Anregungen und Beschwerden gem. §24 GO NRW hier: Umwidmung der Byfanger Straße in eine Fahrradstraße
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII wurde die Vorlage 1377/2021/BV VIII zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Vorlage sind Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW, konkret die Anfrage zur Umwidmung der Byfanger Straße in eine Fahrradstraße.
Ein Antragsteller hatte mit Schreiben vom 26. April 2021 beantragt, prüfen zu lassen, ob eine Umwidmung der genannten Straße in eine Fahrradstraße möglich ist. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass die Byfanger Straße dem Ergänzungsnetz des Radverkehrsnetzes zugeordnet ist. Eine Untersuchung dieses Straßenabschnitts stehe jedoch frühestens im nächsten Zyklus an.
Die Bezirksvertretung nahm die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Sachverhalt zur Kenntnis. Eine Vorprüfung der Kosten oder personellen Auswirkungen wurde im Dokument nicht als erforderlich ausgewiesen. Eine erste Einschätzung der Klimarelevanz der Maßnahme wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021kein Ergebnis hinterlegt
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