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Bezirksvertretung VII

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 hier: Zuwendungsantrag des WasteWalk e.V. zur Ausstattung des Gemeinschaftsgartens Hochfeldstsraße

1323/2021/BV VII Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 7

🟢 Beschlossen 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII hat die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschlossen. Gegenstand der Entscheidung ist ein Zuwendungsantrag des WasteWalk e.V., der eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.000 Euro vorsieht. Die Mittel sind für die Ausstattung des Gemeinschaftsgartens in der Hochfeldstraße bestimmt.

Die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung ergab sich aus dem zeitlichen Ablauf des Antragsverfahrens. Der entsprechende Antrag wurde Anfang Juli 2021 eingereicht. Da die reguläre nächste Sitzung der Bezirksvertretung erst nach dem Ende der aktuellen Pflanzzeit stattgefunden hätte, wurde das beschleunigte Verfahren gewählt, um die zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen zu ermöglichen.

In der Vorlage wird die Klimarelevanz des Vorhabens als positiv eingestuft. Die Entscheidung über die Mittelvergabe wurde im Rahmen der Sitzung am 14. September 2021 getroffen.

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