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Bezirksvertretung VIII

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: temporäre Sondernutzung von Parkraum für Außengastronomie Nockwinkel 103

1363/2021/BV VIII Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII für den Stadtbezirk Ruhrhalbinsel hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung dem Erweiterungsantrag für die Außengastronomie des Ladenlokals Nockwinkel 103 in Essen-Überruhr zugestimmt. Die Genehmigung umfasst die temporäre Sondernutzung von öffentlichen Parkplatzflächen sowie eines angrenzenden Bereichs bis einschließlich 30. September 2021.

Die beantragte Fläche umfasst einen Parkstreifen mit einer Tiefe von zwei Metern und einer Breite von neun Metern sowie einen schraffierten Bereich mit einer Tiefe von zwei Metern und einer Breite von drei Metern, was einer Gesamtfläche von 24 Quadratmetern entspricht. Eine Nutzung des Gehwegs ist aufgrund der geringen Breite des dortigen Gehweges nicht möglich.

Nach einer verwaltungsinternen Prüfung durch das Amt für Straßen und Verkehr bestehen keine Bedenken gegen die erneute Nutzung der Parkflächen, da es sich nicht um Funktionsstellplätze wie Behindertenparkplätze oder Ladezonen handelt. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung, um der Gastronomie einen Ausgleich für pandemiebedingte Ausfälle zu ermöglichen. Die Betreiberin ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich und hat eine massive Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche vorzunehmen. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde notwendig, um eine kurzfristige Nutzung vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung zu gewährleisten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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