Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0392/2025/6) aus dem Geschäftsbereich 6 behandelt den Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ sowie die Planung eines Fahrradparkhauses. Der Beschlussvorschlag sieht den Bau des Stadions auf Basis einer vertieften Kostenschätzung von 28,51 Millionen Euro vor. Parallel dazu ist die Planung eines Fahrradparkhauses mit etwa 1.400 Abstellplätzen bis zur Leistungsphase 3 vorgesehen, wofür Kosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro veranschlagt sind. Der Zeitplan sieht die Planung bis Ende Dezember 2025 vor, wobei der späteste Baubeginn für den 1. Juli 2026 angesetzt ist.
Die Finanzierung der Vorhaben in Höhe von insgesamt 28,76 Millionen Euro soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Da die Maßnahmen nicht im Haushalt 2025/2026 etatisiert sind, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 2,7 Millionen Euro für das Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro für das Jahr 2026 erforderlich. Die weiteren benötigten Mittel in Höhe von 19,36 Millionen Euro werden für die Haushaltsjahre ab 2027 angemeldet.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Informationen zum Verkehrskonzept, wobei die Inbetriebnahme der Citybahn zur Stadionanbindung für das Jahr 2028 geplant ist. Die Kosten für das Fahrradparkhaus werden auf insgesamt etwa 8,38 Millionen Euro brutto geschätzt, wobei die Baukosten für das Parkhaus voraussichtlich im Jahr 2027 anfallen werden. Die Mitglieder der Aufsichtsrate der Immobilien Management Essen GmbH sowie die Vertreter der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der IME werden angewiesen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 2.Entwicklung des ehemaligen Sportplatzes Lindenbruch in Essen-Katernberg: Abschluss eines Kaufvertrages mit den Sport- und Bäderbetrieben Essen, Zielvereinbarung mit dem Land NRW und Entwicklungsträgervertrag mit NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbHZur Vorlage · 1860/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1860/2024/7 befasst sich mit der Entwicklung des ehemaligen Sportplatzes Lindenbruch im Essener Stadtteil Katernberg. Das Vorhaben erfolgt im Rahmen des Programms „Kooperative Baulandentwicklung“ des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der geplante Ankauf von etwa 19.844 m² Grundstücksfläche von den Sport- und Bäderbetrieben Essen zum Preis von 895.000 Euro. Die Übertragung dieser Flächen in den städtischen Kernhaushalt ist für die weitere Entwicklung sowie für steuerrechtliche Anforderungen vorgesehen. Die entsprechenden Mittel sind im Projektbudget vorhanden.
Das Projekt sieht die Schaffung von rund 110 Wohneinheiten vor, wobei eine Quote von mindestens 30 % gefördertem Wohnungsbau sichergestellt werden soll. Hierzu wird der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land NRW sowie eines Entwicklungsträgervertrags mit der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH vorgeschlagen. Der vorliegende Businessplan weist am Ende der sechsjährigen Projektlaufzeit eine Unterdeckung von 1,14 Millionen Euro aus. Zur Finanzierung ist eine Vorfinanzierung in Höhe von etwa 2,87 Millionen Euro durch die NRW.Bank vorgesehen.
Die wirtschaftlichen Planungen für das Jahr 2030 sehen eine Auszahlung von 5.124.000 Euro gegenüber erwarteten Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 4.420.000 Euro vor. Die Finanzierung soll durch haushaltsneutrale Umschichtungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2030 erfolgen. Mögliche Überschüsse auf dem Treuhandkonto sollen nach Abzug der Erschließungskosten der Maßnahme zur Umgestaltung und Erweiterung der Sportanlage Meerbruchstraße angerechnet werden.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele Rhein-RuhrZur Vorlage · 0416/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0416/2025/6 befasst sich mit der Prüfung einer Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region Rhein-Ruhr. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat nach der Vergabe der Spiele 2032 an Brisbane den Prozess für eine deutsche Bewerbung initiiert und fordert Konzepte an, die einen Hauptstandort fokussieren. Das betrachtete Konzept „Rhein-Ruhr“ umfasst Städte wie Aachen, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen und Köln. Die Koordination des Prozesses erfolgt durch die Landeshauptstadt Düsseldorf über die Tochtergesellschaft D.SPORTS.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Initiative des DOSB zur Prüfung einer Bewerbung begrüßt und die Verwaltung beauftragt, die Bewerbung für die Region Rhein-Ruhr weiterhin positiv zu begleiten. Die Einreichungsfrist für die verfeinerten Unterlagen beim DOSB ist der 31. Mai 2025. Für die beteiligten Städte entstehen bis zu diesem Zeitpunkt keine Kosten für die Bearbeitung des DOSB-Leitfadens. Eine sportfachliche und finanzielle Bewertung der eingereichten Konzepte durch den DOSB erfolgt nach der Einreichung. Eine Entscheidung über ein Konzept ist für die Mitgliederversammlung im Dezember 2026 vorgesehen.
Die Vorlage hebt die Bedeutung der Sportstätteninfrastruktur sowie die Förderung von Breitensport und Teilhabe hervor. Eine finanzielle Bewertung der Bewerbungskonzepte sowie die Kosten einer internationalen Bewerbung sollen zu einem späteren Zeitpunkt evaluiert und mit den Gebietskörperschaften abgestimmt werden. Ein finaler Entscheid über den konkreten Bewerbungszeitraum für die Spiele 2036 oder 2040 steht noch aus. Die Beratung der Vorlage ist für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 9. April 2025 in den Ausschüssen und im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Gesamtkostenänderung der Maßnahme Neubau der RegattatribüneZur Vorlage · 0398/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Erhöhung der Gesamtkosten für den Neubau der Regattatribüne am Baldeneysee entscheiden. Die Vorlage sieht eine Anpassung der Kosten von bisher 11.827.939,56 Euro auf 13.498.832,27 Euro brutto vor. Dies entspricht einer Steigerung um 1.670.892,71 Euro brutto. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 2. April 2025 sowie für den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe am 8. April 2025 vorgesehen, bevor der Rat am 9. April 2025 eine Entscheidung trifft.
Die Kostenänderung resultiert aus Arbeiten im Rahmen der Schadstoffsanierung. Im Zuge der Maßnahmen wurden Bodenfunde identifiziert, die in den ursprünglichen Gutachten nicht enthalten waren. Zudem wiesen die Bodenproben höhere Fremdstoffanteile auf, als zuvor erwartet worden war. Aufgrund der Überschreitung von Grenzwerten konnten die ursprünglich geplanten Verwertungswege für das Bodenmaterial nicht beibehalten werden, was eine zusätzliche Entsorgung der Bodenmassen erforderlich macht.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll über bestehende Ansätze des Wirtschaftsplans 2025 der Sport- und Bäderbetriebe erfolgen. Die Maßnahme wird als notwendig dargestellt, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Anlage zu gewährleisten und Gefahren für die Nutzer der Sporteinrichtung abzuwenden.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Bericht Sachstand FreibadsaisonZur Vorlage · 0441/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sport- und Bäderbetriebe Essen haben einen Bericht zum Sachstand der Freibadsaison 2025 vorgelegt. Die Eröffnung des Grugabads ist für den 1. Mai geplant, während die Kombibäder Kettwig und Ostend Ende Mai öffnen sollen. Die Öffnung des Bad & Sport Oststadt ist dabei von der Wetterlage abhängig. Auch die verpachteten Bäder in Dellwig und Steele werden Anfang Mai den Betrieb aufnehmen.
Zur Nutzung der Personalressourcen ist für die Zeit außerhalb der Sommerferien ein Zwei-Schicht-Betrieb an Werktagen vorgesehen. Die Öffnungszeiten sind von 6:00 bis 10:00 Uhr sowie von 14:00 bis 20:00 Uhr festgelegt, was eine Stunde mehr Betriebszeit am Nachmittag als im Vorjahr bedeutet. Während der Sommerferien und an Wochenenden soll der Betrieb ohne Unterbrechung stattfinden.
Für einen durchgehenden Drei-Schicht-Betrieb werden fünf Fachkraftstellen benötigt, deren Besetzung aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage bisher nur bedingt erfolgreich war. Eine externe Personalgestellung würde zusätzliche Kosten von etwa 280.000 bis 300.000 Euro verursachen. Die Gewinnung von Saisonkräften verläuft hingegen planmäßig.
Die Identitätsnachweispflicht sowie der Sicherheitsdienst im Innenraum werden fortgesetzt. Zudem ist die Umsetzung präventiver Sportangebote mit einem Kostenrahmen von etwa 10.000 Euro vorgesehen. Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe nahm den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Sportbad Thurmfeld - Sanierung FliesenschädenZur Vorlage · 0460/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Sanierung von Fliesenschäden im Sportbad Thurmfeld entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht vor, den aktuellen Stand der Planung zur Kenntnis zu nehmen, die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe mit der Weiterführung der Planungen zu beauftragen und eine Baukostenänderung für die Maßnahme zu beschließen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.122.361,59 Euro brutto.
Grundlage für die Neubewertung ist die Feststellung weitergehender Verschlechterungen der Fliesenbeläge in den Schwimmbecken und Schwallwasserbehältern während der Revisionsarbeiten im Sommer 2024. Ein durch das Sachverständigenbüro Ludger Kasperek erstelltes Gutachten bestätigt, dass punktuelle Ausbesserungen nicht mehr ausreichen und ein Austausch der gesamten Beckenfliesen notwendig ist. Die Sanierung umfasst zudem die Demontage und Neumontage der Hubbodensysteme, um einen fachgerechten Zugang zu den schadhaften Flächen zu gewährleisten.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert eine vollständige Schließung des Sportbads für einen Zeitraum von mindestens fünf bis sieben Monaten. Ein Baubeginn ist nach aktuellem Planungsstand frühestens zum Jahresende 2025 oder Anfang 2026 vorgesehen, da zunächst die Durchführung öffentlicher Ausschreibungen erforderlich ist. Um Synergieeffekte zu nutzen, soll während der Bauphase auch der Austausch der Filteranlage der Badewasseraufbereitungsanlage erfolgen. Die Finanzierung der Kosten ist im Wirtschaftsplan 2025 der Sport- und Bäderbetriebe vorgesehen.
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- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.1Sportbad Thurmfeld - Austausch der SchwimmbadtechnikZur Vorlage · 0474/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe soll die Fortführung der Planungen sowie die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für das Sportbad Thurmfeld beschließen. Aufgrund technischer Mängel an der bestehenden Ultrafiltrationsanlage ist ein Austausch der Schwimmbadtechnik erforderlich. Die Beauftragung der Planungs- und Bauleistungen an einen Generalübernehmer für die Leistungsphasen 1 bis 3 ist mit einem Betrag von 75.200 Euro brutto vorgesehen. Zudem wird die Beauftragung für den Einbau eines Interims-Filtersystems mit Kosten von etwa 440.346 Euro brutto beantragt, dessen Inbetriebnahme für April 2025 geplant ist. Die vorläufig geschätzten Gesamtkosten für die Umrüstung belaufen sich auf circa 1.193.094 Euro brutto. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über den Wirtschaftsplan 2025 der Sport- und Bäderbetriebe.
Die Sanierung soll in Abstimmung mit Vereinen, Schulen und Besuchergruppen durchgeführt werden, um Einschränkungen im Betrieb zu minimieren. Das Sportbad Thurmfeld übernimmt etwa 20 Prozent des Trainingsbedarfs lokaler Schwimmvereine und ist für den Schwimmunterricht der Schulen sowie den Lehrbetrieb der Universität Duisburg-Essen von Bedeutung. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der kommunalen Daseinsversorgung gemäß dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalens. Eine weitere Vorlage zur Beschlussfassung wird nach Vorliegen der Entwurfsplanung eingereicht.
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- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.2Sportbad Thurmfeld - Sanierung Fliesenschäden hier: Ergänzungsantrag Prüfung RegreßZur Vorlage · 0557/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0557/2025/AFD die Prüfung von zivilrechtlichen Regressansprüchen gegen beteiligte Unternehmen im Zusammenhang mit den Schäden am Sportbad Thurmfeld beantragt. Die Verwaltung wird beauftragt, zu untersuchen, ob Ansprüche gegen die an den Gewerken beteiligten Firmen oder die Bauüberwachung mit Erfolgsaussichten geltend gemacht werden können.
Grundlage des Antrags sind Mängel an der Fliesenoberfläche und der Abdichtung, die laut einem Gutachterbericht auf eine fehlerhafte Bauausführung zurückzuführen sind. Als Ursachen werden unter anderem nicht abgeschlossene Schwindvorgänge des Betons sowie fehlende Bewegungsfugen genannt. Die Fraktion fordert Antworten zu verschiedenen Aspekten der Bauausführung und -überwachung. Dazu gehören die Frage, ob der zeitliche Bedarf für den Schwindvorgang des Betons zugunsten einer schnellen Inbetriebnahme vernachlässigt wurde, sowie die Klärung der Verantwortlichkeiten bei der Bauüberwachung. Zudem soll geprüft werden, ob Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Firmen oder der Bauüberwachung noch bestehen und ob bei der Vergabe der Fliesenarbeiten das preislich niedrigste Angebot berücksichtigt wurde.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — zurückgezogen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — seitens Antragssteller zurückgezogen
Ergebnis: seitens Antragssteller zurückgezogen - 7.Sachverhaltsdarstellung zur zukünftigen Nutzung des ehemaligen Sportplatzes Am VolkswaldZur Vorlage · 1833/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die zukünftige Nutzung des ehemaligen Sportplatzes „Am Volkswald“ im Essener Stadtteil Heidhau-sen wird in der vorliegenden Vorlage dargelegt. Die rund 10.000 Quadratmeter große Fläche liegt im Außenbereich und wurde zuletzt als Aufstellfläche für Flüchtlingsunterkünfte genutzt. Nach der erfolgten Übertragung des Grundstücks von den Sport- und Bäderbetrieben an Grün und Gruga stehen verschiedene Entwicklungen für das Gelände im Fokus.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die naturschutzfachliche Aufwertung der Fläche. Das geplante Gestaltungskonzept sieht eine Aufforstung von etwa 3.000 Quadratmetern sowie die Anlage einer Waldlichtung mit Wildwiesencharakter auf rund 6.000 Quadratmetern vor. Zudem soll ein etwa 120 Meter langer Wasserlauf offengelegt werden. Parallel dazu wird die Errichtung eines Waldkindergartens auf einer Teilfläche von circa 1.000 Quadratmetern geprüft. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist an die Genehmigung eines pädagogischen Konzepts durch das Landesjugendamt sowie an ein entsprechendes Baugenehmigungsverfahren gebunden.
Hinsichtlich der Prüfung einer Dirt-Bike-Strecke im Stadtbezirk IX ergab die Untersuchung von 36 potenziellen städtischen Freiflächen, dass alle untersuchten Flächen rechtliche oder planerische Einschränkungen aufweisen. Die Stadt prüft derzeit die Realisierbarkeit eines Flächenankaufs für diesen Zweck. Der Zeitplan sieht vor, dass Planungsbeschlüsse für die Baufeldfreimachung und die naturschutzfachliche Aufwertung im zweiten Quartal 2025 erfolgen sollen. Eine Umsetzung der Aufwertungsmaßnahmen könnte im Jahr 2026 beginnen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Beabsichtigte Einziehung einer Parkfläche an der "Freiherr-vom-Stein-Straße" in BredeneyZur Vorlage · 0128/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IX beabsichtigt, ein Einziehungsverfahren für eine etwa 1700 Quadratmeter große Schotterparkfläche an der Freiherr-vom-Stein-Straße in Bredeney einzuleiten. Durch die Entziehung der Fläche aus dem öffentlichen Verkehr soll diese künftig aus der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX herausgenommen werden. Damit sollen den ansässigen Sportvereinen am Baldeneysee weiterhin kostenfreie Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet ein Austausch zwischen Vertretern der Stadtverwaltung, dem Essener Sportbund e.V., der Weissen Flotte Baldeney GmbH sowie dem Olympiastützpunkt NRW / Rhein-Ruhr. Hintergrund sind Bedenken hinsichtlich der Kostenbelastung für Breit- und Leistungssportvereine durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung. Die betroffene Fläche wird von Vereinen für Sportarten wie Rudern, Kanufahren und Segeln genutzt.
Das Verfahren stützt sich auf das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Gründe des öffentlichen Wohls im Rahmen der Abwägung gegenüber privaten Interessen überwiegen. Nach einem Beschluss der Bezirksvertretung wird die Absicht der Einziehung im Amtsblatt der Stadt Essen bekannt gemacht, um eine Frist für Einwendungen zu setzen. Ein endgültiger Beschluss über die Einziehung wird nach Ablauf dieser Phase erfolgen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Zuschüsse zum Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener SportstättenZur Vorlage · 0265/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen entscheidet im Rahmen seiner Sitzung am 8. April 2025 über die Gewährung von Zuschüssen zum Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener Sportstätten. Die Vorlage bezieht sich auf weitere Anträge, die nach Prüfung gemäß den städtischen Sportförderungsrichtlinien die Zuteilungsreife erreicht haben.
Die beantragten Mittel sind für zwei spezifische Vorhaben vorgesehen. Für den Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie an der Universität Duisburg-Essen e. V. ist ein Zuschuss in Höhe von 7.519,15 Euro für die Umrüstung der Hallenbeleuchtung auf LED sowie den Austausch einer Eingangstür vorgesehen. Ein weiterer Zuschuss in Höhe von 9.999,00 Euro soll dem Yachtclub Ruhrland Essen e. V. für die Sanierung eines Bootshauses zugutekommen. Da diese Maßnahmen nicht Teil des Landesprogramms „Moderne Sportstätten 202<0xE2><0x80><0xAF>2“ sind, erfolgt die Förderung auf Basis der städtischen Richtlinien mit einer Quote von 40 Prozent der zuschussfähigen Kosten bzw. dem maximal möglichen Förderbetrag.
Die Gesamtkosten für diese Zuschüsse belaufen sich auf 17.518,15 Euro. Die Finanzierung der Maßnahmen ist im Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen veranschlagt.
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- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Mitteilungen der Verwaltung
- 11.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 12.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 13.Verschiedenes