Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 hier: Zuwendungsantrag des WasteWalk e.V. zur Ausstattung des Gemeinschaftsgartens Hochfeldstsraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII hat die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschlossen. Gegenstand der Entscheidung ist ein Zuwendungsantrag des WasteWalk e.V., der eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.000 Euro vorsieht. Die Mittel sind für die Ausstattung des Gemeinschaftsgartens in der Hochfeldstraße bestimmt.
Die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung ergab sich aus dem zeitlichen Ablauf des Antragsverfahrens. Der entsprechende Antrag wurde Anfang Juli 2021 eingereicht. Da die reguläre nächste Sitzung der Bezirksvertretung erst nach dem Ende der aktuellen Pflanzzeit stattgefunden hätte, wurde das beschleunigte Verfahren gewählt, um die zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen zu ermöglichen.
In der Vorlage wird die Klimarelevanz des Vorhabens als positiv eingestuft. Die Entscheidung über die Mittelvergabe wurde im Rahmen der Sitzung am 14. September 2021 getroffen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 126 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 14.09.2021einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 7
- Wasserbaumaßnahme der Stadtwerke Essen Berkenberg 11.02.2025
- Mitteilungen der Verwaltung 11.02.2025
- Treppe/Erweiterung Rampe zur Riddershofstr. von Brundhildenstraße aus 11.02.2025
- Prüfung Umbenennung Haltestelle Luttropp 11.02.2025
- Haushalt 2025 hier: Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel 11.02.2025
- Ladezone Heinrich-Sense-Weg 11.02.2025