Baulandmobilisierungsgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1505/2021/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit den Änderungen des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der Planzeichenverordnung durch das am 23. Juni 2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz. Ziel der Neuregelungen ist die Erleichterung der Schaffung von Wohnraum sowie die Stärkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten. Zu den wesentlichen Inhalten gehören die Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts, die Einführung sektoraler Bebauungspläne für den Wohnungsbau mit einer Beschlussfrist bis zum 31. Dezember 2026 sowie die Verlängerung der Geltungsdauer für die Einbeziehung von Flächen im Außenbereich bis zum 31. Dezember 2024.
Die Vorlage thematisiert zudem neue Regelungen zu dörflichen Wohngebieten und die Umwandlung von Obergrenzen in Orientierungswerte zur Förderung der baulichen Verdichtung. Für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt werden erweiterte Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 Abs. 3 BauGB aufgeführt, deren Anwendung in Essen jedoch von einer Rechtsverordnung der Landesregierung abhängt. Im Bereich der sektoralen Bebauungspläne wird die Möglichkeit erörtert, Pläne als Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu gestalten, wobei auf potenzielle Risiken für Investitionen, Normenkontrollklagen und eine Mehrbelastung des zuständigen Fachbereichs hingewiesen wird. Die Anwendung eines neuen Typs von dörflichen Wohngebieten nach § 5 BauNVO wird für Essen als nicht relevant eingestuft. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung soll die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 16.09.2021Kenntnis genommen
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