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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Grünzug Zangenstraße, Baubeschluss 2. Bauabschnitt, Teil 2 NordZur Vorlage · 1282/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, bis zum 30. September 2021 einen Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ für den zweiten Bauabschnitt, Teil 2 Nord des Grünzugs Zangenstraße zu stellen. Das Projekt sieht die Entwicklung einer innerstädtischen Grünverbindung auf einer ehemaligen Bahnfläche vor, die als kombinierter Fuß- und Radweg mit einer Breite von drei Metern angelegt werden soll. Der geplante Abschnitt erstreckt sich vom Zugang Zangenstraße bis zur Hövelstraße. Es wird eine Förderung der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 80 Prozent erwartet.
Die Verwaltung führt aus, dass eine Neuausrichtung des Projekts hin zu einer Mobilitätsstraße von der Bezirksregierung Düsseldorf sowie dem Ministerium für Kommunales, Bau und Gleichstellung als förderschädlich eingestuft wird. Eine Umsetzung von Forderungen aus dem RadEntscheid Essen 2020 würde den Verzicht auf Fördermittel in Höhe von mindestens 4.290.000 Euro sowie die Rückzahlung von etwa 1.970.000 Euro für den ersten Teil des zweiten Bauabschnitts zur Folge haben. Zudem fielen für die Teile Nord und Süd des zweiten Bauabschnitts keine weiteren Fördermittel in Höhe von 1.040.000 Euro bzw. 1.280.000 Euro an. Für den südlichen Teil des zweiten Bauabschnitts mit Gesamtkosten von 1.600.000 Euro ist ein Antrag nach Abschluss des Grundstücksverkehrs vorgesehen. Die entsprechenden Mittel werden in der Haushaltsaufstellung 2022 berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.Neuer Konzessionsvertrag GasZur Vorlage · 1403/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags für die Gasversorgung mit der Stadtwerke Essen AG (SWE AG), der ab dem 1. Januar 2022 gelten soll. Der bisherige Vertrag endet zum 31. Dezember 2021, während der bestehende Konzessionsvertrag für Wasser aufgrund anderer Rechtsgrundlagen bis Ende 2041 fortbesteht. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde die Interessensbekundung für einen Nachfolgevertrag eingeholt, woraufhin sich die SWE AG als alleinige Interessentin meldete.
Der neue Vertrag umfasst eine Laufzeit von 20 Jahren und beinhaltet Regelungen zur Sicherstellung einer langfristigen, diskriminierungsfreien und störungsarmen Gasversorgung. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Berücksichtigung künftiger gesetzlicher Neuregelungen zum Einsatz von Wasserstoff in Gasnetzen. Der Vertrag enthält zudem Vorgaben zum Klimaschutz, zum Schutz von Bäumen und Pflanzen sowie zur umweltfreundlichen Gestaltung von Baumaßnahmen und des Fuhrparks.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Konzessionsabgaben unterliegen den Vorgaben des EnWG und der Konzessionsabgabenverordnung. Die jährlichen Abgaben schwanken je nach Verbrauch und beliefen sich zuletzt auf etwa 1,6 Millionen Euro. Neben der festgeschriebenen Laufzeit sind Kündigungsmöglichkeiten nach zehn und fünfzehn Jahren sowie Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Essen der Beauftragung der Verwaltung zum Vertragsabschluss zustimmen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Metropolradruhr - Sachstandsbericht 2020Zur Vorlage · 1575/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht 2020 zum öffentlichen Mietradsystem metropolradruhr informiert den Ausschuss für Verkehr und Mobilität über die aktuelle Entwicklung des Verleihsystems in Essen. Das System, das seit 2010 im Ruhrgebiet besteht, umfasst derzeit 69 Stationen im Stadtgebiet. Der Betrieb wird durch den Anbieter Nextbike eigenwirtschaftlich geführt, wobei die Einnahmen aus der Vermietung und der Werbung generiert werden. Die Stadt Essen leistet keine Betriebskostenförderung, unterstützt den Betreiber jedoch durch Planungsleistungen und den Verzicht auf Sondernutzungsgebühren. Zwischen dem Regionalverband Ruhr und Nextbike besteht ein Betreibervertrag bis zum 1. August 2023.
Die Nutzung der Leihräder in Essen ist seit 2011 kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2020 verzeichnete der Betreiber einen Anstieg der Verleihzahlen um 44 % im Vergleich zum Vorjahr. Besonders stark frequentiert werden Stationen in der Innenstadt, am Rüttenscheider Stern sowie im Bereich der Universitätsstandorte. Während an Standorten wie dem Hauptbahnhof die Zahl der Ausleihen die der Rückgaben übersteigt, verzeichnen universitätsnahe Stationen mehr Rückgaben als Ausleihen. Dies wird auf die topografische Lage zurückgeführt, da die Fahrtrichtung in Richtung Universität ein Gefälle aufweist, was den Aufwand für den Rücktransport der Räder erhöht. Das System wird als Beitrag zur Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs und zur CO2-Minderung eingestuft.
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Beratungsfolge
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Fahrradstraßenachse B Rüttenscheider Straße, Evaluation der VerkehrssituationZur Vorlage · 1700/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bericht des Amtes für Straßen und Verkehr evaluiert die Verkehrssituation der Fahrradstraße B auf der Rüttenscheider Straße im Abschnitt zwischen Baumstraße und Einigkeitsstraße. Auf Basis einer Untersuchung des Ingenieurbüros Ambrosius Blanke werden Verkehrsdaten aus den Jahren 2019 und 2021 gegenübergestellt.
Die Auswertung zeigt im Bereich Rüttenscheider Stern eine Verringerung des Radverkehrsanteils am Morgen von 21,2 % auf 13,4 %, während im Bereich Florastraße ein Anstieg von 9,9 % auf 12,6 % verzeichnet wurde. Der Kfz-Durchgangsverkehr über die gesamte Länge stieg von etwa 15 % auf 23 %. Eine Nutzerbefragung ergab eine Steigerung der positiven Bewertung der Qualität für Fußgänger von 72 % auf 84 % und für Radfahrende von 26 % auf 39 %. Gleichzeitig stieg das wahrgenommene Konfliktpotenzial zwischen Radfahrenden und Kfz von 51 % auf 81 %. Autofahrende bewerten die Qualität zu 27 % als sehr gut bis befriedigend, wobei die Wahrnehmung von Konflikten sank.
Gewerbetreibende bewerten die Attraktivität der Straße mit 50 % als unverändert; 80 % sehen keine Auswirkungen auf die Kundenzahl. Dennoch halten 62 % der Gewerbetreibenden das Parkplatzangebot für unzureichend. Die Polizei beobachtet die Verkehrssituation bis zur ersten Jahreshälfte 2022 für eine spätere fachliche Empfehlung. Der Bericht wird dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Bezirksvertretung II zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Fahrradstraßenachse A und C, Evaluation der Verkehrssituation
- 7.Lärmaktionsplan 2021 hier: BeschlussZur Vorlage · 1576/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Lärmaktionsplan 2021 sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Verkehr und Mobilität den Plan zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen zur Beschlussfassung empfehlen. Grundlage für die Erstellung der Pläne sind das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die EU-Umgebungslärmrichtlinie. Durch die Senkung der Auslösewerte auf 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht hat sich die Anzahl der von Straßenlärm betroffenen Personen in Essen von 37.079 auf 70.455 erhöht, während die lärmbelastete Fläche von 11,37 km² auf 26,28 km² anstieg.
Der Plan dokumentiert verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung, darunter den Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt, den Bau und die Erneuerung von Lärmschutzwänden sowie die dauerhafte Anordnung von Tempo-30-Zonen. Letztere sollen auf Basis von Pilotprojekten in der Stauderstraße, der Steeler Straße und der Gladbecker Straße verstetigt werden. Zudem werden Kriterien für neue Geschwindigkeitsbeschränkungen an sensiblen Orten wie Schulen oder Krankenhäusern erläutert.
Der Beteiligungsprozess umfasste die Offenlage des Entwurfs sowie die Einbindung von Trägern öffentlicher Belange, politischen Gremien und Bezirksvertretungen. Für die Umsetzung der Maßnahmen, die unter anderem den Straßenbau und die Förderung der Elektromobilität umfassen, sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich. Die Verwaltung weist zudem auf die Notwendigkeit einer Neuberechnung der Lärmkarten für das Jahr 2022 hin und thematisiert potenzielle Verkehrssteigerungen durch künftige Bauprojekte im Stadtgebiet.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.1Lärmaktionsplan 2021 hier: Prüfung der Ausweisung ruhiger Gebiete auch im Essener NordenZur Vorlage · 1769/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1769/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine Prüfung der Ausweisung ruhiger Gebiete, insbesondere im Essener Norden, zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration mit der Empfehlung an den Rat der Stadt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen.
Im Zentrum des Antrags steht die Frage, inwieweit Flächen im nördlichen Stadtgebiet als ruhige Gebiete deklariert werden können. Die Fraktion führt an, dass im derzeitigen Lärmaktionsplan 2021 für den Essener Norden keine Flächen unter der Definition eines ruhigen Gebiets fallen. Als Ursache wird die aktuelle Vorgabe angeführt, dass für eine entsprechende Deklarierung eine Mindestgröße von drei Hektar erforderlich ist, was in den dicht bebauten Gebieten des Nordens dazu führe, dass keine solchen Areale existieren.
Die Verwaltung soll daher prüfen, ob die Ausweisung lärmgeschützter Gebiete im Essener Norden erweitert werden kann. Zudem wird die Prüfung einer Änderung der Richtlinien gefordert, um auch kleinere Areale als ruhige Gebiete zu schützen. Ziel ist es, durch die Zusammenfassung kleinerer Flächen zu einem Cluster zu kommen, um den Bewohnern im Norden alternative Rückzugsorte und Erholungsflächen zu bieten.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — abgesetzt - geschoben in den Rat
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.2Lärmaktionsplan 2021 hier: Prüfung von Tempo 30 in Lärm-Hot-Spot StraßenZur Vorlage · 1770/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1770/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine Prüfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in lärmbelasteten Bereichen vorsieht. Der Antrag richtet sich an die Vorsitzenden der Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Ziel ist es, dass diese Ausschüsse eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen aussprechen.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags beauftragt, zu untersuchen, inwieweit eine Einführung von Tempo 30 an den im Lärmaktionsplan 2021 identifizierten Lärm-Hot-Spots zur Verringerung der Lärmbelastung beitragen kann. Zudem soll dargelegt werden, in welchem Maße eine effektive und effiziente Geschwindigkeitskontrolle an diesen Standorten umsetzbar ist.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass der Straßenverkehr einen wesentlichen Teil der Lärmemissionen verursacht. Während bauliche Maßnahmen wie der Einsatz von Flüsterasphalt als langwierig und kostenintensiv beschrieben werden, wird die Reduzierung des Tempolimits als alternatives Instrument angeführt. Der Antrag weist darauf hin, dass eine Senkung der Richtgeschwindigkeit die Lärmkulisse verbessern kann, jedoch für eine dauerhafte Einhaltung von Geschwindigkeitsreduzierungen über 12 km/h Kontrollmaßnahmen notwendig sind. Die Straßenverkehrsbehörde hat dabei die rechtliche Möglichkeit, die Nutzung bestimmter Straßenstrecken zu beschränken, sofern die Verkehrsfunktion entsprechend abgewogen wird.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — abgesetzt - in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 8.Zielsystem der Essener NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 1636/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1636/2021/6 sieht die Einführung eines Zielsystems für die Essener Nachhaltigkeitsstrategie vor. Dieses soll als integriertes Steuerungsinstrument im Kontext der Agenda 2030 sowie der Sustainable Development Goals (SDGs) fungieren und dient als strategischer Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Seniorenbeirat, der Integrationsrat sowie diverse Ausschüsse für Bereiche wie öffentliche Ordnung, Kultur, Umwelt, Schule, Verkehr, Digitalisierung, Wirtschaft, Stadtentwicklung, Sport und Soziales die Vorlage empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen das Zielsystem beschließt.
Die Strategie umfasst sowohl strategische Ziele bis zum Jahr 2030 als auch operative Ziele mit einem Fokus auf das Jahr 2025. Die inhaltliche Erarbeitung erfolgte seit Sommer 2019 durch verschiedene Arbeitsgremien, bestehend aus einem Koordinierungsteam, einem Kernteam und einem Beirat. Finanzielle Auswirkungen werden erst durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen ausgelöst, wobei die Finanzierung unter dem Vorbehalt der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsbereiche steht.
Nach der Verabschiedung des Zielsystems soll eine kontinuierliche Erarbeitung und Priorisierung der Maßnahmen- und Ressourcenplanung unter Einbeziehung der zuständigen Arbeitsgremien erfolgen. Zur Überprüfung der Zielerreichung ist die Erstellung eines Monitorings vorgesehen. Die Ergebnisse dieses Monitorings dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung und Fortschreibung der Strategie, um Anpassungen an aktuelle Entwicklungen zu ermöglichen. Die Strategie verfolgt neben dem Bereich Klima, Ressourcen und Mobilität ein umfassendes Nachhaltigkeitsverständnis, das über die reine Minderung von Treibhausgas-Emissionen hinausgeht.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich bei Enthaltung der FDP und gegen die Stimme der AfD empfohlen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen 1 Gegenstimme
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (4. Sitzung)
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 9.4. Änderung des Nahverkehrsplans hier: Weiterführung der erfolgreichen Lead-Cities-Maßnahmen ab 2022Zur Vorlage · 1637/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr behandelt die vierte Änderung des Nahverkehrsplans der Stadt Essen. Gegenstand ist die dauerhafte Weiterführung von Maßnahmen aus dem Bundesprogramm „Saubere Luft“ (Lead-Cities). Ein zentrales Ziel der Änderung ist die Reduzierung von Schadstoffemissionen sowie die Erreichung eines Ziels von 25 Prozent im Modal-Split.
Hierzu ist vorgesehen, die Linien 103, 146, 160/161 und 170 ab dem 1. Januar 2022 in das reguläre Fahrplanangebot der Ruhrbahn GmbH aufzunehmen. Durch die dauerhafte Umsetzung dieser Maßnahmen entstehen ab dem Jahr 2022 jährliche zusätzliche Kosten in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro im städtischen Haushalt.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Weiterführung der Maßnahmen beschließt. Die zuständigen Ausschüsse für Verkehr und Mobilität, Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Vorlage beraten und Empfehlungen abgeben. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 22. September 2021 vorgesehen.
Die Verlagerung von Fahrten des motorisierten Individualverkehrs zum öffentlichen Personennahverkehr wird als Maßnahme zur Verbesserung der Luftbelastungssituation in Essen beschrieben. Eine genaue Ermittlung der eingesparten Treibhausgase ist aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie derzeit nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Eisenbahnüberführung Rauchstraße, Neubau der Straßenentwässerung mit HebeanlageZur Vorlage · 1682/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Neubau der Straßenentwässerung mit Hebeanlage an der Eisenbahnüberführung in der Rauchstraße in Essen-Dellwig sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 310.000 Euro für das Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist die Anpassung der Entwässerung an die aktuellen Regeln der Technik, um die Überflutungssicherheit der Unterführung zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit zu erhalten.
Da die bisherige Entwässerung über Straßeneinläufe in einer Senke erfolgt, die unterhalb der Rückstauebene liegt, ist eine Entwässerung im Freigefälle aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Die geplante technische Lösung umfasst die Installation eines Pumpenschachtes mit einer Rückschlagklappe sowie einer redundanten Pumpensteuerung, die eine Meldung an das Technische Informationszentrum der Stadtwerke ermöglicht. Ein zusätzliches Entleerungspumpe soll das Restvolumen nach Regenereignissen in den Mischwasserkanal fördern.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 310.000 Euro und sollen aus städtischen Eigenmitteln über das PSP-Element „Erschließung Carnaperhof“ finanziert werden. Die Umsetzung der Arbeiten ist auf eine Dauer von etwa zwei Monaten angesetzt, wobei die Bauausführung witterungsabhängig erfolgt. Eine Vollsperrung der Straße oder Beeinträchtigungen des öffentlichen Personennahverkehrs sind nicht vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Baubeginn beschließt und die Mittelbereitstellung empfiehlt, woraufhin der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen die Entscheidung über die Mittelverwendung treffen sollen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Pollstraße, Neubau Parkplatz und Ausbau der StraßeZur Vorlage · 1554/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Bericht zur geplanten Parkplatzanlage an der Pollstraße sowie zum Ausbau der entsprechenden Straße vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die Suche nach kostengünstigen Alternativen zur Verbesserung der Parkplatzsituation im Bereich des Sportplatzes des SGS Schönebeck, nachdem eine neue Kostenschätzung die ursprünglichen Erwartungen überstieg.
Die aktuellen Schätzungen belaufen sich auf insgesamt circa 1.450.000 Euro. Diese Summe umfasst den Straßenbau des Parkplatzes, die Zufahrtsstraße, die Entwässerung sowie die Beleuchtung. Die Kostenabweichung zu einer früheren Schätzung des Sportvereins begründet sich laut Verwaltung durch ein Baugrundgutachten, welches eine unzureichende Standfestigkeit und Versickerungsfähigkeit des Bodens feststellte. Dies macht Bodenverbesserungen und eine aufwendigere Entwässerung über einen Rückstaukanal erforderlich. Zudem ist für die Bereitstellung von 100 Stellplätzen eine Verbreiterung der Pollstraße in Asphaltbauweise notwendig.
In Abstimmung mit der Bezirksvertretung IV und dem Sportverein wurden alternative Standorte geprüft, wobei die aktuelle Planung aufgrund der vorhandenen Bebauung und der Akzeptanz im Stadtteil als vorrangig eingestuft wurde. Die Verwaltung beabsichtigt nun, eine vertiefende Planung durch ein Planungsbüro zu beauftragen, um die Kosten für Bodenmanagement und Entwässerung weiter zu untersuchen. Die Kosten für diese Planungsleistungen werden auf etwa 92.000 Euro geschätzt. Der Rat der Stadt Essen soll die Fortführung der Planung bis zur Baureife beschließen.
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- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Abschlussbericht für den Ausschuss für Verkehr und Mobilität zum Projekt "Umweltsensitive Verkehrssteuerung Alfredstraße"Zur Vorlage · 1598/2021/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr zum Projekt „Umweltsensitive Verkehrssteuerung Alfredstraße“ dient der Berichterstattung gegenüber dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Bezirksvertretung II. Das Projekt wurde als Maßnahme aus einem gerichtlichen Vergleich zwischen der Deutschen Umwelthilfe, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Essen entwickelt, um die Stickstoffdioxid-Belastung (NO2) in der Alfredstraße dauerhaft unter die gesetzlichen Grenzwerte zu senken und ein Dieselfahrverbot zu vermeiden.
Die technische Umsetzung umfasst die Anpassung von 23 Lichtsignalanlagen an der Friedrich-, Bismarck-, Alfred- und Norbertstraße. In acht Anlagen wurde eine sogenannte Pförtnerschaltung eingerichtet, die den Verkehrsfluss bei Bedarf reguliert. Die Aktivierung erfolgt dynamisch, sofern Prognosen eine Überschreitung der Grenzwerte ankündigen, wobei Sonntage und Messe-Tage von der Steuerung ausgenommen sind. Zur Information der Verkehrsteilnehmer werden acht dynamische Verkehrsinformationstafeln sowie verschiedene Kommunikationskanäle genutzt.
Nach der Inbetriebnahme im Juli 2020 war das System aufgrund des durch die Pandemie bedingten Verkehrsrückgangs bisher nur an drei Tagen aktiv. Da die Verkehrsbelastung seit Anfang 2021 wieder ansteigt, ist mit einer künftigen Nutzung des Systems zu rechnen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 2,4 Millionen Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent. Der Abschluss des Projekts ist für den 31. März 2022 terminiert.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) hier: Am Thyssenhaus von Bert-Brecht-Str. bis Kruppstr.Zur Vorlage · 1604/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1604/2021/6 aus dem Geschäftsbereich 6 sieht die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts der Stadt Essen vor. Konkret wird vorgeschlagen, die Maßnahme „Neubau der Straßenbeleuchtung inklusive Umstellung auf LED in der Straße Am Thyssenhaus von Bert-Brecht-Str. bis Kruppstr.“ in das bestehende Konzept aufzunehmen. Die Maßnahme ist unter der KAG-Nummer 97/21 geführt und wird in der Anlage 4 des Konzepts im Block b als potenziell beitragspflichtig nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) eingestuft.
Der Hintergrund der Maßnahme ist die Anpassung der Straßenbeleuchtung an die geltenden DIN-Normen. Da der Abschnitt der Straße Am Thyssenhaus derzeit unbeleuchtet ist, soll durch den Neubau und die Umstellung auf LED-Technik die Verkehrssicherheit auf dem Teilstück zwischen der Bert-Brecht-Straße und der Kruppstraße sichergestellt werden. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für dieses Vorhaben beläuft sich auf 22.800 Euro.
Die regelmäßige Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts dient dazu, die Grundlage für die Durchführung von Anliegerversammlungen zu schaffen. Diese Versammlungen sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben des KAG notwendig, um die Anwohner über geplante Maßnahmen und die Beitragsfähigkeit rechtzeitig vor der endgültigen Beschlussfassung zu informieren. Eine Vorab-Einschätzung der Maßnahme bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) hier: Hatzper Bogen von An der Ziegelei bis Hatzper Bogen 54Zur Vorlage · 1396/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird angefragt, die Maßnahme zum Neubau der Straßenbeleuchtung im Bereich Hatzper Bogen, von der Straße An der Ziegelei bis zur Hausnummer 54, in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen aufzunehmen. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Beleuchtungsanlage sowie die Umstellung auf LED-Technik. Laut der vorliegenden Vorlage des Geschäftsbereichs 6 entspricht die aktuelle Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN (EN) 13201 und die Masten befinden sich in einem maroden Zustand. Die Durchführung der Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept erfolgt gemäß § 8a Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG). Damit wird die Maßnahme als potenziell beitragspflichtig eingestuft, was die Grundlage für die Durchführung von Anliegerversammlungen bildet. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für das Projekt beläuft sich auf 38.400 Euro. Eine genaue Bezifferung der individuellen Straßenausbaubeiträge für die Anlieger ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich; die Höhe der Beiträge wird nach deren Eingang ermittelt, wobei sich der städtische Eigenanteil entsprechend reduziert. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch die Umstellung auf LED-Technik Strom eingespart wird, auch wenn für die Beleuchtung Ökostrom bezogen wird.
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Beratungsfolge
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) hier: Büschenweg von Bellenbergsteig bis Büschenweg 13Zur Vorlage · 1395/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, eine spezifische Baumaßnahme in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen aufzunehmen. Konkret geht es um den Neubau sowie die Umstellung der Beleuchtungsanlage auf LED-Technik im Büschenweg, im Abschnitt vom Bellenbergsteig bis zum Büschenweg 13. Die Maßnahme ist unter der KAG-Nummer 179/20 geführt.
Die Aufnahme in das Konzept erfolgt gemäß § 8a Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG). Eine regelmäßige Fortschreibung des Konzepts ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Grundlage für die Durchführung von Anliegerversammlungen zu schaffen. Diese Versammlungen sind notwendig, um die Anwohner über die geplanten Maßnahmen und die Beitragsfähigkeit nach § 8 KAG zu informieren, bevor Beschlüsse über die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen gefasst werden.
Die vorliegende Planung sieht vor, die Beleuchtungsanlage im Bereich des Büschenwegs an die geltenden DIN-Normen anzupassen, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für dieses Vorhaben beläuft sich auf 34.600 Euro. Die Maßnahme wird im Straßen- und Wegekonzept in der Anlage 4 im Block b als potenziell beitragspflichtig eingestuft. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung für den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) hier: Wilmsweg 23 bis Triftstraße (KAG-Nr. 66/21)Zur Vorlage · 1639/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Aufnahme einer spezifischen Maßnahme in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen beschließen. Konkret geht es um die Gehwegerneuerung im Bereich vom Wilmsweg 23 bis zur Triftstraße (KAG-Nr. 66/21). Die Maßnahme ist als potenziell beitragsfähig nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) eingestuft und soll in die Anlage 4 des Konzepts, Block b, aufgenommen werden.
Der Asphaltgehweg in diesem Abschnitt weist einen Zustand auf, der einer Erneuerung bedarf. Ziel der Maßnahme ist es, den Gehweg nach dem aktuellen Ausbaustandard der Stadt Essen zu plattieren und damit aufzuwerten. Die Umsetzung soll im Rahmen der dem Amt für Straßen und Verkehr zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen.
Die Finanzierung der Maßnahme ist durch Mittel gesichert, die von der Bezirksvertretung der Stadt Essen bereitgestellt wurden. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für dieses Vorhaben beläuft sich auf 15.000,00 Euro. Eine bedarfsgerechte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts ist gesetzlich vorgeschrieben, um die rechtzeitige Durchführung von Anliegerversammlungen vor der Beschlussfassung über Straßenausbaumaßnahmen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Bau und Baubeginn der Maßnahme Ackerstraße von Möllhoven bis Triftstraße (KAG-Nr. 173 / 20)Zur Vorlage · 1677/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und den Baubeginn der Maßnahme Ackerstraße im Abschnitt von Möllhoven bis Triftstraße entscheiden. Das Vorhaben, welches unter der KAG-Nummer 173/20 geführt wird, umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung der Anlage auf LED-Technik. Die Maßnahme ist Teil des Straßen- und Wegekonzepts der Stadt Essen.
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr informiert zudem über das Ergebnis der gemäß Kommunalabgabengesetz NRW durchgeführten verbindlichen Anliegerversammlung. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. Die genaue Höhe der Straßenausbaubeiträge kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden; die Höhe des städtischen Eigenanteils wird sich nach Eingang der Beiträge entsprechend reduzieren.
Die technische Notwendigkeit der Maßnahme wird mit der Anpassung der Beleuchtungsanlage an die Anforderungen der DIN (EN) 13201 begründet, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Die veranschlagten Investitionskosten für den Neubau der Beleuchtung belaufen sich auf 23.600 Euro. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da durch die Umstellung auf LED-Technik Strom eingespart wird, wobei für die Beleuchtung Ökostrom bezogen wird.
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Beratungsfolge
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen
Ergebnis: 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen - 18.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen - Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 1343/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Budgetentwicklung der Förderprogramme KInvFöG sowie „Gute Schule 2020“ für das erste Halbjahr 2021 legt den aktuellen Stand der finanziellen Mittelverwendung dar. Im Programm KInvFöG Kapitel 1 wurden von 55 Maßnahmen 48 baulich fertiggestellt, wobei ein Fördervolumen von 64,28 Millionen Euro bis Ende 2021 abgerechnet werden soll. Im Kapitel 2 wurden von einem Gesamtfördervolumen von etwa 56,7 Millionen Euro bereits rund 20,4 Millionen Euro verausgabt. Während ein Projekt an einer Grundschule aufgrund veränderter Raumbedarfe abgemeldet wurde, stiegen die Kosten für die Turnhalle einer Realschule von 3,9 Millionen Euro auf 5,05 Millionen Euro. Das Programm „Gute Schule 2020“ weist ein abgerufenes Kreditvolumen von 81.411.736 Euro auf, wobei die Verwendungsnachweise innerhalb von 48 Monaten nach Abruf zu erbringen sind.
Hinsichtlich der Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Andreasschule und der Sternschule wird darauf hingewiesen, dass diese nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden können. Gemäß einem Beschluss des Rates soll zur Auslagerung ein Interim an der Von-Einem-Straße errichtet werden. Die Bauzeitenplanung sieht eine Beschleunigung der Grundschulmaßnahmen vor, um den Förderzeitrahmen einzuhalten; die Kosten für das Interim sind förderfähig. Bei den 34 konsumtiven Kleinmaßnahmen mit einem Volumen von 9,7 Millionen Euro sind 29 Maßnahmen abgeschlossen. Im Bereich der 23 Digitalisierungsmaßnahmen an Grundschulen wurden 18 Maßnahmen beendet. Alle genannten Vorhaben liegen im Förderrahmen und können fristgerecht abgerechnet werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse und der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 19.1Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1524/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1524/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass sich der Rat der Stadt dem Positionspapier mit dem Titel „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ anschließt. Zudem wird der Oberbürgermeister aufgefordert, eine entsprechende Erklärung für die Stadt Essen zu unterzeichnen.
Das Positionspapier verfolgt das Ziel, eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zu erwirken. Damit sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, Tempo-30-Zonen dort anzuordnen, wo sie dies aus verkehrlichen, sozialen, ökologischen und baukulturellen Gründen als angemessen erachten. Dies soll auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz sowie gegebenenfalls als stadtweite neue Regelhöchstgeschwindigkeit möglich sein. Derzeit ist eine solche Anordnung nach geltender Rechtslage primär bei besonderen Gefahrensituationen vorgesehen.
Als Beispiele für mögliche Anpassungen im Stadtgebiet werden die Frohnhauser Straße zwischen Rhielpark und Onckenstraße, die Sommerburgstraße bis zur Steile Straße sowie die Frankenstraße angeführt. Der Antrag verweist zudem darauf, dass sich bereits andere Städte wie Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm diesem Positionspapier angeschlossen haben. Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen.
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mit Stimmengleichheit nicht empfohlen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in den nächsten ASPB geschoben.
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — wegen Beratungsbedarf nicht behandelt
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.Mitteilungen der Verwaltung
- 21.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017-2020 hier: Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge zur Abwicklung der Investitionsprogramme KInvFG Kapitel 1 und 2 sowie Gute Schule 2020 im II. Quartal 2021Ergebnis: Kenntnis genommen
- 23.Verschiedenes