Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) hier: Hatzper Bogen von An der Ziegelei bis Hatzper Bogen 54
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird angefragt, die Maßnahme zum Neubau der Straßenbeleuchtung im Bereich Hatzper Bogen, von der Straße An der Ziegelei bis zur Hausnummer 54, in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen aufzunehmen. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Beleuchtungsanlage sowie die Umstellung auf LED-Technik. Laut der vorliegenden Vorlage des Geschäftsbereichs 6 entspricht die aktuelle Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN (EN) 13201 und die Masten befinden sich in einem maroden Zustand. Die Durchführung der Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept erfolgt gemäß § 8a Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG). Damit wird die Maßnahme als potenziell beitragspflichtig eingestuft, was die Grundlage für die Durchführung von Anliegerversammlungen bildet. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für das Projekt beläuft sich auf 38.400 Euro. Eine genaue Bezifferung der individuellen Straßenausbaubeiträge für die Anlieger ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich; die Höhe der Beiträge wird nach deren Eingang ermittelt, wobei sich der städtische Eigenanteil entsprechend reduziert. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch die Umstellung auf LED-Technik Strom eingespart wird, auch wenn für die Beleuchtung Ökostrom bezogen wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.09.2021einstimmig beschlossen
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