Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 08.06.2021
- 2.Vorstellung der Verbindungsmitglieder des Integrationsrates
- 3.Vorstellung des neuen Planungsdezernenten Herrn Harter
- 4.Verkehrslenkung Bocholder Straße
- 4.ASanierung Otto-Brenner-Straße
- 4.BSachstand Vorbehaltsstraßennetz
- 5.Schulentwicklungsplanung 2021 - 2027 für die Stadt Essen Band 1: Grund- und FörderschulenZur Vorlage · 0931/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2021–2027 den ersten Band vorgelegt, der sich auf Grund- und Förderschulen konzentriert. Die Planung dient als Instrument des Schulträgers, um den Bedarf an Schulraum und Sachmitteln frühzeitig zu identifizieren und die kommunale Bildungslandschaft entsprechend zu gestalten. Der vorliegende Bericht basiert auf Analysen mit Stand April/Mai 2021 und wurde unter Einbeziehung von Schulleitungen sowie der zuständigen Schulaufsichten erstellt.
Die Planung zeigt einen Handlungsbedarf an fast der Hälfte der Grundschulen auf. Konkret sollen 41 Erweiterungsmöglichkeiten aufgrund von Raummehrbedarfen geprüft werden, wobei drei dieser Prüfungen Förderschulen betreffen. Zudem ist an 17 Standorten eine Zügigkeitserhöhung vorgesehen. Für den Bereich der Grundschulen sind zehn Neubauten geplant, von denen zwei bereits umgesetzt und zwei beschlossen sind; sechs weitere Neubauten werden in den Bezirken II, III, IV und VII benötigt. Zudem ist ein Neubau für den Förderschulbereich mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung erforderlich.
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt, den Rat der Stadt Essen den Band zur Kenntnis zu nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anzuerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Handlungsempfehlungen auf ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen und die Maßnahmen in Form von Einzelbeschlüssen zu realisieren. Weitere Bände zur Planung weiterführender Schulen und Berufskollegs sind für das Jahresende 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.07.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.06.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (5. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Einrichtung einer Ladezone an der Frintroper StraßeZur Vorlage · 1681/2021/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1681/2021/SPD die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV dazu aufgefordert, die Einrichtung einer Ladezone an der Frentroper Straße zu prüfen. Konkret soll untersucht werden, ob im Anschluss an den Fahrradstreifen vor der Hausnummer 448, in unmittelbarer Nähe zur dort ansässigen Postfiliale mit DHL-Shop, eine Fläche für die Anlieferung durch DHL-Fahrzeuge geschaffen werden kann.
Die Begründung des Antrags führt an, dass für die täglichen Liefervorgänge sowie die Abholung von Paketen und Päckchen an diesem Standort derzeit keine ausreichenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Durch die Einrichtung einer ausgewiesenen Ladezone sollen die Schwierigkeiten bei der Anlieferung durch die Logistikfahrzeuge reduziert werden. Zudem wird angeführt, dass eine solche Maßnahme dazu beitragen könnte, die Anlieferungssituation benachbarter Unternehmen zu verbessern. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 14. September 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Stadtwerke Essen Bauvorhaben Bergheimer Steig
- 8.Stadtwerke Essen Bauvorhaben Asbeckstraße
- 9.Auftragskontrollliste
- 10.Bestellung eines/einer InklusionsbeauftragtenZur Vorlage · 1670/2021/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat im Rahmen der Sitzung am 14. September 2021 den Beschluss gefasst, eine Person zum Inklusionsbeauftragten für den Stadtbezirk IV zu bestellen. Die entsprechende Vorlage mit der Nummer 1670/2021/BV IV wurde am 26. August 2021 vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Besetzung der Funktion des Inklusionsbeauftragten vor, um die entsprechenden Aufgaben im Stadtbezirk wahrzunehmen. In der Vorlage wird zudem eine positive Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz vorgenommen. Informationen zu den konkreten Personalkosten, Sachkosten oder weiteren finanziellen Aufwendungen sind dem vorliegenden Dokument nicht direkt zu entnehmen, da hierfür auf eine separate Anlage verwiesen wird. Die Entscheidung über die Bestellung oblag der zuständigen Bezirksvertretung.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Sozialräumliche Beratung für NeuzugewanderteZur Vorlage · 0934/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Fortführung der sozialräumlichen Beratung für Neuzugewanderte in Essen für den Zeitraum 2022 bis 2024 vor. Die Umsetzung soll durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen erfolgen, wobei die Finanzierung über das Integrationsbudget erfolgt. Der Beschluss umfasst die Bereitstellung von insgesamt 32 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Die Personalkosten belaufen sich auf 2.076.270,00 Euro für 30 Stellen der Entgeltgruppe S12 TVöD SuE sowie 149.33ierung 36,00 Euro für zwei Stellen der Entgeltgruppe S15 TVöD SuE, zuzüglich einer Verwaltungspauschale von jeweils 10 Prozent.
Das Beratungsangebot soll sich von einer Sprechstundenstruktur hin zu einer aufsuchenden Arbeit entwickeln, die Zuwanderer aus EU- und Drittstaaten umfasst. Die Verteilung der Stellen erfolgt nach einem Punktesystem, das Faktoren wie die Anzahl der Nichtdeutschen, Fluchthintergründe und Leistungsbezug gewichtet. Für Stadtbezirke mit über 4.000 Nennungen ist eine Grundversorgung vorgesehen. Zudem sind fünf Stellen für flexible Einsätze sowie jeweils ein Vollzeitäquivalent zur Unterstützung der Leitungsebene der Träger geplant. Nicht genutzte Stellenanteile sollen zur Finanzierung des Eigenanteils des Kommunalen Integrationsmanagements verwendet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Organisationsschritte umzusetzen und das Angebot während des Zeitraums zu evaluieren. Die Entscheidung über die Vorlage unterlag im Jahr 2021 verschiedenen Gremien und wurde durch den Rat der Stadt getroffen. Als Grundlage dienten statistische Daten zum Stand Ende 2020, die eine Zahl von 41.210 Neuzugewanderten in der Stadt ausweisen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung)
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2021 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirks IV auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturförderungZur Vorlage · 1153/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV wird über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen Kulturförderung beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Bezuschussung verschiedener Projekte aus den Mitteln des Produktes 1.01.01.04.04 – Förderung der bezirklichen Kulturarbeit – vor.
Insgesamt umfasst der Antrag finanzielle Zuwendungen in Höhe von 3.600,00 Euro für sieben Kulturträger. Zu den Empfängern gehören das Team Schlamperjan, Zug um Zug, TheaterLaien, Cardellino, die Evangelische Kirchengemeinde Essen-Borbeck, der Borbecker Bürger- und Verkehrsverein sowie der Verein zur Förderung der Bildungs- und Kulturarbeit / Kreuzer. Die jeweiligen Beträge bewegen sich zwischen 500,00 Euro und 550,00 Euro. Für den Initiativkreis Centrum Borbeck (CeBo) sind in den vorliegenden Anträgen keine Zuschussbeträge vorgesehen.
Die Verwaltung hat die Förderwürdigkeit der eingereichten Projekte gemäß den Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in der Stadt Essen geprüft. Dabei schließt sich die Verwaltung der Empfehlung der Kulturbeauftragten hinsichtlich der vorgeschlagenen Zuschusshöhen an. Die Projekte umfassen verschiedene Veranstaltungen, die im Zeitraum von Juni bis Dezember 2021 stattfinden.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Überlassung von Schulraum im Jahr 2021Zur Vorlage · 1287/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV wird im Rahmen der Sitzung am 14. September 2021 über die Überlassung von Schulraum im Jahr 2021 beraten. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über die außerschulische Nutzung von Schulgebäuden, Schulhöfen und Schulsportplätzen.
Gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe h der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken bei den Bezirksvertretungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den in der Anlage aufgeführten Nutzungen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung zustimmt. Für die Nutzungen in den übrigen Schulen des Stadtbezirks soll die Bezirksvertretung lediglich Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung legt hierzu eine Zusammenstellung der geplanten Schulraumnutzungen für das Jahr 2021 vor. In der Sachverhaltsdarstellung wird darauf hingewiesen, dass die außerschulische Nutzung der Schulräume aufgrund der Pandemie im Jahr 2021 nur eingeschränkt stattgefunden hat. Die Vorlage dient der Umsetzung der vereinbarten Verfahrensweise, bei der die Bezirksvertretungen über Jahresgenehmigungen in Form einer listenmäßigen Zusammenstellung unterrichtet werden.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2021/2022 und Begleitung von Familien in der PandemieZur Vorlage · 0856/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht den Ausbau der Familienzentren für das Kindergartenjahr 2021/2022 sowie Maßnahmen zur Begleitung von Familien während der Pandemie vor. Das Kontingent der Stadt Essen soll dabei von 99 auf 101 Förderpakete erhöht werden, wobei ein Paket eine Landesförderung von etwa 20.000 Euro pro Jahr pro Zentrum umfasst. Aktuell sind 80 Prozent der 101 Familienzentren in benachteiligten Quartieren angesiedelt. Als neue Einrichtungen für das kommende Kindergartenjahr werden Kindertageseinrichtungen in den Stadtteilen Stadtmitte, Nordviertel, Dellwig, Kray, Stoppenberg, Schonnebeck, Burgaltendorf und Rüttenscheid vorgeschlagen. Nach der Zertifizierung sollen insgesamt 13em Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Verbundpartner als Familienzentren fungieren. Der Jugendhilfeausschuss soll die genannten Einrichtungen dem Land als neue Familienzentren melden, während der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I, II, IV, VI, VII und VIII den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Bewältigung der Pandemie in der Elternbildung sowie der Finanzierung von Betriebskostenzuschüssen. Dies umfasst die Unterstützung von Familien mit Migrationshintergrund durch Kursleitungen, die Bereitstellung von Freizeitideen sowie die Anpassung von Familienzentren und Erziehungsberatungsstellen an Online-Formate und Telefonberatung. Für die Betriebskostenzuschüsse an die Träger von sieben Kindertageseinrichtungen ist ein Betrag von insgesamt 141.162,00 Euro veranschlagt. Davon entfallen 5/12 auf das Jahr 2021 und 7/12 auf das Jahr 2022. Die Finanzierung erfolgt über das PSP-Element 1.06.04.01.02 und wird durch zusätzliche Landesmittel in gleicher Höhe gedeckt. Die Aufwendungen sind Bestandteil des Finanzierungskonzeptes zum Ausbau der Kinderbetreuung.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung) — Kenntnis genommen mit der Bitte um Stellungnahme
- 18.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.06.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2021 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Geplante Inbetriebnahme der neuen Kindertageseinrichtung Jahnstraße19 zum Kindergartenjahr 2021/2022Zur Vorlage · 0884/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, die geplante Inbetriebnahme der neuen Kindertageseinrichtung in der Jahnstraße 19 in Essen-Bochold in die Jugendhilfeplanung für das Kitajahr 2021/2022 aufzunehmen. Die Einrichtung wird von dem Träger Kitarino gGmbH betrieben und umfasst insgesamt 86 Betreuungsplätze für Kinder im Alter zwischen einem und sechs Jahren. Davon entfallen 10 Plätze auf die Gruppe der U3-Kinder und 76 Plätze auf die Gruppe der Ü3-Kinder. Die geplante Inbetriebnahme erfolgt zum Oktober 2021.
Die Verwaltung informiert darüber, dass der Baufortschritt eine Fertigstellung zum Beginn des Kitajahres 2021/2022 ermöglicht. Die Einrichtung wird mit insgesamt vier Gruppen unterschiedlicher Typisierung in den Betrieb gehen. Ein entsprechender Zuschussantrag für das betreffende Kitajahr wurde bereits beim LVR-Landesjugendamt des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt, um die Refinanzierung der Betriebskosten gemäß den Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes sicherzustellen.
Mit der Errichtung der Einrichtung soll der Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtteil Bochold gedeckt werden. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV nimmt die geplante Inbetriebnahme zur Kenntnis. Die Finanzierung der Betriebskostenzuschüsse erfolgt über die entsprechenden Mittel der Jugendhilfeplanung.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2021 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Sachstandsbericht "Jugend stärken im Quartier"Zur Vorlage · 0894/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum ESF-geförderten Projekt „Jugend stärken im Quartier“ informiert über die Entwicklung der Maßnahmen zur Unterstützung benachteiligter Jugendlicher. In der ersten Förderphase wurden 430 von geplant 460 Teilnehmern erreicht, wobei 55 Prozent der Beratungen in Anschlussmaßnahmen mündeten. Für die zweite Förderphase wurde die Zielgröße auf 350 Personen angepasst. Im Zeitraum 2019/20 verteilten sich die 230 Teilnehmenden auf verschiedene Stadtbezirke, mit Schwerpunkten in den Bezirken III, VI und V. Im Jahr 2019 wurden 104 neue Personen aufgenommen, wovon 55 Prozent einen Migrationshintergrund aufwiesen. Im Jahr 2020 stieg die Zahl der Neuaufnahmen auf 133 Personen, wobei 60 Prozent eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz fanden. Aufgrund der Pandemie wurde ab März 2020 ein Konzept mit verstärkter Fernberatung angewandt. Der Bericht soll vom Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Bezirksvertretungen I, III, IV, V, VI und VII zur Kenntnis genommen werden.
Zudem wird die Entwicklung des Projekts „JuStiQ“ dargelegt. Hier ist eine Zunahme der Fallzahlen im Vergleich zur ersten Förderphase und zum Jahr 2019 zu verzeichnen, was auf die Kooperation mit der Essener Jugendberufsagentur sowie auf eingeschränkte Präsenzberatungen anderer Angebote zurückgeführt wird. Für das Jahr 2021 wird ein weiterer Anstieg der Fallzahlen erwartet. Die Zielgruppe weist komplexe Problemlagen wie psychische Beeinträchtigungen oder Suchtprobleme auf. Das Projekt endet am 30.06.2022. Als Nachfolgeprojekt „Brücken in die Eigenständigkeit“ für wohnungslose junge Menschen und Careleaver wurde bereits angekündigt. Die Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeit einer Antragstellung unter geänderten Förderbedingungen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.06.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2021 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Konzept BürgerbegegnungszentrenZur Vorlage · 0912/2021/4 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Jugendamts mit der Nummer 0912/2021/4 legt das Konzept „Bürgerbegegnungszentren – Kommunikations- und Informationsorte für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Essen“ vor. Das Dokument wurde gemeinsam mit verschiedenen Einrichtungen und Trägern erarbeitet und dient als gemeinsamer Rahmen für die Arbeit der Zentren in der Stadt.
Das Konzept beschreibt die Bürgerbegegnungszentren als Bestandteile der Stadtteilentwicklung, die als Orte für Begegnung, Dialog und Aktivität fungieren. Die Arbeit der Zentren orientiert sich am Fachkonzept der Sozialraumorientierung und nutzt Methoden der sozialen Arbeit, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung ihres Lebensumfeldes zu unterstützen. Zu den zentralen Handlungsfeldern gehören die Kinder- und Jugendarbeit, Beratung, Bildung, die Förderung von Nachbarschaft und Integration sowie die Unterstützung im Alltag und die Arbeit im Bereich Wohnen und Kultur.
Die Vorlage sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie der Kulturausschuss sowie alle Bezirksvertretungen die Kenntnisnahme des Konzepts vollziehen. Zudem wird eine Abstimmung der Arbeit der Bürgerbegegnungszentren mit den Zentren 60plus als notwendig erachtet. Die Fachkräfte der Zentren sollen dabei als vermittelnde Instanzen zwischen den Bewohnerinteressen und der kommunalen Verwaltung agieren und soziales Detailwissen in Planungsprozesse einbringen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.07.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (6. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 18.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.06.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2021 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Berichterstattung aktueller Stand "Post-Corona-Strategie"Zur Vorlage · 1230/2021/4 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Sachstand der „Post-Corona-Strategie“ der Stadt Essen informiert über die Umsetzung fachbereichsübergreifender Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Im Rahmen einer Arbeitsstruktur, an der das Gesundheitsamt, der Fachbereich Schule, das JobCenter sowie das Kommunale Integrationszentrum beteiligt sind, wurden acht Handlungsbedarfe identifiziert. Dazu zählen unter anderem die Bewältigung von Bildungsrückständen, Informationsdefiziten und existenziellen Notlagen. Für die Umsetzung von Sofortmaßnahmen wurde ein Budget von bis zu 913.500 Euro bereitgestellt, welches über überplanmäßige Mittel finanziert wird.
Zur materiellen Unterstützung wurden bereits Maßnahmen wie Essensverteilungen, die Nutzung einer Kleiderkammer sowie die Bereitstellung von rund 20.300 digitalen Endgeräten realisiert. Im Bereich der sozialen Isolation wurden Angebote in Bürgerzentren und Jugendhäusern angepasst sowie die aufsuchende Arbeit verstärkt. Im Bildungsbereich werden Förderangebote in den Feldern Motorik, Deutschförderung und Lernförderung umgesetzt, wobei auch die Übernahme von Eigenanteilen für Landesprogramme vorgesehen ist.
Die Jugendberufsagentur berichtet von einem gestiegenen Beratungsbedarf in den Bereichen Schulvermeidung und Wohnungslosigkeit. Zur Sicherung der beruflichen Orientierung werden digitale Übergangsformate und Videoberatungen eingesetzt. Der Verwaltungsvorstand hat die Finanzierung der Ad-hoc-Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen, wobei die haushaltsverträgliche Finanzierung für das Jahr 2022 einer Prüfung unterliegt. Der Rat sowie die Bezirksvertretungen und der Integrationsrat nehmen den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.08.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Tiny-ForestZur Vorlage · 0808/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fraktion Grün und Gruga befasst sich mit der Umsetzung von „Tiny Forests“ als Teil einer umfassenden Grünstrategie unter dem Leitbild „Tiny Nature“. Ziel ist es, durch kleinräumige Aufforstungen im Stadtgebiet Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zur Förderung der Biodiversität zu realisieren. Diese Flächen sollen primär der Feinstaubfilterung, der Milderung von Wärmeinseleffekten, der Kohlenstoffbindung sowie der Schaffung neuer Lebensräume für verschiedene Arten dienen. Ein räumlicher Schwerpunkt der Maßnahmen soll in der Kernzone der Stadt liegen, um die Kühleffekte lokal wirksam zu nutzen.
Ein Teil dieser Konzepte soll im Rahmen der Metropole Ruhr IGA 2027 umgesetzt werden, wobei verschiedene Biotope wie Wildwiesen und Tiny Forests auf unterschiedlichen Böden präsentiert werden sollen. Über die Ausstellungsflächen hinaus ist eine flächendeckende Entwicklung einzelner Flächen im Stadtgebiet vorgesehen. Aktuell wird die Verfügbarkeit von Flächen für einen ersten Modellversuch geprüft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Angeträge und Beschwerden die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde für eine Beratungsfolge in verschiedenen Bezirksvertretungen sowie im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vorgesehen. Eine direkte Klimaschutzwirkung der Vorlage selbst wird nicht festgestellt, die Entwicklung der Flächen wird jedoch als Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele bewertet.
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Beratungsfolge
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (3. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrradboxen an ÖPNV-/SPNV-Haltepunkten"Zur Vorlage · 0946/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0946/2021/6 befasst sich mit dem Bau und dem geplanten Baubeginn der Maßnahme „Fahrradboxen an ÖPNV-/SPNV-Haltepunkten“. Das Vorhaben umfasst die Errichtung von 270 Fahrradboxen an insgesamt 34 Standorten. Zu diesen Standorten zählen 17 Bahnhöfe des Schienenpersonennahverkehrs sowie verschiedene Haltestellen des kommunalen Personennahverkehrs.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf 1.744.100 € beziffert. Davon ist ein städtischer Eigenanteil von 938.000 € vorgesehen, während für die restlichen 806.100 € Fördermittel des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr erwartet werden. Für das Haushaltsjahr 2021 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 744.100 € sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 1.000.000 € beantragt. Ab dem Jahr 2022 werden die jährlichen Unterhaltungskosten auf etwa 70.000 € geschätzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Maßnahme empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen den Bau und Baubeginn beschließt.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz prognostiziert. Zwar lässt sich die CO2-Bilanz der einzelnen Boxen aufgrund unbekannter Nutzungsfrequenzen und Weglängen nicht exakt ermitteln, jedoch soll der durch die Herstellung und Aufstellung entstehende Treibhausgas-Ausstoß durch die Vermeidung von Kraftfahrzeugfahrten bei einem Umstieg auf das Fahrrad kompensiert werden. Das gesamte Maßnahmenpaket soll zur Verringerung des Kraftfahrzeugverkehrs und somit zur CO2-Minderung beitragen. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (7. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.AMaßnahme "Fahrradboxen an ÖPNV-/SPNV-Haltepunkten" im Bezirk VZur Vorlage · 1752/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Planungs- und Bauverwaltung der Stadt Essen plant die Erweiterung des Fahrradboxensystems „DeinRadschloss“ an verschiedenen Haltepunkten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Ziel der Maßnahme ist es, den Umstieg vom Fahrrad auf den Nahverkehr durch sichere Abstellmöglichkeiten zu unterstützen und die Mobilitätsstrategie der Stadt umzusetzen.
Das Konzept sieht vor, insgesamt 270 Fahrradboxen an 34 Standorten bereitzustellen. Dazu gehören 17 Bahnhöfe des Schienenpersonennahverkehrs sowie verschiedene Haltestellen der Stadtbahn, Straßenbahn und des Busverkehrs. Im Stadtbezirk IV sind die Aufstellung oder Erneuerung von Boxen an den Bahnhöfen Bergeborbeck, Gerschede, Borbeck Süd, Dellwig und Dellwig Ost sowie an den Straßenbahn-Haltestellen Unterstraße und Wertstraße vorgesehen. Für die Standorte Borbeck Süd, Dellwig und Dellwig Ost sind Gestattungsverträge mit der Deutschen Bahn AG erforderlich.
Die Verwaltung plant, das Management der digital gesteuerten Boxen zentral durch die Ruhrbahn GmbH durchführen zu lassen. Der Beginn der Umsetzung ist für Ende 2021 vorgesehen, wobei der Abschluss des Projekts für das Jahr 2022 angestrebt wird. Die Maßnahme ist Teil der Umsetzung des Radentscheids und soll durch die Förderung des Umweltverbundes zur Reduzierung von Verkehrs- und Lärmemissionen beitragen. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2021/2022Zur Vorlage · 1251/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fraktion Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2021/2022. Die Maßnahme umfasst die Entfernung von Bäumen, die nach langjährigen Kontrollen als nicht mehr bruchsicher eingestuft wurden. Als Gründe für die notwendigen Fällungen werden unter anderem Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen von Trockenperioden angeführt. Zudem sind teilweise Schäden durch den Sturm Ela oder Risse durch die Last neuer Triebe betroffen. Die Entscheidung basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleure der Landwirtschaftskammer NRW unter Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen und technischen Stands.
Für die Entfernung von Straßenbäumen mit eigenen Baumbeeten sieht die Verwaltung Ersatzpflanzungen vor. Nachpflanzungen auf anderen Flächen liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Fachbereiche. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund klimatischer Veränderungen, pilzlicher oder bakterieller Erkrankungen sowie Insektenbefall weitere Baumentfernungen möglich sind, über die die Bezirksvertretungen einzeln informiert werden. Die Erfassung der betroffenen Bäume erfolgte digital über das System proBaum. Die Vorlage ordnet die Maßnahme im Kontext der städtischen Baum-Bilanzierung ein, die jährlich im Rahmen der Klimaampel durchgeführt wird.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Aufstellung zweier Blumenkübel auf dem öffentlichen Gehweg links und rechts der Zufahrt zu den Gebäuden Schloßstraße 202-204 in Essen-BorbeckZur Vorlage · 1484/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV für den Stadtbezirk IV hat in ihrer Sitzung am 14. September 2021 beschlossen, einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von zwei Blumenkübeln auf dem öffentlichen Gehweg in Essen-Borbeck zuzustimmen. Die Maßnahme betrifft den Bereich links und rechts der Zufahrt zu den Gebäuden in der Schloßstraße 202-204.
Der Antrag wurde von der Leitung der Kindertagesstätte Mattisburg gestellt. Als Begründung für die Aufstellung wird angeführt, dass das Parken auf dem Gehweg im Bereich der Zufahrt die Sichtverhältnisse beim Überqueren der Straße einschränkt, was insbesondere während der Bring- und Abholzeiten sowie der Besuchszeiten ein Gefahrenpotential darstellt. Zudem soll die Aufstellung der Kübel der Verschönerung des Bereichs dienen.
Geplant sind zwei quadratische Blumenkübel mit den Maßen 0,80 m x 0,80 m und einer Höhe von 0,84 m. Die Konstruktion ist so ausgelegt, dass sie gegen Verschieben oder Umwerfen gesichert ist. Ein Sicherheitsabstand von 0,30 m zum Gehwegrand ist einzuhalten, wobei die erforderliche Mindestgehwegbreite von 1,50 m für den Fußgängerverkehr weiterhin gewährleistet bleibt.
Die Kosten für Anschaffung, Bepflanzung und Pflege werden von der Antragstellerin getragen. Die Erteilung der Erlaubnis ist an Auflagen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht gebunden. Die Bepflanzung muss so niedrig gehalten und regelmäßig zurückgeschnitten werden, dass die Sichtbeziehungen für Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden. Von den beteiligten Dienststellen lagen keine Einwände gegen den Antrag vor.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Errichtung eines Bücherschrankes auf der öffentlichen Verkehrsfläche des Frintroper Marktes in Essen-FrintropZur Vorlage · 1570/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat der Errichtung eines Bücherschrankes auf der öffentlichen Verkehrsfläche des Frintroper Marktes in Essen-Frintrop zugestimmt. Grundlage für diesen Beschluss ist ein Antrag der Westenergie AG auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für diesen Standort.
Der geplante Bücherschrank weist eine Grundfläche von 0,60 m x 0,60 m sowie eine Höhe von 2,10 m auf. Die Konstruktion soll mittels eines Betonfundaments fest mit dem Boden verbunden werden. Für die Beschaffung, die Errichtung sowie die laufende Unterhaltung des Objekts ist der Erlaubnisnehmer verantwortlich.
Im Rahmen des verwaltungsinternen Prüfverfahrens wurden von den beteiligten Fachbereichen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bücherschrankes angemeldet. Die Verwaltung beabsichtigt daher, dem Antrag zu entsprechen und die notwendige Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Sachstandsbericht zum 2. Call im Sonderprogramm "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021"Zur Vorlage · 1030/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Vorlage 1030/2021/7 des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung behandelt den zweiten Förderaufruf des Sonderprogramms zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021. Gegenstand sind Anträge auf Fördermittel für die Essener Innenstadt sowie das Stadtteilzentrum Borbeck. Für die Innenstadt wurde ein Folgeantrag über 1.664.717 Euro beantragt, während für Borbeck ein Betrag von 302.183 Euro angefordert wurde. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf 10 Prozent.
Die Vorlage umfasst zudem verschiedene Maßnahmen zur Belebung der Zentren. Für die Immobilie Markt 5-7 wird eine Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung mit einem zuwendungsfähigen Betrag von 116.620 Euro beantragt. Für das Reallabor am Willy-Brandt-Platz, das zwischen 2022 und Ende 2023 Veränderungsansätze erproben soll, sind 190.000 Euro für ein Planungsbüro vorgesehen. Zur Abwicklung der Anmietungstätigkeit im Rahmen des Verfügungsfonds werden 168.153 Euro für einen Vermittler beantragt. Im Stadtbezirk Borbeck sollen 305.235 Euro für den Verfügungsfonds Anmietungen genutzt werden, um etwa sechs Ladenlokale für zwei Jahre zu mieten, zuzüglich 30.524 Euro für Abwicklungskosten.
Die Gesamtkosten für den Zeitraum von 2021 bis 2023 werden auf 2.185.444 Euro beziffert, wovon 1.966.900 Euro durch Fördermittel gedeckt werden sollen. Der Bericht soll vom Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, dem Rat der Stadt sowie den Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I und IV zur Kenntnis genommen werden. Zudem soll die Entscheidung über Mietverhältnisse mit einem jährlichen Mietzins von über 75.000 Euro im Rahmen des Verfügungsfonds auf eine eigens eingerichtete Jury übertragen werden.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 29.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung) — mit Anmerkungen einstimmig empfohlen: Im Ausschuss ist darüber zu berichten, welche Unternehmen sich beworben haben und wen die Jury ausgewählt hat.
Ergebnis: Kenntnis genommen - 25.Mitteilungen der Verwaltung
- 25.1Entfernung von fahruntüchtigen Fahrzeugen aus dem öffentlichen Raum
- 25.2Baumaßnahmen entlang des Pausmühlenbachs
- 25.3Bauarbeiten auf dem Terrassenfriedhof in Schönebeck am Kaldenhover Baum
- 25.4Radweg Schloßstraße
- 25.5Schlosstor
- 25.6Widmungserweiterung eines Verbindungsweges zwischen der Frintroper Straße und der Wilhelm-Segerath-Straße
- 25.7Schulgrundstück Helmstraße
- 25.8Ausstattung Koordinierungsstelle
- 26.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 26.AVergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 27.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 28.Antragseingänge von bedeutender städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz
- 29.Mobile folgenlose Geschwindigkeitsanzeigen hier: Teilnahme am Pilotprojekt: Beauftragung eines Dienstleisters zur AusführungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 30.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Grundschule Bedingrade, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 31.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Schlossschule, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 32.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 33.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 34.Anfragen und Mitteilungen
- 35.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil