Wahl einer/s Bezirks-Inklusionsbeauftragten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII hat im Rahmen der Vorlage 1312/2021/BV VII die Wahl einer Bezirks-Inklusionsbeauftragten sowie einer Stellvertretung zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Vorgang geht auf einen Beschluss der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 11. Juni 2021 zurück, mit dem die Benennung einer solchen Funktion beschlossen wurde.
Hintergrund der Vorlage ist die politische Diskussion über die Bildung eines Inklusionsbeirates. Im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (ASAGI) besteht Einigkeit über die Gründung eines solchen Gremiums. Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, nach der Sommerpause eine entsprechende Satzung vorzulegen und die Bezirksvertretungen um die Benennung von Inklusionsbeauftragten gebeten.
Die Aufgabe des künftigen Inklusionsbeirates soll darin bestehen, dem Rat der Stadt Essen, den Ausschüssen sowie der Verwaltung bei fachlichen Fragen zur Inklusion beratend zur Seite zu stehen. Die Funktion der Bezirks-Inklusionsbeauftragten umfasst dabei die Beobachtung der städtischen Bemühungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie die Förderung der Chancengleichheit in den Stadtbezirken. Die Beauftragten sollen entsprechende Rückmeldungen und Ideen in den Inklusionsbeirat einbringen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.09.2021einstimmig beschlossen
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