ausschuss soll den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (24. Sitzung)
- 5.Messe: Parksituation MargarethenhöheZur Vorlage · 0337/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Oktober 2024 eine Eingabe zur Parksituation in der Margarethenhöhe während der Messetage der Messe Essen eingereicht. In der Beschwerde wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in den Wohnstraßen des Gebiets geschildert. Als Maßnahmen zur Verbesserung werden die Aufstellung neuer Beschilderungen im Bereich Juistweg und Norderneyweg sowie die Einrichtung von Zufahrtssperren mit Kontrollposten vorgeschlagen, wie dies in anderen angrenzenden Wohngebieten bereits erfolgt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass an Messetagen in allen Wohnbereichen um die Messe Essen Parkprobleme durch Messebesuchende auftreten können. Eine Beschilderung im Bereich Juistweg/Norderneyweg wird als wenig zielführend bewertet, da dadurch lediglich Verdrängungseffekte in andere Straßen der Margarethenhöhe zu erwarten wären. Zudem sei eine Durchfahrtssperre für Fahrzeuge mit ortsfremden Kennzeichen aufgrund der Möglichkeit des Kennzeichenmitnehmens bei Umzügen rechtlich schwer umsetzbar. Zwar seien manuelle Kontrollpunkte wirkungsvoll, jedoch mit einem hohen Personalaufwand verbunden. Da die Messe Essen keine Besucherströme von den Autobahnen A40 und A52 oder vom Parkplatz P10 in Richtung Margarethenhöhe leitet, kann der Antrag nicht erfüllt werden. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (24. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 6.Verbesserungen für den Radverkehr Dilldorfer Straße/Nierenhofer StraßeZur Vorlage · 0520/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anlegungen und Beschwerden wurde die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zu Vorschlägen für den Radverkehr an der Einmündung Dilldorfer Straße und Nierenhofer Straße zur Kenntnis genommen. Die zugrunde liegende Eingabe eines Bürgers sah verschiedene Maßnahmen vor, darunter die Ergänzung eines Hinweisschildes für Fußgänger, die Einrichtung eines gemeinsamen Geh- und Radweges durch Entfernung eines Geländers sowie den Austausch von Lichtsignalanlagen und den Bau eines Kreisverkehres.
Das Amt für Straßen und Verkehr befürwortet die kurzfristige Aufstellung des Schildes zur Ausweisung des Gehweges vor der Kirche. Die Entfernung des Geländers sowie die Einrichtung eines gemeinsamen Geh- und Radweges lehnt das Amt jedoch ab, da dies die Sicherheit der Fußgänger beeinträchtigen und aufgrund der geringen Gehwegbreite ungeeignet sei. Bezüglich der Lichtsignalanlagen wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der bereits befürworteten Maßnahmen beim Landesbetrieb Straßenbau NRW liegt; das Amt wird hierzu erneut Kontakt aufnehmen. Eine Stilllegung der Ampelanlage wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt.
Eine grundlegende Umplanung der Kreuzung, etwa durch einen Kreisverkehr, ist nach Angaben des Amtes frühestens ab 2027 möglich. Grund hierfür sind die derzeit gebundenen Planungskapazitäten im Rahmen des Radentscheids sowie die Notwendigkeit, zukünftige Maßnahmen erst nach einer Untersuchung der Verkehrsbelastungen durch den motorisierten Individualverkehr und den Fußverkehr zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (24. Sitzung)
- 7.Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW; hier: Verspätungen der U-Bahnlinie 11Zur Vorlage · 0688/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat über das Ratsinformationssystem eine Beschwerde bezüglich der Verspätungen auf der U-Bahnlinie 11 der Ruhrbahn GmbH eingereicht. Die Steuerungsstelle ÖPNV legte hierzu dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden eine Stellungnahme vor, die verschiedene Ursachen für die Unregelmäßigkeiten nennt.
Als Gründe für die Verzögerungen werden die hohe Verkehrsbelastung auf Hauptverkehrsadern sowie der geringe Anteil an eigenen Fahrspuren im Essener ÖPNV angeführt. Auch technische Störungen durch ältere Fahrzeuge tragen zur Problematik bei, wobei die schrittweise Inbetriebnahme neuer Stadtbahnwagen ab der zweiten Jahreshälfte 2025 geplant ist, um die Störanfälligkeit zu verringern. Zudem beeinflussen Witterungseinflüsse im Herbst und Winter das Verkehrsaufkommen und die Fahrgastzahlen, was zu einem Zuwachs im Straßenverkehr und damit zu weiteren Verspätungen führt.
Ein spezifisches Problem besteht beim Einfahren der Linie 11 in das Stadtgebiet von Gelsenkirchen, wo Verspätungen von bis zu fünf Minuten auftreten können. Grund hierfür ist das Fehlen einer Ampelbevorrechtigung für Essener Fahrzeuge an den Lichtsignalanlagen in Gelsenkirchen. Da bisherige Abstimmungen mit dem Verkehrsunternehmen BOGESTRA zu keinem Ergebnis führten, wird die Angelegenheit derzeit auf Ebene der zuständigen Aufgabenträger der Städte Essen und Gelsenkirchen geklärt. Der Ausschuss soll die vorliegenden Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
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- 13.05.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (24. Sitzung)
- 8.Verschiedenes