Überlassung von Schulraum im Jahr 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV wird im Rahmen der Sitzung am 14. September 2021 über die Überlassung von Schulraum im Jahr 2021 beraten. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über die außerschulische Nutzung von Schulgebäuden, Schulhöfen und Schulsportplätzen.
Gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe h der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken bei den Bezirksvertretungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den in der Anlage aufgeführten Nutzungen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung zustimmt. Für die Nutzungen in den übrigen Schulen des Stadtbezirks soll die Bezirksvertretung lediglich Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung legt hierzu eine Zusammenstellung der geplanten Schulraumnutzungen für das Jahr 2021 vor. In der Sachverhaltsdarstellung wird darauf hingewiesen, dass die außerschulische Nutzung der Schulräume aufgrund der Pandemie im Jahr 2021 nur eingeschränkt stattgefunden hat. Die Vorlage dient der Umsetzung der vereinbarten Verfahrensweise, bei der die Bezirksvertretungen über Jahresgenehmigungen in Form einer listenmäßigen Zusammenstellung unterrichtet werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.09.2021einstimmig beschlossen
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