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Vorlage

Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) hier: Wilmsweg 23 bis Triftstraße (KAG-Nr. 66/21)

1639/2021/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Aufnahme einer spezifischen Maßnahme in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen beschließen. Konkret geht es um die Gehwegerneuerung im Bereich vom Wilmsweg 23 bis zur Triftstraße (KAG-Nr. 66/21). Die Maßnahme ist als potenziell beitragsfähig nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) eingestuft und soll in die Anlage 4 des Konzepts, Block b, aufgenommen werden.

Der Asphaltgehweg in diesem Abschnitt weist einen Zustand auf, der einer Erneuerung bedarf. Ziel der Maßnahme ist es, den Gehweg nach dem aktuellen Ausbaustandard der Stadt Essen zu plattieren und damit aufzuwerten. Die Umsetzung soll im Rahmen der dem Amt für Straßen und Verkehr zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen.

Die Finanzierung der Maßnahme ist durch Mittel gesichert, die von der Bezirksvertretung der Stadt Essen bereitgestellt wurden. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für dieses Vorhaben beläuft sich auf 15.000,00 Euro. Eine bedarfsgerechte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts ist gesetzlich vorgeschrieben, um die rechtzeitige Durchführung von Anliegerversammlungen vor der Beschlussfassung über Straßenausbaumaßnahmen zu gewährleisten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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