Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Baubeschluss zum Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Bau und den Baubeginn auf Basis einer vertieften Kostenschätzung in Höhe von 28,51 Millionen Euro vor. Zudem wird die Planung für ein Fahrradparkhaus bis einschließlich Leistungsphase 3 mit einem Budget von 1,4 Millionen Euro beantragt. Die Finanzierung des Vorhabens soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) in Höhe von 28,76 Millionen Euro zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Hierfür sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen von 2,7 Millionen Euro im Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro im Jahr 2026 vorgesehen.
Die Planung umfasst den Ausbau der Stadionenden, wobei in bestimmten Bereichen Businessbereiche statt fester Logen errichtet werden sollen. Durch die Erweiterung können bei FIFA-Veranstaltungen bis zu 20.400 Sitzplätze bereitgestellt werden; die reguläre Kapazität liegt bei etwa 26.608 Plätzen. Weitere Maßnahmen des Projekts umfassen die Modernisierung der Umkleidekabinen, die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie die Integration neuer Medientechnik und Sicherheitsvorkehrungen. Auch ein neues Verkehrskonzept und die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Stadiondächern sind Bestandteil des Vorhabens. Der Baubeginn ist für die Zeit nach der Saison 2025/2026 geplant, spätestens zum 1. Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 2.Entwicklung des ehemaligen Sportplatzes Lindenbruch in Essen-Katernberg: Abschluss eines Kaufvertrages mit den Sport- und Bäderbetrieben Essen, Zielvereinbarung mit dem Land NRW und Entwicklungsträgervertrag mit NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbHZur Vorlage · 1860/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, etwa 19.844 Quadratmeter Grundstücke der ehemaligen Sportanlage Lindenbruch in Katernberg von den Sport- und Bäderbetrieben Essen zu erwerben. Der Kaufpreis beläuft sich auf 895.000 Euro. Die Übertragung der Flächen in den städtischen Kernhaushalt ist notwendig, um die weitere Entwicklung des Gebiets im Rahmen des Programms „Kooperative Baulandentwicklung“ des Landes Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen.
Parallel dazu wird der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land NRW sowie eines Entwicklungsträgervertrages mit der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beantragt. Das Vorhaben sieht die bauliche Erschließung des ehemaligen Sportplatzes vor, wobei eine Quote von mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau vorgesehen ist. Die NRW.URBAN KE übernimmt dabei die treuhänderische Durchführung der Aufgaben, während die Stadt Essen die Entscheidungsgewalt über wesentliche Aspekte wie die Projektlaufzeit und die Art der baulichen Ausnutzung behält.
Der aktuelle Businessplan weist für das Ende der sechsjährigen Projektlaufzeit eine mögliche Unterdeckung von 1,14 Millionen Euro aus, die durch den städtischen Haushalt ausgeglichen werden muss. Eventuelle Überschüsse am Projektende kommen dem städtischen Haushalt zu. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rahmen der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie des Rates der Stadt Essen erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele Rhein-RuhrZur Vorlage · 0416/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) unterstützen, eine Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele zu prüfen. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Verwaltung beauftragt, eine Bewerbung für die Region Rhein-Ruhr weiterhin positiv zu begleiten. Der DOSB befindet sich derzeit im sogenannten „continuous dialogue“ mit dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC).
Das Konzept für die Region Rhein-Ruhr umfasst unter anderem die Städte Essen, Dortmund, Duisburg, Köln, Düsseldorf und Bochum sowie weitere Kommunen wie Aachen, Bonn und Wuppertal. Ziel der Planung ist die Nutzung bestehender oder temporärer Wettkampfstätten innerhalb eines 50-Kilometer-Radius um das geplante Olympische und Paralympische Dorf bzw. eine Erreichbarkeit innerhalb von 60 Minuten. Die Frist für die Einreichung der verfeinerten Unterlagen beim DOSB ist auf den 31. Mai 2025 festgelegt.
Die Initiative sieht neben dem Standortmarketing auch Potenziale für die Entwicklung der vernetzten Mobilität, etwa durch den Rhein-Ruhr-Express (RRX), sowie für die digitale Infrastruktur und die Förderung des Breitensports vor. Die Koordination des Bewerbungsprozesses für die Region übernimmt die Landeshauptstadt Düsseldorf über die Tochtergesellschaft D.SPORTS.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Gesamtkostenänderung der Maßnahme Neubau der RegattatribüneZur Vorlage · 0398/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Erhöhung der Gesamtkosten für den Neubau der Regattatribüne am Baldeneysee entscheiden. Die Vorlage sieht eine Anpassung der Kosten von bisher 11.827.939,56 Euro auf 13.498.832,27 Euro brutto vor. Dies entspricht einer Steigerung um 1.670.892,71 Euro brutto. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 2. April 2025 sowie für den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe am 8. April 2025 vorgesehen, bevor der Rat am 9. April 2025 eine Entscheidung trifft.
Die Kostenänderung resultiert aus Arbeiten im Rahmen der Schadstoffsanierung. Im Zuge der Maßnahmen wurden Bodenfunde identifiziert, die in den ursprünglichen Gutachten nicht enthalten waren. Zudem wiesen die Bodenproben höhere Fremdstoffanteile auf, als zuvor erwartet worden war. Aufgrund der Überschreitung von Grenzwerten konnten die ursprünglich geplanten Verwertungswege für das Bodenmaterial nicht beibehalten werden, was eine zusätzliche Entsorgung der Bodenmassen erforderlich macht.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll über bestehende Ansätze des Wirtschaftsplans 2025 der Sport- und Bäderbetriebe erfolgen. Die Maßnahme wird als notwendig dargestellt, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Anlage zu gewährleisten und Gefahren für die Nutzer der Sporteinrichtung abzuwenden.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Bericht Sachstand FreibadsaisonZur Vorlage · 0441/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sport- und Bäderbetriebe Essen haben einen Bericht zum Sachstand der Freibadsaison 2025 vorgelegt. Die Eröffnung des Grugabads ist für den 1. Mai geplant, während die Kombibäder Kettwig und Ostend Ende Mai öffnen sollen. Die Öffnung des Bad & Sport Oststadt ist dabei von der Wetterlage abhängig. Auch die verpachteten Bäder in Dellwig und Steele werden Anfang Mai den Betrieb aufnehmen.
Zur Nutzung der Personalressourcen ist für die Zeit außerhalb der Sommerferien ein Zwei-Schicht-Betrieb an Werktagen vorgesehen. Die Öffnungszeiten sind von 6:00 bis 10:00 Uhr sowie von 14:00 bis 20:00 Uhr festgelegt, was eine Stunde mehr Betriebszeit am Nachmittag als im Vorjahr bedeutet. Während der Sommerferien und an Wochenenden soll der Betrieb ohne Unterbrechung stattfinden.
Für einen durchgehenden Drei-Schicht-Betrieb werden fünf Fachkraftstellen benötigt, deren Besetzung aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage bisher nur bedingt erfolgreich war. Eine externe Personalgestellung würde zusätzliche Kosten von etwa 280.000 bis 300.000 Euro verursachen. Die Gewinnung von Saisonkräften verläuft hingegen planmäßig.
Die Identitätsnachweispflicht sowie der Sicherheitsdienst im Innenraum werden fortgesetzt. Zudem ist die Umsetzung präventiver Sportangebote mit einem Kostenrahmen von etwa 10.000 Euro vorgesehen. Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe nahm den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Sportbad Thurmfeld - Sanierung FliesenschädenZur Vorlage · 0460/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Sanierung von Fliesenschäden im Sportbad Thurmfeld entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht vor, den aktuellen Stand der Planung zur Kenntnis zu nehmen, die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe mit der Weiterführung der Planungen zu beauftragen und eine Baukostenänderung für die Maßnahme zu beschließen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.122.361,59 Euro brutto.
Grundlage für die Neubewertung ist die Feststellung weitergehender Verschlechterungen der Fliesenbeläge in den Schwimmbecken und Schwallwasserbehältern während der Revisionsarbeiten im Sommer 2024. Ein durch das Sachverständigenbüro Ludger Kasperek erstelltes Gutachten bestätigt, dass punktuelle Ausbesserungen nicht mehr ausreichen und ein Austausch der gesamten Beckenfliesen notwendig ist. Die Sanierung umfasst zudem die Demontage und Neumontage der Hubbodensysteme, um einen fachgerechten Zugang zu den schadhaften Flächen zu gewährleisten.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert eine vollständige Schließung des Sportbads für einen Zeitraum von mindestens fünf bis sieben Monaten. Ein Baubeginn ist nach aktuellem Planungsstand frühestens zum Jahresende 2025 oder Anfang 2026 vorgesehen, da zunächst die Durchführung öffentlicher Ausschreibungen erforderlich ist. Um Synergieeffekte zu nutzen, soll während der Bauphase auch der Austausch der Filteranlage der Badewasseraufbereitungsanlage erfolgen. Die Finanzierung der Kosten ist im Wirtschaftsplan 2025 der Sport- und Bäderbetriebe vorgesehen.
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- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.1Sportbad Thurmfeld - Austausch der SchwimmbadtechnikZur Vorlage · 0474/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Sportbad Thurmfeld ist der Austausch der bestehenden Schwimmbadfilteranlage geplant. Die seit 2015 eingesetzte Ultrafiltrationsanlage weist eine hohe Ausfallrate auf und verursacht durch den regelmäßigen Austausch von Filtermodulen laufende Kosten. Als langfristige Lösung wird die Ersetzung der Technik durch eine herkömmliche Sandfilteranlage angestrebt, deren Umsetzung voraussichtlich ab Anfang 2026 im Rahmen einer geplanten Fliesensanierung erfolgen soll.
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe soll die Weiterführung der Planungen sowie die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen an einen Generalübernehmer beschließen. Für die Leistungsphasen 1 bis 3 werden Kosten in Höhe von etwa 75.200 Euro brutto veranschlagt. Zur Sicherstellung des Betriebs bis zum Abschluss der Umrüstung ist zudem der Einbau einer Interimslösung durch ein Captura-Filtersystem vorgesehen. Die Kosten für diese Zwischenlösung belaufen sich auf circa 440.346 Euro brutto, wobei die Inbetriebnahme für April 2025 geplant ist. Die vorläufige Schätzung der Gesamtkosten für das gesamte Vorhaben liegt bei rund 1,19 Millionen Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan 2025 der Sport- und Bäderbetriebe.
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- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.2Sportbad Thurmfeld - Sanierung Fliesenschäden hier: Ergänzungsantrag Prüfung RegreßZur Vorlage · 0557/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0557/2025/AFD die Prüfung von zivilrechtlichen Regressansprüchen gegen beteiligte Unternehmen im Zusammenhang mit den Schäden am Sportbad Thurmfeld beantragt. Die Verwaltung wird beauftragt, zu untersuchen, ob Ansprüche gegen die an den Gewerken beteiligten Firmen oder die Bauüberwachung mit Erfolgsaussichten geltend gemacht werden können.
Grundlage des Antrags sind Mängel an der Fliesenoberfläche und der Abdichtung, die laut einem Gutachterbericht auf eine fehlerhafte Bauausführung zurückzuführen sind. Als Ursachen werden unter anderem nicht abgeschlossene Schwindvorgänge des Betons sowie fehlende Bewegungsfugen genannt. Die Fraktion fordert Antworten zu verschiedenen Aspekten der Bauausführung und -überwachung. Dazu gehören die Frage, ob der zeitliche Bedarf für den Schwindvorgang des Betons zugunsten einer schnellen Inbetriebnahme vernachlässigt wurde, sowie die Klärung der Verantwortlichkeiten bei der Bauüberwachung. Zudem soll geprüft werden, ob Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Firmen oder der Bauüberwachung noch bestehen und ob bei der Vergabe der Fliesenarbeiten das preislich niedrigste Angebot berücksichtigt wurde.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — zurückgezogen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — seitens Antragssteller zurückgezogen
Ergebnis: seitens Antragssteller zurückgezogen - 7.Sachverhaltsdarstellung zur zukünftigen Nutzung des ehemaligen Sportplatzes Am VolkswaldZur Vorlage · 1833/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die zukünftige Nutzung des ehemaligen Sportplatzes „Am Volkswald“ im Essener Stadtteil Heidhau-sen wird in der vorliegenden Vorlage dargelegt. Die rund 10.000 Quadratmeter große Fläche liegt im Außenbereich und wurde zuletzt als Aufstellfläche für Flüchtlingsunterkünfte genutzt. Nach der erfolgten Übertragung des Grundstücks von den Sport- und Bäderbetrieben an Grün und Gruga stehen verschiedene Entwicklungen für das Gelände im Fokus.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die naturschutzfachliche Aufwertung der Fläche. Das geplante Gestaltungskonzept sieht eine Aufforstung von etwa 3.000 Quadratmetern sowie die Anlage einer Waldlichtung mit Wildwiesencharakter auf rund 6.000 Quadratmetern vor. Zudem soll ein etwa 120 Meter langer Wasserlauf offengelegt werden. Parallel dazu wird die Errichtung eines Waldkindergartens auf einer Teilfläche von circa 1.000 Quadratmetern geprüft. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist an die Genehmigung eines pädagogischen Konzepts durch das Landesjugendamt sowie an ein entsprechendes Baugenehmigungsverfahren gebunden.
Hinsichtlich der Prüfung einer Dirt-Bike-Strecke im Stadtbezirk IX ergab die Untersuchung von 36 potenziellen städtischen Freiflächen, dass alle untersuchten Flächen rechtliche oder planerische Einschränkungen aufweisen. Die Stadt prüft derzeit die Realisierbarkeit eines Flächenankaufs für diesen Zweck. Der Zeitplan sieht vor, dass Planungsbeschlüsse für die Baufeldfreimachung und die naturschutzfachliche Aufwertung im zweiten Quartal 2025 erfolgen sollen. Eine Umsetzung der Aufwertungsmaßnahmen könnte im Jahr 2026 beginnen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Beabsichtigte Einziehung einer Parkfläche an der "Freiherr-vom-Stein-Straße" in BredeneyZur Vorlage · 0128/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IX beabsichtigt, ein Einziehungsverfahren für eine etwa 1700 Quadratmeter große Schotterparkfläche an der Freiherr-vom-Stein-Straße in Bredeney einzuleiten. Durch die Entziehung der Fläche aus dem öffentlichen Verkehr soll diese künftig aus der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX herausgenommen werden. Damit sollen den ansässigen Sportvereinen am Baldeneysee weiterhin kostenfreie Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet ein Austausch zwischen Vertretern der Stadtverwaltung, dem Essener Sportbund e.V., der Weissen Flotte Baldeney GmbH sowie dem Olympiastützpunkt NRW / Rhein-Ruhr. Hintergrund sind Bedenken hinsichtlich der Kostenbelastung für Breit- und Leistungssportvereine durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung. Die betroffene Fläche wird von Vereinen für Sportarten wie Rudern, Kanufahren und Segeln genutzt.
Das Verfahren stützt sich auf das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Gründe des öffentlichen Wohls im Rahmen der Abwägung gegenüber privaten Interessen überwiegen. Nach einem Beschluss der Bezirksvertretung wird die Absicht der Einziehung im Amtsblatt der Stadt Essen bekannt gemacht, um eine Frist für Einwendungen zu setzen. Ein endgültiger Beschluss über die Einziehung wird nach Ablauf dieser Phase erfolgen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Zuschüsse zum Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener SportstättenZur Vorlage · 0265/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen entscheidet im Rahmen seiner Sitzung am 8. April 2025 über die Gewährung von Zuschüssen zum Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener Sportstätten. Die Vorlage bezieht sich auf weitere Anträge, die nach Prüfung gemäß den städtischen Sportförderungsrichtlinien die Zuteilungsreife erreicht haben.
Die beantragten Mittel sind für zwei spezifische Vorhaben vorgesehen. Für den Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie an der Universität Duisburg-Essen e. V. ist ein Zuschuss in Höhe von 7.519,15 Euro für die Umrüstung der Hallenbeleuchtung auf LED sowie den Austausch einer Eingangstür vorgesehen. Ein weiterer Zuschuss in Höhe von 9.999,00 Euro soll dem Yachtclub Ruhrland Essen e. V. für die Sanierung eines Bootshauses zugutekommen. Da diese Maßnahmen nicht Teil des Landesprogramms „Moderne Sportstätten 202<0xE2><0x80><0xAF>2“ sind, erfolgt die Förderung auf Basis der städtischen Richtlinien mit einer Quote von 40 Prozent der zuschussfähigen Kosten bzw. dem maximal möglichen Förderbetrag.
Die Gesamtkosten für diese Zuschüsse belaufen sich auf 17.518,15 Euro. Die Finanzierung der Maßnahmen ist im Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen veranschlagt.
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- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Mitteilungen der Verwaltung
- 11.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 12.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 13.Verschiedenes