Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 28 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI vom 20.11.2024
- 2.Einwohnerfragestunde
- 2.1Stadtteilbibliothek Stoppenberg
- 3.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- 4.Projekt "Zukunft Welterbe Zollverein - rein ins Quartier"
- 5.Sachstand Kriminalpräventive Maßnahmen im Bezirk VI Zollverein
- 6.Vorstellung Forschungsprojekt SUETS – Social urban emission tranding systems
- 6.aNeugestaltung Barbarossa PlatzZur Vorlage · 0011/2025/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD in der Bezirksvertretung VI Zollverein haben einen gemeinsamen Antrag zur Neugestaltung des Barbarossa Platzes gestellt. Die Antragsteller fordern, dass bei der Planung ausreichend Parkflächen für Anwohner, Kunden umliegender Geschäfte sowie Marktbesucher berücksichtigt werden. Zudem wird die Vorlage einer detaillierten Analyse zum Parkraumbedarf beantragt.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erarbeitung eines Verkehrskonzepts für den Umfeldbereich des Platzes. Hierbei wird unter anderem die Möglichkeit einer Teilöffnung der Schwanhildenstraße mit einem Rechtsabbiegezwang zur Hallostraße angeführt. Die Fraktionen weisen darauf hin, dass die derzeitigen Planungen nicht ausreichen, um einen Ausweichverkehr in angrenzende Wohngebiete wie die Schultenkamp- oder Kyffhäuser Straße zu verhindern.
Zur Erweiterung des Parkangebots schlagen die Fraktionen vor, etwa 30 zusätzliche Stellplätze zu schaffen, beispielsweise durch eine neue Parkplatzreihe an der Westseite oder im südlichen Bereich mittels Rasengittersteinen. Um hierfür Flächen freizumachen, wird vorgeschlagen, den im Entwurf vorgesehenen Spielplatz im „Barbarossa Garten“ auf das Grüngelände an der Ecke Schultenkamp/Ernestinestraße zu verlegen.
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Beratungsfolge
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.Bürgereingabe gemäß § 24 GO hier: Spielstraße "Auf der Reihe 26ff"Zur Vorlage · 1836/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VI Zollverein wird eine Bürgeranregung zum Ausbau eines verkehrsberuhigten Bereichs behandelt. Ein Bürger hatte sich bereits im April 2024 mit dem Anliegen an die Vertretung gewandt, zu prüfen, ob die Stichstraße „Auf der Reihe 26 ff“ in eine Spielstraße umgewandelt werden kann.
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1836/2024/BV VI bezieht sich auf die Stellungnahme des Fachbereichs 66, dem Amt für Straßen und Verkehr. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung diese Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die entsprechende Sitzung der Bezirksvertretung VI ist für den 15. Januar 2025 angesetzt, um diesen Vorgang förmlich zu behandeln.
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- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Bürgereingabe gemäß § 24 GO hier: Wendehammer Garagenhof GerhardstraßeZur Vorlage · 1848/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI befasst sich mit einer Bürgeranregung bezüglich des Bereichs Wendehammer Garagenhof in der Gerhardstraße. Ein Bürger hatte sich an die Vertretung gewandt, um auf Probleme bei der Müllentsorgung, mögliche illegale Handlungen sowie die Situation der Beleuchtung am Fußweg hinzuweisen.
Zur vorliegenden Eingabe haben verschiedene Fachbereiche der Stadtverwaltung Stellung bezogen. Der Fachbereich 60 (Immobilienwirtschaft) nahm zur Situation des ehemaligen Verwaltungsgebäudes Stellung, während der Fachbereich 67 (Grün und Gruga) Informationen zur Beleuchtung am Fußweg lieferte.
Die Polizeiinspektion 3 Nord teilte mit, dass die Eingabe an den zuständigen Bezirksdienstbeamten weitergeleitet wurde. Zwar gab es bereits in der Vergangenheit Hinweise auf diesen Ort, diese konnten jedoch durch offene oder verdeckte Maßnahmen bislang nicht bestätigt werden. Die Polizei kündigte an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit weitere Maßnahmen zu ergreifen oder zu veranlassen.
Die Bezirksvertretung VI nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Zügigkeitserhöhung an der städt. Gemeinschaftsgrundschule Schule an der ViktoriastraßeZur Vorlage · 1764/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule an der Viktoriastraße ab dem 1. August 2025 von drei auf vier Züge zu erhöhen. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI soll über diesen Beschluss nachträglich in Kenntnis gesetzt werden.
Die Maßnahme erfolgt aufgrund anhaltend hoher Anmeldezahlen und des Bedarfs an zusätzlichen Schulplätzen im Stadtteil Katernberg, in dem 95 Prozent der Schülerinnen und Schüler wohnhaft sind. In der Schuleingangsphase verbleiben aktuell vermehrt Kinder über zwei Schuljahre hinaus, was unter anderem auf sprachliche Anforderungen, gesundheitliche Aspekte oder sonderpädagogischen Förderbedarf zurückzuführen ist. Die Erhöhung der Zügigkeit soll eine verlässliche Planungsgrundlage für die zukünftige Kapazitätsentwicklung schaffen und der hohen Nachfrage im Bezirk VI begegnen.
Für die Umsetzung ist die Ausstattung von zwei Räumen mit multifunktionalem Mobiliar vorgesehen, um sowohl den Unterricht als auch die Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. Die Kosten für diese Investition belaufen sich auf netto 40.000 Euro. Während 85 Prozent dieser Summe durch ein Förderprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung gedeckt werden sollen, wird der verbleibende Eigenanteil von 15 Prozent aus kommunalen Haushaltsmitteln finanziert.
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Beratungsfolge
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Weiteres Vorgehen zu Aufstellung und Pflege von Bücherschränken in EssenZur Vorlage · 1775/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss und die Bezirksvertretungen I bis IX in Essen erhalten eine Information zum aktuellen Sachstand bezüglich der Aufstellung und Pflege von Bücherschränken im Stadtgebiet. Die Verwaltung hat untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Stadtbibliothek die Verantwortung für diese Schränke in ihr Konzept integrieren kann. Eine fachlich-inhaltliche Betreuung durch die Bibliothek ist aus personellen Gründen nicht realisierbar.
Stattdessen soll die Pflege der Schränke auf ehrenamtlichen Patenschaften basieren. In einzelnen Bezirken haben sich bereits Modelle etabliert, bei denen Freiwillige den Buchbestand verwalten und kleinere Schäden an den Schränken beheben. Um dieses System zu festigen, wird gemeinsam mit der Ehrenamtsagentur Essen ein verbindliches Patenschaftsmodell entwickelt, um gezielt neue Patinnen und Paten für das Stadtgebiet zu gewinnen.
Hinsichtlich neuer Aufstellvorhaben sollen die Bezirksvertretungen künftig eigenverantwortlich die notwendigen Sondernutzungsgenehmigungen einholen. Das Kulturamt wird die Abstimmung mit der Bauverwaltung und den Bezirksvertretungen bei zukünftigen Anschaffungen und Genehmigungsverfahren koordinieren.
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Beratungsfolge
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 06.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (32. Sitzung) — zurückgezogen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Kulturausschuss (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.aWeiteres Vorgehen zu Aufstellung und Pflege von Bücherschränken in EssenZur Vorlage · 1775/2024/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Kulturamtes informiert den Kulturausschuss sowie die Bezirksvertretungen I bis IX über den aktuellen Sachstand zur Aufstellung und Pflege von städtischen Bücherschränken in Essen. Der Bericht beschreibt das Verfahren für neue Standorte, welches die Prüfung durch die Bezirksvertretungen, Standortbesichtigungen mit dem Amt für Straßen und Verkehr sowie die Durchführung von Vergabeverfahren umfasst.
Die Stadtbibliothek ist aktuell für die Wartung der 23 bestehenden städtischen Bücherschränke zuständig. Dies beinhaltet die Koordination von Reparaturen bei Beschädigungen oder Verschmutzungen sowie die Information von Patenschaften, wobei die Kosten aus dem Budget der Bibliothek getragen werden. Laut Dokument führt das derzeitige Verfahren zu einem administrativen Aufwand, für den in der Stadtbibliothek personelle und finanzielle Ressourcen fehlen. Schätzungen zufolge wird für diese Aufgabe ein Anteil einer Vollzeitstelle benötigt.
Als Optionen für die künftige Organisation werden die Verstärkung der Ressourcen in der Stadtbibliothek, die Übertragung der Aufgabe auf einen anderen Fachbereich oder die Übergabe an Dritte, wie etwa städtische Beteiligungsunternehmen oder ehrenamtliche Strukturen, angeführt. Während die weiteren Planungen unter Einbeziehung des Kulturamtes und der Bezirksverwaltungsstellen fortgesetzt werden, bleibt die Stadtbibliothek weiterhin für die Pflege der vorhandenen Bücherschränke verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 06.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (32. Sitzung) — zurückgezogen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Sachstand Umsetzungsstrategie RadEntscheid - umgesetzte Maßnahmen 2024 und Ausblick auf 2025/2026Zur Vorlage · 1789/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Umsetzungsstrategie des RadEntscheids Essen wird dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis vorgelegt. Die im Jahr 2021 beschlossene Strategie umfasst sieben Ziele, darunter den Ausbau des Radhauptroutennetzes, die Gestaltung fahrradfreundlicher Kreuzungen sowie die Einrichtung von Fahrradstraßen und zusätzlichen Stellplätzen.
Hinsichtlich der personellen Situation konnten viele Stellen im Bereich des Radentscheids besetzt werden, wobei drei technische Positionen in der Objektplanung und Verkehrstechnik noch vakant sind. Um die Planungskapazitäten zu sichern, werden externe Ingenieurbüros mit Planungsleistungen beauftragt. Die Finanzierung für das Jahr 2024 ist mit einem Budget von 19,51 Millionen Euro vorgesehen.
Im Jahr 2024 wurden verschiedene Maßnahmen baulich abgeschlossen, unter anderem an der Bergerhauser Straße, der Eschenstraße sowie der Eckenbergstraße und dem Schultenweg. Weitere Projekte befinden sich in unterschiedlichen Planungs- oder Bauphasen. So ist die Fertigstellung der Verbindung zwischen Veronikastraße und dem Messeparkplatz für das dritte Quartal 2025 geplant. An der Kreuzung Bochumer Landstraße, Rodenseelstraße und Sachsenring soll der Baubeginn im Jahr 2025 erfolgen. Auch die baulichen Arbeiten am Grünzug Zangenstraße sowie im Bereich „Im Westerbruch“ werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 12.Regelung zum Abstellen von E-ScooternZur Vorlage · 1791/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll ein Konzept zur Regelung des Abstellens von E-Scootern sowie die stufenweise Einrichtung von Abstellflächen im Essener Stadtgebiet beschließen. Die Vorlage sieht vor, das Stadtgebiet in 290 Waben mit einer Schlüsselweite von 300 Metern zu unterteilen, wobei in jeder Wabe eine Abstellstation vorgesehen ist. Damit wird auf die aktuelle Situation reagiert, in der E-Scooter der fünf Anbieter Bolt, Lime, RideMovi, Dott und Voi im bisherigen Freefloating-System ohne feste Stationen abgestellt werden können.
Die Einführung der neuen Regelung ist in fünf Phasen geplant. Den Auftakt bildet die Umsetzung in der Innenstadt sowie an Bahnhöfen und Haltepunkten. In einem Radius von etwa 200 bis 300 Metern um diese Verkehrsknotenpunkte sollen Sperrzonen eingerichtet werden, um die Nutzung der ausgewiesenen Stationen zu steuern. Die nachfolgenden Phasen dehnen das System sukzessive auf weitere Stadtteile wie Holsterhausen, Frohnhausen, Rüttenscheid und Kray aus. In Gebieten außerhalb der definierten Waben soll das bisherige Prinzip des freien Abstellens ohne feste Stationen weiterhin bestehen bleiben.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — verwiesen
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 13.Bebauungsplan Nr. 2/24 "Emscherstraße, südlich Güterbahn (2022) Information über das bisherige Verfahren sowie VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 1746/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 2/24 „Emscherstraße, südlich Güterbahn (2022)“. Das etwa 4,25 Hektar große Plangebiet befindet sich im Essener Stadtteil Katernberg im Bezirk VI. Die Fläche wird im Norden durch einen Gehölzstreifen, im Osten durch die Emscherstraße, im Süden durch das Gelände der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH und im Westen durch das Betriebsgelände der CAT Automobillogistik Essen GmbH begrenzt.
Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets, um Schutzmaßnahmen für die angrenzenden Wohngebiete zu treffen. Dabei soll der Abstandserlass des Landes Nordrhein-Westfalen angewendet werden, um die im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbeflächen und Wohnbereichen sicherzustellen. Zudem sieht das Vorhaben vor, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten sowie Prostitutionsbetrieben, Vergnügungsstätten und Wettannahmestellen im Plangebiet auszuschließen.
Das Verfahren wird nach dem vereinfachten Baugesetzbuch durchgeführt, weshalb keine Umweltprüfung erfolgt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bebauungsplan inklusive der Begründung im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. In diesem Schritt werden auch die Träger öffentlicher Belange einbezogen.
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Beratungsfolge
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 14.Kanalbaumaßnahme der Emscher Wassertechnik GmbH hier: Bauvorhaben Anschlüsse Arendahls Wiese 17-21Zur Vorlage · 1820/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektes „Anschlüsse Berne“ ist in der Arendahls Wiese ein Bauvorhaben geplant. Die Emscher Wassertechnik GmbH beabsichtigt, im Auftrag der Emschergenossenschaft Kanalbaumaßnahmen im Bereich der Arendahls Wiese 17 bis 21 durchzuführen.
Die vorliegende Vorlage der Bezirksvertretung VI für den Stadtbezirk Zollverein sieht vor, dass die Vertretung die geplanten Arbeiten zur Kenntnis nimmt. Ein Bestandteil des Vorhabens sind verkehrslenkende Maßnahmen sowie eine vorübergehende Änderung der Verkehrsführung während der Bauphase. Dieses Verkehrskonzept wurde im Vorfeld mit dem Fachbereich 66, dem Amt für Straßen und Verkehr, abgestimmt. Der Beschlussvorschlag umfasst die Zustimmung der Bezirksvertretung zu den angepassten Verkehrsregelungen im Rahmen dieser Baumaßnahme.
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Beratungsfolge
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG hier: Erneuerung Gas- und Wasserversorgungsleitungen in der Straße "Kleiner Bruch"Zur Vorlage · 1862/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Straße „Kleiner Bruch“ plant die Stadtwerke Essen AG eine Baumaßnahme zur Erneuerung der Versorgungsleitungen. Das Vorhaben umfasst laut der vorliegenden Vorlage 1862/2024/BV VI die Erneuerung von Gas- und Wasserversorgungsleitungen sowie der entsprechenden Gas- und Wasserhausanschlüsse in dem betroffenen Bereich.
Die Bezirksvertretung VI für den Stadtbezirk Zollverein hat sich mit diesem Sachverhalt befasst. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die geplanten Erneuerungsarbeiten zur Kenntnis nimmt. Darüber hinaus umfasst die Entscheidung die Zustimmung zu den im Rahmen der Baumaßnahme erforderlichen verkehrslenkenden Maßnahmen. Dies beinhaltet auch die vorübergehende Änderung der Verkehrsführung in der Straße „Kleiner Bruch“, um den Bauablauf zu ermöglichen. Die Maßnahme ist als Teil der städtischen Infrastrukturpflege durch den lokalen Energie- und Wasserversorger vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Mitteilungen der Beauftragten
- 16.1Mitteilungen des Seniorenbeauftragten
- 17.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1807/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Im Bereich der Straßenbahnhaltestelle „Zollverein“ wurde die Prüfung eines Verkehrszeichen zum Verbot des Überholens einseitiger Fahrzeuge durch mehrspurige Fahrzeuge sowie die mögliche Entfernung des Radschutzstreifens thematisiert.
Zur Parksituation im Kleiner Bruch zwischen den Hausnummern 24 und 26 plant die Verwaltung den Einbau von zwei bis drei Sperrpfosten. Damit soll der Gehweganteil trotz baulicher Engpässe durch Treppen und parkende Fahrzeuge gesichert werden. In der Köln-Mindener Straße, im Bereich der Hausnummern 275 bis 278, kann kein Gehwegparken freigegeben werden. Da es sich um einen Knotenpunkt im Radhauptroutennetz handelt, müssen Sichtfelder für den Verkehr freigehalten werden. Die zuständigen Fachbereiche kontrollieren diesen Abschnitt regelmäßig auf widerrechtlich parkende Fahrzeuge.
Bezüglich des ehemaligen Spielplatzes in der Knappenstraße liegt eine Stellungnahme des Fachbereichs Grün und Gruga vor. Zudem wird ein Teilstück der Einbahnstraße Ophoffstraße ab der Straße „Ophoffsfeld“ für den Radverkehr geöffnet. Diese Maßnahme dient der Verbesserung des durchgängigen Radverkehrsnetzes, insbesondere der Route C, und soll die Anbindung an die Immelmannstraße/Huestraße stärken. Die erforderliche Beschilderung wird durch die Verwaltung angeordnet.
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Beratungsfolge
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung)
- 17.1Radschutzstreifen an der Straßenbahnhaltestelle "Zollverein"
- 17.2Parksituation Kleiner Bruch 24 bis 26
- 17.3Parken Köln-Mindener-Straße 275-278
- 17.4Ehemaliger Spielplatz "Knappenstraße"
- 17.5Freigabe eines Teilstücks der Einbahnstraße Ophoffstr. für den Radverkehr
- 18.Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Gebäude einer ehemaligen Bäckerei an der Köln-Mindener-Str.
- 18.2Twentmannstr. 7-9, Wasseraustritt auf dem Gehweg
- 18.3Gehwegabsenkung Schwanhildenstr. vor Seniorenbegegnungsstätte
- 19.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 20.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil