Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung einer zusätzlichen Schriftführerin für den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und BauenZur Vorlage · 1719/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1719/2021/7 aus dem Geschäftsbereich 7 sieht die Bestellung einer zusätzlichen Schriftführerin für den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor. Der Beschlussvorschlag basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 52 und 58 Absatz 7.
Nach diesen Bestimmungen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen, die von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen sind. Die Verwaltung schlägt vor, eine Mitarbeiterin der Verwaltung für diese Aufgabe zu bestellen. Die entsprechende Entscheidung über die Bestellung soll im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen in der Sitzung am 16. September 2021 getroffen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Weiteres Vorgehen zur städtebaulichen Entwicklung im Bereich Weberplatz und nordwestliche Innenstadt sowie Vorstellung der aktuellen Planungsüberlegungen der Allbau GmbH rund um das ehemalige Haus der Begegnung
- 4.Fortschreibung des Bedarfsplans für den Brandschutz, den Umweltschutz und die Technische HilfeleistungZur Vorlage · 1536/2021/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt mit der Vorlage 1536/2021/3 die Fortschreibung des Bedarfsplans für Brandschutz, Umweltschutz und Technische Hilfeleistung vor. Der Plan, der von der Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH erstellt wurde, dient als Grundlage für die künftige Ausrichtung der Feuerwehr Essen. Die letzte Aktualisierung dieses Plans erfolgte im Dezember 2012. Das jährliche Einsatzaufkommen umfasst im Durchschnitt etwa 10.000 Einsätze, aufgeteilt in rund 3.000 Brandbekämpfungen, 5.400 Technische Hilfeleistungen und 100 Umweltschutzmaßnahmen.
Auf Basis der Bedarfsermittlung sieht der Plan organisatorische Veränderungen, die Neuschaffung von Planstellen sowie Investitionen in Neubauten, Bauunterhaltung und die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Sondertechnik vor. Für die Gefahrenabwehr ergibt sich ein Bedarf von 128 Funktionen im Rund-um-die-Uhr-Dienst, was eine Erhöhung um 26 Funktionen gegenüber den Beschlüssen aus den Jahren 2014 und 2015 bedeutet. Zehn dieser Funktionen sind für einen neuen Standort im Essener Süden vorgesehen. Die Steigerung des Stellenbedarfs resultiert zudem aus Anpassungen bei Hilfeleistungslöschfahrzeugen, dem Führungssystem und der CBRN-Gefahrenabwehr.
Der Rat der Stadt soll die Verwaltung beauftragen, die Umsetzung des Plans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind die Ergebnisse einer noch ausstehenden Stellungnahme zur Organisationsuntersuchung der Feuerwehr sowie die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen. Zur Erarbeitung von Maßnahmenkatalogen mit inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten soll eine stadtweite Projektgruppe unter Beteiligung der erforderlichen Fachbereiche eingerichtet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Schulentwicklungsplanung 2021 - 2027 für die Stadt Essen Band 1: Grund- und FörderschulenZur Vorlage · 0931/2021/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2021–2027 den ersten Band vorgelegt, der sich auf Grund- und Förderschulen konzentriert. Die Planung dient als Instrument des Schulträgers, um den Bedarf an Schulraum und Sachmitteln frühzeitig zu identifizieren und die kommunale Bildungslandschaft entsprechend zu gestalten. Der vorliegende Bericht basiert auf Analysen mit Stand April/Mai 2021 und wurde unter Einbeziehung von Schulleitungen sowie der zuständigen Schulaufsichten erstellt.
Die Planung zeigt einen Handlungsbedarf an fast der Hälfte der Grundschulen auf. Konkret sollen 41 Erweiterungsmöglichkeiten aufgrund von Raummehrbedarfen geprüft werden, wobei drei dieser Prüfungen Förderschulen betreffen. Zudem ist an 17 Standorten eine Zügigkeitserhöhung vorgesehen. Für den Bereich der Grundschulen sind zehn Neubauten geplant, von denen zwei bereits umgesetzt und zwei beschlossen sind; sechs weitere Neubauten werden in den Bezirken II, III, IV und VII benötigt. Zudem ist ein Neubau für den Förderschulbereich mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung erforderlich.
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt, den Rat der Stadt Essen den Band zur Kenntnis zu nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anzuerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Handlungsempfehlungen auf ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen und die Maßnahmen in Form von Einzelbeschlüssen zu realisieren. Weitere Bände zur Planung weiterführender Schulen und Berufskollegs sind für das Jahresende 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.07.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.06.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (5. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.1Schulentwicklungsplanung 2021-2027 für die Stadt Essen Band 1: Grund- und Förderschulen hier: Intensive Förderung sozial besonders herausgeforderter SchulenZur Vorlage · 1743/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1743/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine gezielte Förderung von Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie an den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnisnahme und zielt auf einen Beschluss des Rates ab.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, jene Schulen im Schulentwicklungsplan 2021–2027 intensiv und priorisiert zu fördern, die hinsichtlich des schulscharfen Sozialindexes besondere Herausforderungen aufweisen. Als Kriterien für diese Priorisierung werden Schulen definiert, deren Sozialindex mindestens das Level 6 erreicht oder bei denen mindestens zwei Indikatoren ein Höchstmaß an Förderbedarf anzeigen.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, die methodische Unschärfe des Sozialindexes zu bereinigen. Der Antrag weist darauf hin, dass der aktuelle Index die Dichte der Armut am Schulstandort erfasst, jedoch die tatsächlichen Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nicht berücksichtigt. Durch eine angepasste Operationalisierung soll die Unterscheidung zwischen dem Schulumfeld und dem tatsächlichen Wohnort der Kinder und Jugendlichen verbessert werden, um die Bedarfe der einzelnen Schulen präziser zu erfassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Essener Modell Quartiermanagement - Ausweitung auf die Stadtteile Kray, Bergmannsfeld/Hörsterfeld, Karnap und FrohnhausenZur Vorlage · 1269/2021/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Ausweitung des Essener Modells Quartiermanagement auf die Stadtteile Kray, Bergmannsfeld/Hörsterfeld, Karnap und Frohnhausen sowie die Verstetigung der Stadtteilmoderation und Stadtteilarbeit vor. Nach Abschluss der dreijährigen Modellphase, deren Finanzierung unter anderem durch die Krupp-Stiftung gesichert war, sollen die Ressourcen ab 2022 durch die Stadt Essen bereitgestellt werden.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Finanzierung von 4,5 Stellen beim Institut für soziale Stadtentwicklung und Arbeitswelt (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen mit einem Budget von rund 300.000 Euro. Zudem sollen im Jugendamt drei Planstellen für die Stadtteilarbeit eingerichtet werden, wofür ein Budget von 207.627 Euro vorgesehen ist. Zusätzlich werden 64.800 Euro für die Mietkosten von drei Stadtteilbüros bereitgestellt. Die Gesamtkosten für die 6,5 Stellen belaufen sich auf 500.110 Euro.
Ziel des Innovationsprojekts ist die Stabilisierung der Lebensbedingungen in den genannten Wohnquartieren durch Förderung von Integration, Konfliktbewältigung und ressortübergreifender Kooperation. In den Stadtteilen wurden bereits Strukturen wie Stadtteilbüros, Stadtteilmoderationen und Arbeitskreise zur Prävention etabliert. Die Verwaltung strebt die Verstetigung an, um die Quartiersentwicklung und Inklusion in Gebieten mit Entwicklungsbedarf dauerhaft zu fördern. Ein fortlaufendes Controlling zwischen der Universität Duisburg-Essen und der Stadt soll die Nachhaltigkeit der Prozesse sicherstellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Zielsystem der Essener NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 1636/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1636/2021/6 sieht die Einführung eines Zielsystems für die Essener Nachhaltigkeitsstrategie vor. Dieses soll als integriertes Steuerungsinstrument im Kontext der Agenda 2030 sowie der Sustainable Development Goals (SDGs) fungieren und dient als strategischer Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Seniorenbeirat, der Integrationsrat sowie diverse Ausschüsse für Bereiche wie öffentliche Ordnung, Kultur, Umwelt, Schule, Verkehr, Digitalisierung, Wirtschaft, Stadtentwicklung, Sport und Soziales die Vorlage empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen das Zielsystem beschließt.
Die Strategie umfasst sowohl strategische Ziele bis zum Jahr 2030 als auch operative Ziele mit einem Fokus auf das Jahr 2025. Die inhaltliche Erarbeitung erfolgte seit Sommer 2019 durch verschiedene Arbeitsgremien, bestehend aus einem Koordinierungsteam, einem Kernteam und einem Beirat. Finanzielle Auswirkungen werden erst durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen ausgelöst, wobei die Finanzierung unter dem Vorbehalt der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsbereiche steht.
Nach der Verabschiedung des Zielsystems soll eine kontinuierliche Erarbeitung und Priorisierung der Maßnahmen- und Ressourcenplanung unter Einbeziehung der zuständigen Arbeitsgremien erfolgen. Zur Überprüfung der Zielerreichung ist die Erstellung eines Monitorings vorgesehen. Die Ergebnisse dieses Monitorings dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung und Fortschreibung der Strategie, um Anpassungen an aktuelle Entwicklungen zu ermöglichen. Die Strategie verfolgt neben dem Bereich Klima, Ressourcen und Mobilität ein umfassendes Nachhaltigkeitsverständnis, das über die reine Minderung von Treibhausgas-Emissionen hinausgeht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich bei Enthaltung der FDP und gegen die Stimme der AfD empfohlen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen 1 Gegenstimme
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (4. Sitzung)
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen hier: Ausschreibung externer LeistungenZur Vorlage · 0792/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufstellung einer Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) beschließen und die Verwaltung mit der Ausschreibung externer Leistungen beauftragen. Der Ausschuss für Sport- und Bäderbetriebe soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung sowie die Ausschreibung empfehlen. Ziel der Planung ist es, strategische Ziele für die kommenden fünf bis zehn Jahre zu erarbeiten und einen entsprechenden Maßnahmenkatalog zu erstellen.
Die Planung umfasst eine Analyse der Ausgangslage, unter anderem hinsichtlich des Sportverhaltens, der Zielgruppen und der Sporträume unter Einbeziehung des Sportstättenkatasters. Die Sport- und Bäderbetriebe Essen beabsichtigen, die Erstellung der Planung durch einen externen Dienstleister im Rahmen eines zweistufigen Angebotsverfahrens durchführen zu lassen. Der Prozess wird voraussichtlich einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren beanspruchen.
Die Gesamtkosten für den Auftrag belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über die Wirtschaftspläne der Sport- und Bäderbetriebe Essen, wobei die Kosten auf die Jahre 2021, 2022 und 2023 verteilt sind. Zur Einordnung der Ausgangslage führt die Vorlage an, dass die Stadt Essen rund 591.000 Einwohner sowie 504 Sportvereine mit etwa 119.000 Mitgliedern umfasst. Die städtische Infrastruktur beinhaltet zahlreiche Sport-, Turn- und Gymnastikhallen, Sportplatzanlagen, Schulsportaußenanlagen sowie Sondersportanlagen. Zudem umfasst das Stadtgebiet 427 Spielplätze und 811 Grünanlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Weiterentwicklung der Immobilienwirtschaft: Berichterstattung zur Gesamtmaßnahmenliste 2020, neue Gesamtmaßnahmenliste 2021Zur Vorlage · 1123/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft des Fachbereichs 60 dient der Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen aus der Gesamtmaßnahmenliste 2020 sowie der Vorstellung der neuen Gesamtmaßnahmenliste 2021. Der Rat der Stadt Essen soll den Bericht und die Liste zur Kenntnisnahme erhalten.
Im Jahr 2020 wurden 122 Maßnahmen mit Gesamtkosten von rund 116 Millionen Euro abgeschlossen. Derzeit werden 236 Maßnahmen der Prioritätsstufe A1 mit einem Volumen von über einer Milliarde Euro realisiert. Für die zukünftige Planung sind 347 Maßnahmen der Prioritäten A2 und A3 mit voraussichtlichen Kosten von rund 515 Millionen Euro vorgesehen, was ein Gesamtvolumen von 1.533 Millionen Euro ergibt. Seit 2019 wurden 76 neue, dringliche Maßnahmen im Wert von 164 Millionen Euro hinzugefügt, wobei 20 dieser Maßnahmen bereits fertiggestellt sind.
Die Gesamtmaßnahmenliste fungiert als Instrument für das Maßnahmenmanagement innerhalb der Verwaltung und zur Kommunikation des Fortschrittsprozesses in den politischen Gremien. Eine Aktualisierung der Liste ist für das zweite Quartal 2022 vorgesehen. Die Vorlage enthält keine Ausweisungen zu Investitionen, kalkulatorischen Kosten, Personalkosten oder Sachkosten. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimawandel wird eine positive Vor-Einschätzung der Klimarelevanz auf Stufe 1 angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Neubau Campus Bockmühle, Essen-Altendorf Sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzungen hier: Bereitstellung von Planungsmitteln 2021Zur Vorlage · 1433/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Bereitstellung von Planungsmitteln für den Neubau des Campus Bockmühle in Essen-Altendorf beschließen. Das Bauvorhaben umfasst eine sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzungen sowie fünf Turnhalleneinheiten. Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 110 Millionen Euro.
Gegenstand der Vorlage ist die Beauftragung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5, einschließlich Fachplaner und BIM-Managementleistungen, in Höhe von 10.680.000 Euro. Diese Mittel umfassen unter anderem Kosten für den Generalplaner, BIM-Management, eine Datenplattform sowie Gutachten. Die Umsetzung der Beauftragungen ist ab Oktober 2021 vorgesehen, wobei der Baustart für Mitte 2023 erwartet wird. Eine Fertigstellung ist zum Schuljahr 2<0xE2><0x80><0xAF>028/2029 geplant.
Die Finanzierung der Planungsleistungen erfolgt über die Kassenwirksamkeit im Zeitraum der Baumaßnahme. Das Projektbudget sieht für das Jahr 2021 rund 3 Millionen Euro vor, ergänzt durch Verpflichtungsermächtigungen in den Folgejahren, die bis 2025 jeweils zwischen 5 und 25 Millionen Euro reichen. Ein endgültiger Beschluss zum Bau und Baubeginn soll nach Abschluss der Leistungsphase 3 der HOAI erfolgen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie in der Bezirksvertretung III.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Grundschule Überruhr hier: Sanierung Sporthalle KlapperstraßeZur Vorlage · 1205/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat den Bau und den Baubeginn für die Sanierung der Sporthalle Klapperstraße, die zur Grundschule Überruhr gehört, beschlossen. Das Projekt umfasst Gesamtkosten in Höhe von 1.965.000 Euro. Die Sanierungsmaßnahmen beinhalten den Einbau einer neuen Akustikdecke, die Montage einer energiesparenden Beleuchtung, den Einbau einer Deckenstrahlheizung sowie Brandschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Geräteräumtore. Zudem muss die Lüftungsanlage aufgrund von Alter und Hygienemängeln erneuert werden.
Die Finanzierung erfolgt durch außerplanmäßige Mittelbereitstellungen. Für das Haushaltsjahr 2021 sind 200.000 Euro vorgesehen, die durch eine Minderausgabe beim Projekt Neubau der Schule an der Ruhr gedeckt werden sollen. Für das Haushaltsjahr 2022 ist eine Bereitstellung von 1.765.000 Euro geplant. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,7 Millionen Euro für das Jahr 2021 mit Kassenwirksamkeit im Jahr 2022 beantragt. Die Deckung soll primär durch eine Reduzierung beim Neubauprogramm Schulerweiterung erfolgen.
Der Hintergrund der Maßnahme sind bei Bauwerkprüfungen im Jahr 2018 festgestellte lose Deckenplatten. Die Ausführung der Arbeiten ist für den Zeitraum von Juni bis Ende Oktober 2022 vorgesehen, um die Nutzung der Halle für den Schul- und Vereinssport so wenig wie möglich einzuschränken. Die Umsetzung berücksichtigt die aktuelle Lieferschwierigkeit bei den Geräteräumtoren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Grundschule Münsterschule, Severinstraße 25 hier: Generalsanierung der SchultoilettenZur Vorlage · 1431/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat die Generalsanierung der Schultoilette an der Münsterschule in der Severinstraße beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Sanierung einer Bruttogeschossfläche von 120 Quadratmetern, einschließlich der Unterkellerung. Die Arbeiten beinhalten die Entkernung der Anlagen, die Schadstoffsanierung sowie die Erneuerung der Leitungen für Wasser, Heizung und Elektro. Zudem sind bauliche Maßnahmen wie Estrich-, Trockenbau-, Fliesen- und Malerarbeiten sowie die Installation einer mechanischen Lüftungsanlage vorgesehen. Die Ausstattung wird durch neue Sanitärkeramik, berührungslose Armaturen und eine barrierefreie Gestaltung mit Notrufsystem und Sicherheitsleuchten ergänzt.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 586.000 Euro. Für das Haushaltsjahr 2022 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 489.000 Euro vorgesehen, während für das Jahr 2023 ein Betrag von 90.000 Euro veranschlagt wurde. Die Finanzierung erfolgt unter anderem durch die Umwidmung von Mitteln aus dem Neubauprogramm Schultoiletten.
Nach der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen die Ausschreibung und Vergabe unmittelbar erfolgen. Der Baubeginn ist für Januar 2022 geplant, wobei die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme für Juni 2023 vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Theodor-Goldschmidt-Realschule, Frillendorfer Straße 42 hier: Generalsanierung der SchultoilettenZur Vorlage · 1432/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Durchführung einer Generalsanierung der Schultoilette an der Theodor-Goldschmidt-Realschule beschließen. Das Vorhaben umfasst die bauliche Neugestaltung der Anlagen, um den aktuellen Standards zu entsprechen. Neben der Anpassung des Grundrisses sind die Schaffung eines Putzmittelraums sowie eines Lagerrraums für die Schule vorgesehen.
Die Sanierungsmaßnahmen beinhalten die Entkernung der Anlagen, die Schadstoffsanierung sowie die Erneuerung der Leitungen für Wasser, Heizung und Elektro. Zudem sind Arbeiten an Boden, Wänden und Decken, die Installation einer mechanischen Lüftungsanlage sowie die Ausstattung mit moderner Sanitärkeramik und berührungslosen Armaturen geplant. Ein besonderer Fokus liegt auf der barrierefreien Gestaltung der Toiletten, unter anderem durch die Installation von Sicherheitsleuchten, Notrufen nach DIN sowie unterfahrbaren Waschtischen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 664.000 Euro. Für die Finanzierung im Haushaltsjahr 2022 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 547.000 Euro beantragt. Die restlichen Kosten sollen im Haushaltsjahr 2023 durch eine haushaltsneutrale Anmeldung gedeckt werden. Die Ausschreibungen sollen unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beginnen. Der Baubeginn ist für Januar 2022 vorgesehen, wobei der Abschluss der Arbeiten für Juni 2023 geplant ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan 1.01.13.01 - ImmobilienwirtschaftZur Vorlage · 1401/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 6,5 Millionen Euro für den Teilergebnisplan 1.01.13.01. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Bereitstellung nach entsprechender Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen genehmigt.
Die Begründung führt aus, dass im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020/21 aufgrund von Haushaltszwängen eine zurückhaltende Planung der konsumtiven Mittelbedarfe praktiziert wurde. Die aktuelle Situation ergibt sich aus einer Abweichung vom geplanten Budgetverlauf. Während das Budget für das Jahr 2021 auf 64,26 Millionen Euro festgesetzt war, belaufen sich die tatsächlichen Ausgaben auf rund 70,70 Millionen Euro, was eine Unterdeckung von etwa 6,44 Millionen Euro zur Folge hat.
Als wesentliche Ursachen für den Mehrbedarf werden steigende Bewirtschaftungskosten, etwa durch Energiekostensteigerungen, sowie zusätzliche Mietaufwendungen durch Neuanmietungen angeführt. Allein im Bereich der Neuanmietungen für Verwaltungsgebäude entstand ein Mehrbedarf von rund 3,6 Millionen Euro, unter anderem durch die Unterbringung verschiedener Fachbereiche in Objekten der Lindenallee, der Frohnhauser Straße und des Limbecker Platzes. Die Finanzierung der Mittelbereitstellung soll über Minderaufwendungen und Mehrerträge im Teilplan 1.16.02.01 der Sonstigen allgemeinen Finanzwirtschaft sowie über das PSP-Element für Zinsaufwendungen und -erträge erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 550.000 € beim Projekt 5.600890 — Pool-Topf für investive KleinmaßnahmenZur Vorlage · 1340/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 1340/2021/7 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 550.000 Euro für das Projekt 5.600890 beantragt. Bei diesem Projekt handelt es sich um einen Pool-Topf für investive Kleinmaßnahmen.
Der zusätzliche Finanzbedarf ergibt sich aus den Ergebnissen von Begehungen an Schulen, die gemeinsam mit der Feuerwehr und dem Bauordnungsamt durchgeführt wurden. Entgegen der ursprünglichen Annahmen ist der Bedarf an Gerüsttreppentürmen höher als erwartet. Für die im laufenden Jahr noch anstehenden Begehungen wird ein weiterer Bedarf von rund 500.000 Euro veranschlagt. Zusätzlich sind Kosten in Höhe von etwa 50.000 Euro für die Gestaltung von Außenflächen an der Heinrich-Strunk-Schule angefallen. Die Maßnahmen dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und basieren auf gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Schulgesetz sowie der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Finanzierung des Betrags von 550.000 Euro soll durch eine Umwidmung erfolgen. Die Deckung wird durch eine Minderausgabe beim Projekt 5.600276, dem Neubau der Schule Hatzper Straße, gewährleistet. Da die dortigen Ausgabemittel im Jahr 2021 nicht kassenwirksam benötigt werden, ist eine entsprechende Neuveranschlagung vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie durch den Haupt- und Finanzausschuss vor, damit der Rat der Stadt Essen die Mittelbereitstellung final beschließen kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen - Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 1343/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Budgetentwicklung der Förderprogramme KInvFöG sowie „Gute Schule 2020“ für das erste Halbjahr 2021 legt den aktuellen Stand der finanziellen Mittelverwendung dar. Im Programm KInvFöG Kapitel 1 wurden von 55 Maßnahmen 48 baulich fertiggestellt, wobei ein Fördervolumen von 64,28 Millionen Euro bis Ende 2021 abgerechnet werden soll. Im Kapitel 2 wurden von einem Gesamtfördervolumen von etwa 56,7 Millionen Euro bereits rund 20,4 Millionen Euro verausgabt. Während ein Projekt an einer Grundschule aufgrund veränderter Raumbedarfe abgemeldet wurde, stiegen die Kosten für die Turnhalle einer Realschule von 3,9 Millionen Euro auf 5,05 Millionen Euro. Das Programm „Gute Schule 2020“ weist ein abgerufenes Kreditvolumen von 81.411.736 Euro auf, wobei die Verwendungsnachweise innerhalb von 48 Monaten nach Abruf zu erbringen sind.
Hinsichtlich der Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Andreasschule und der Sternschule wird darauf hingewiesen, dass diese nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden können. Gemäß einem Beschluss des Rates soll zur Auslagerung ein Interim an der Von-Einem-Straße errichtet werden. Die Bauzeitenplanung sieht eine Beschleunigung der Grundschulmaßnahmen vor, um den Förderzeitrahmen einzuhalten; die Kosten für das Interim sind förderfähig. Bei den 34 konsumtiven Kleinmaßnahmen mit einem Volumen von 9,7 Millionen Euro sind 29 Maßnahmen abgeschlossen. Im Bereich der 23 Digitalisierungsmaßnahmen an Grundschulen wurden 18 Maßnahmen beendet. Alle genannten Vorhaben liegen im Förderrahmen und können fristgerecht abgerechnet werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse und der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.BaulandmobilisierungsgesetzZur Vorlage · 1505/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1505/2021/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit den Änderungen des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der Planzeichenverordnung durch das am 23. Juni 2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz. Ziel der Neuregelungen ist die Erleichterung der Schaffung von Wohnraum sowie die Stärkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten. Zu den wesentlichen Inhalten gehören die Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts, die Einführung sektoraler Bebauungspläne für den Wohnungsbau mit einer Beschlussfrist bis zum 31. Dezember 2026 sowie die Verlängerung der Geltungsdauer für die Einbeziehung von Flächen im Außenbereich bis zum 31. Dezember 2024.
Die Vorlage thematisiert zudem neue Regelungen zu dörflichen Wohngebieten und die Umwandlung von Obergrenzen in Orientierungswerte zur Förderung der baulichen Verdichtung. Für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt werden erweiterte Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 Abs. 3 BauGB aufgeführt, deren Anwendung in Essen jedoch von einer Rechtsverordnung der Landesregierung abhängt. Im Bereich der sektoralen Bebauungspläne wird die Möglichkeit erörtert, Pläne als Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu gestalten, wobei auf potenzielle Risiken für Investitionen, Normenkontrollklagen und eine Mehrbelastung des zuständigen Fachbereichs hingewiesen wird. Die Anwendung eines neuen Typs von dörflichen Wohngebieten nach § 5 BauNVO wird für Essen als nicht relevant eingestuft. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung soll die Informationen zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Bebauungsplan Nummer 11/04 "Barkhovenallee/Jacobsallee" Stadtbezirk: IX, Stadtteil: Heidhausen Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und AuslegungsbeschlussZur Vorlage · 0503/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0503/2021/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 11/04 „Barkhovenallee/Jacobsallee“ im Essener Stadtteil Heidhausen. Das etwa 1,7 Hektar große Areal befindet sich im Eigentum der Stadt Essen und umfasst zwei räumlich getrennte Teilbereiche. Geplant ist die Entwicklung eines Wohngebietes, das etwa 70 bis 80 Wohneinheiten umfassen soll. Dabei ist ein Anteil von rund 30 Prozent der Geschosswohnfläche für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie die gleichzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor. Die Unterlagen beinhalten die Begründung, einen Umweltbericht sowie verschiedene Gutachten. Für eine geplante Waldumwandlung von 3.680 m² ist ein externer Ausgleich von 7.360 m² vorgesehen. Die Vorlage korrigiert zudem eine fehlerhafte Abgrenzung aus einem früheren Verfahren.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird festgehalten, dass die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima oder Treibhausgasausstöße nachweislich hat, eine Quantifizierung jedoch derzeit nicht möglich ist. Zur Minderung künftiger Auswirkungen auf das Klima sind Maßnahmen wie die Begrünung von Freiflächen und Dächern sowie Heckenanpflanzungen vorgesehen. Eine verbleibende Erhöhung des Ausstoßes wird aufgrund des Wohnungsbedarfs als unvermeidbar eingestuft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Ein Beschluss hat sich durch die Beschlussfassung zum Antrag Nr. 1780/2021/CDU/GRÜNE erledigt.
- 20.05.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
- 06.05.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 15.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 18.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: Ein Beschluss hat sich durch die Beschlussfassung zum Antrag Nr. 1780/2021/CDU/GRÜNE erledigt. - 18.1Sachstandsbericht Bebauungsplanverfahren "Barkhovenallee/Jacobsallee" (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1735/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1735/2021/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung dazu zu verpflichten, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachstandsbericht zum aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens „Barkhovenallee/Jacobsallee“ vorzulegen.
Der Antrag richtet sich an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und wurde für die Sitzung am 16. September 2021 zur Entscheidung vorgesehen. Eine schriftliche Begründung für das Ersuchen wurde im Dokument nicht aufgeführt, sondern als mündlich erfolgt angegeben. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 7.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Ein Beschluss hat sich durch die Beratung der Vorlage 0503/2021/7 erledigt.
Ergebnis: Ein Beschluss hat sich durch die Beratung der Vorlage 0503/2021/7 erledigt. - 18.2Bebauungsplan Nummer 11/04 "Barkhovenallee / Jacobsallee" hier: Sicherstellung bzw. Prüfung weiterer Aspekte (gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNEN)Zur Vorlage · 1780/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Weiterentwicklung des Bebauungsplans Nummer 11/04 „Barkhovenallee / Jacobsallee“ gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung Essen anzuweisen, im weiteren Verfahren sowie bei der anschließenden Vermarktung städtischer Grundstücke bestimmte Vorgaben sicherzustellen.
Konkret wird die Errichtung von etwa 40 bis 50 Wohneinheiten angestrebt. Das Wohnangebot soll durch eine Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau verschiedene Nutzergruppen ansprechen, wobei ein angemessener Anteil an seniorengerechtem Wohnraum sowie an öffentlich gefördertem Wohnungsbau vorgesehen ist. Für das Plangebiet B sind ausschließlich zweigeschossige Einfamilienhäuser in Einzel- oder Doppelhausform geplant, während im Plangebiet A vier bis fünf dreigeschossige Stadtvillen vorgesehen werden sollen.
Zudem wird eine Prüfung beantragt, ob durch eine einreihige Bebauung im Plangebiet A wesentliche Teile des Mischwaldes erhalten bleiben können. Der Erhalt des alleeartigen Baumbestandes entlang der Barkhovenallee und Jacobsallee sowie die Nichtnutzung der Fläche „Am Volkswald“ als Ausgleichsfläche werden ebenfalls gefordert. In Bezug auf die Fläche „Am Volkswald“ sollen alternative Nachnutzungsmöglichkeiten, wie die Errichtung eines Waldkindergartens oder einer Jugendfreizeitanlage sowie die Renaturierung des Iländer Baches, geprüft werden. Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der Notwendigkeit, die Anzahl der Wohneinheiten im Vergleich zur bisherigen Planung zu reduzieren und den Wünschen der Bezirksvertretung IX sowie der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 18.3Bebauungsplan Nr. 11/04 „Barkhovenallee / Jacobsallee“ hier: Beschluss des Bebauungsplans Nr. 11/04 „Barkhovenallee / Jacobsallee“ exklusive der Fläche "Volkswald" (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1822/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1822/2021/SPD einen Antrag an die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Jugendhilfe sowie Schule, Bildung und Wissenschaft gestellt. Der Antrag bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 11/04 „Barkhovenallee / Jacobsallee“.
Die Fraktion beantragt, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung zu beschließen, wobei die Fläche „Volkswald“ explizit von der Festlegung als ökologische Ausgleichsfläche ausgenommen werden soll. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Alternativen für die Ausgleichsfläche „Volkswald“ sowie mögliche Nachnutzungsmöglichkeiten für dieses Areal zu prüfen und darzulegen. Als Optionen für die Fläche werden die Errichtung einer Kindertagesstätte, von Kinder- und Jugendeinrichtungen oder eine anderweitige Grünnutzung angeführt.
Die Begründung des Antrags verweist auf den Wohnungsbedarf im Essener Süden, insbesondere für barrierefreie und geförderte Wohnungen. Das geplante Planungsrecht sieht auf städtischem Grund die Schaffung von 54 Wohnungen, davon 30 Prozent mit öffentlicher Förderung, sowie 20 Ein- und Zweifamilienhäuser vor. Die gewählte Mischung aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern wird im Hinblick auf die Energieeffizienz und die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt als ökologisch vertretbar dargestellt. Zudem wird auf die Wünsche der Bezirksvertretung IX und der Anwohner Bezug genommen, alternative Nutzungen für die Fläche „Volkswald“ zu prüfen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Ein Beschluss hat sich durch die Beschlussfassung zum Antrag Nr. 1780/2021/CDU/GRÜNE erledigt.
Ergebnis: Ein Beschluss hat sich durch die Beschlussfassung zum Antrag Nr. 1780/2021/CDU/GRÜNE erledigt. - 19.Bebauungsplan "Eltingviertel/Viehofer Platz" Stadtbezirk: I, Stadtteil: Nordviertel Information über das städtebauliche Konzept sowie Beschluss über die Fortführung des BebauungsplanverfahrensZur Vorlage · 1013/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 1013/2021/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung informiert über das städtebauliche Konzept sowie die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet Eltingviertel/Viehofer Platz im Stadtbezirk I. Die Planung basiert auf der sogenannten Alternative 3 [B], welche sich aus der Prüfung verschiedener Varianten zur Entwicklung des Bereichs am Bahndamm im Kontext des Radschnellweges Ruhr (RS1) ergibt.
Das städtebauliche Konzept sieht eine aufgelockerte Bebauung mit einer Höhe von fünf bis sechs Geschossen sowie einen 11-geschossigen Hochpunkt vor. Geplant ist eine Nutzung, die Wohnraum, Start-ups und soziale Infrastruktur integriert. Auf einer Fläche von rund 38.000 m² sollen nach aktuellem Stand circa 37.300 m² Bruttogrundfläche entstehen, die etwa 240 Wohneinheiten, Flächen für Nicht-Wohnnutzungen und eine Kindertagesstätte umfassen.
Ein neues Freiraumkonzept sieht den Erhalt der vorhandenen Vegetation sowie die Schaffung grüner Infrastruktur in Innenhöfen, auf Dachflächen und an den Böschungen des Radschnellweges vor. Baulich werden die Nutzung nachhaltiger Baustoffe, ökologische Stoffkreisläufe und modulare Bauweisen angestrebt. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage dieses Konzepts fortzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
- 01.07.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung) — eingebracht
- 29.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.1Bebauungsplan "Eltingviertel/Viehofer Platz" Stadtbezirk: I, Stadtteil: Nordviertel Information über das städtebauliche Konzept sowie Beschluss über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Hier: Öffentlich geförderter WohnungsbauZur Vorlage · 1584/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bauen einen Antrag gestellt, der die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für das Projekt „Eltingviertel/Viehofer Platz“ im Essener Nordviertel betrifft. Mit der Vorlage 1584/2021/SPD wird die Verwaltung beauftragt, beim genannten Bauvorhaben eine Quote von mindestens 50 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnungsbau festzuschreiben und umzusetzen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Entwicklung des Wohnungsmarktes in Essen. Laut der Fraktion nimmt die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen in der Stadt stetig ab, während die Mietpreise innerhalb der Stadtgrenzen kontinuierlich steigen. Als Beispiel wird angeführt, dass im laufenden Jahr 843 Wohnungen aus der gesetzlichen Mietpreisbindung herausfallen. Die Fraktion führt aus, dass insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen von diesen Entwicklungen betroffen sind, da die Wohnkosten einen erheblichen Anteil des Einkommens beanspruchen. Dies könne zu Verdrängungsprozessen in den Stadtteilen führen. Ziel des Antrags ist es, die Bemühungen der Verwaltung zur Steigerung der Zahl öffentlich geförderter Wohnungen in Essen zu intensivieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 19.2Bebauungsplan "Eltingviertel / Viehofer Platz" hier: Anbindung der Fahrradroute an den Radschnellweg Ruhr (RS 1) (gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNEN)Zur Vorlage · 1781/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1781/2021 eingereicht, der die Anbindung einer Fahrradroute an den Radschnellweg Ruhr (RS1) zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an die Vorsitzenden der Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Verkehr und Mobilität.
Im Kern wird die Stadtverwaltung Essen gebeten, eine technische Umsetzung zu prüfen, um die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fahrradroute entlang der „Berne“ mit dem Radschnellweg RS1 zu verknüpfen. Als konkrete Maßnahme wird ein Brückenschlag vorgeschlagen, beispielsweise über die Ypsilon-Brücke, um die Verbindung über das Gebiet „Blumenfeld – Gladbecker Straße“ zu realisieren.
Der Vorgang sieht eine zweistufige Beratungsfolge vor. Zunächst ist eine Beratung und Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgesehen, gefolgt von einer Entscheidung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität. Eine schriftliche Begründung des Antrags liegt dem Dokument nicht bei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Sicherung der Bauleitplanung: Erste Verlängerung der Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Frillendorfer Straße 158 - 178, neu" Stadtbezirk I, Stadtteil: FrillendorfZur Vorlage · 1367/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, die bestehende Veränderungssperre für das Gebiet im Essener Stadtteil Frillendorf, welches die Frillendorfer Straße 158 bis 178 umfasst, um ein Jahr zu verlängern. Die Maßnahme dient der Sicherung der Bauleitplanung, da der Aufstellungsprozess eines neuen Bebauungsplans zum Zeitpunkt des Ablaufs der aktuellen Sperre am 8. November 2021 noch nicht abgeschlossen sein wird.
Hintergrund der Planung ist die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Stadtbezirk I. Ein bereits beantragter planungsrechtlicher Vorbescheid für einen Lebensmittel-Discounter auf der Fläche Frillendorfer Straße 176-178 steht den Zielen des Masterplans Einzelhandel der Stadt Essen entgegen. Ziel des neuen Bebauungsplanes ist es, die zentrale Versorgung zu sichern und Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten in diesem Bereich auszuschließen. Nachdem ein früherer Bebauungsplan durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW für rechtsunwirksam erklärt wurde, soll nun ein angepasstes Verfahren durchgeführt werden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass Überlegungen zur Realisierung einer Kindertagesstätte auf der Fläche bestehen. Da sich dieses Vorhaben jedoch noch nicht so weit konkretisiert hat, dass die Veränderungssperre aufgehoben werden könnte, ist die Verlängerung zur Aufrechterhaltung der städtebaulichen Ordnung vorgesehen. Die Verlängerung der Sperre endet automatisch, sobald die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 21.Grünzug Zangenstraße, Baubeschluss 2. Bauabschnitt, Teil 2 NordZur Vorlage · 1282/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, bis zum 30. September 2021 einen Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ für den zweiten Bauabschnitt, Teil 2 Nord des Grünzugs Zangenstraße zu stellen. Das Projekt sieht die Entwicklung einer innerstädtischen Grünverbindung auf einer ehemaligen Bahnfläche vor, die als kombinierter Fuß- und Radweg mit einer Breite von drei Metern angelegt werden soll. Der geplante Abschnitt erstreckt sich vom Zugang Zangenstraße bis zur Hövelstraße. Es wird eine Förderung der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 80 Prozent erwartet.
Die Verwaltung führt aus, dass eine Neuausrichtung des Projekts hin zu einer Mobilitätsstraße von der Bezirksregierung Düsseldorf sowie dem Ministerium für Kommunales, Bau und Gleichstellung als förderschädlich eingestuft wird. Eine Umsetzung von Forderungen aus dem RadEntscheid Essen 2020 würde den Verzicht auf Fördermittel in Höhe von mindestens 4.290.000 Euro sowie die Rückzahlung von etwa 1.970.000 Euro für den ersten Teil des zweiten Bauabschnitts zur Folge haben. Zudem fielen für die Teile Nord und Süd des zweiten Bauabschnitts keine weiteren Fördermittel in Höhe von 1.040.000 Euro bzw. 1.280.000 Euro an. Für den südlichen Teil des zweiten Bauabschnitts mit Gesamtkosten von 1.600.000 Euro ist ein Antrag nach Abschluss des Grundstücksverkehrs vorgesehen. Die entsprechenden Mittel werden in der Haushaltsaufstellung 2022 berücksichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Anträge und Anfragen
- 22.1Pädagogisches Grünflächenkonzept für Essener Schulhöfe (Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1082/2021/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1082/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines pädagogischen und nachhaltigen Grünflächenkonzepts für Schulhöfe von Grundschulen und weiterführenden Schulen vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Ausschels für Stadtentwicklung, -planung und Bauen mit der Empfehlung an den Rat der Stadt, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Konzept in Form eines Modulbaukastens zu erstellen. Dieses soll Aspekte wie Biodiversität, Bodenschutz, Klimaschutz, Regenwassermanagement sowie die pädagogische Nutzung und Partizipation berücksichtigen. Bei der Erarbeitung des Konzepts sollen die Schulen sowie externe Partner, wie beispielsweise die Didaktik der Biologie der Universität Duisburg-Essen, einbezogen werden. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, bei Baumfällungen auf Schulhöfen Nachpflanzungen vor Ort vorzunehmen, um die Artenvielfalt zu erhalten.
Die Begründung des Antrags führt an, dass Schulhöfe als Lernumgebungen für Themen wie Naturbeobachtung und Nachhaltigkeit dienen sollen, was durch die aktuelle Gestaltung mit hohen Versiegelungsgraden und geringer Artenvielfalt erschwert werde. Ein flexibler Modulbaukasten soll es ermöglichen, Schulgelände je nach Schultyp und lokalen Gegebenheiten schrittweise aufzuwerten und den Anforderungen des Fachunterrichts sowie des Klimaschutzes gerecht zu werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — zurückgezogen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Über den Antrag wurde nicht abgestimmt. Stattdessen wurde über den Antrag Nr. 1521/2021/CDU/GRÜNE als gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP abgestimmt.
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: Der Antrag wurde nicht beraten, weil er zunächst im ASBW und im AUKV beraten werden sollte.
- 10.08.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung) — abgesetzt/Beratungsbedarf, geschoben in die Ratssitzung
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht beraten, weil er zunächst im ASBW beraten werden sollte.
- 09.06.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (4. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: Über den Antrag wurde nicht abgestimmt. Stattdessen wurde über den Antrag Nr. 1521/2021/CDU/GRÜNE als gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP abgestimmt. - 22.2Pädagogisches Grünflächenkonzept für Essener Schulhöfe hier: Begrünung von Schulhöfen und Kindergärten (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion und Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1521/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1521/2021 vorgelegt, der ein pädagogisches Grünflächenkonzept für Essener Schulhöfe und Kindergärten vorsieht. Die Vorlage fordert, dass die Stadtverwaltung ihre bisherigen Planungen detailliert vorstellt und dabei verschiedene Handlungsfelder berücksichtigt.
Dazu gehört die Prüfung von Möglichkeiten zur Entsiegelung und Begrünung von Freiflächen an Bildungseinrichtungen, unter Bezugnahme auf den Aktionsplan zum Vogel-, Bienen- und Insektenschutz sowie die Initiative der Emschergenossenschaft zur Regenwassernutzung. Der Antrag umfasst zudem die Untersuchung des Umfangs geplanter zusätzlicher Baumpflanzungen auf Schulhöfen und Außenflächen von Kindergärten gemäß den Empfehlungen des BaumAdapt-Handlungsleitfadens.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der inhaltlichen Unterstützung von Projekten durch Schulleitungen, Schulfördervereine, Schülervertretungen und Kindergärten, etwa bei der Anlage von Schulgärten, Hochbeeten oder Insektenhotels. Die Verwaltung soll zudem Planungen zur Regenwasserspeicherung auf städtischen Grundstücken, beispielsweise durch Wassertanks, sowie eine Übersicht über die veranschlagten und potenziell einzusetzenden Haushaltsmittel vorlegen. Die ersten Ergebnisse inklusive Angaben zum zeitlichen Rahmen sollen in der ersten Jahreshälfte 2022 für die entsprechenden Ausschüsse und den Rat vorliegen. Federführend für die Vorlage ist das Umweltamt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — zurückgezogen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, über den Antrag wurde als gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP abgestimmt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: Der Antrag wurde nicht beraten, weil er zunächst im ASBW und im AUKV beraten werden sollte.
- 10.08.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung) — abgesetzt/Beratungsbedarf, geschoben in die Ratssitzung
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen, über den Antrag wurde als gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP abgestimmt - 22.3Mietpreisentwicklung und geförderter Wohnungsbau (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1523/2021/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 1523/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der Maßnahmen zur Regulierung der Mietpreisentwicklung und zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus vorsieht. Die Fraktion fordert, dass die Verwaltung bei der Erstellung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen eine verbindliche Quote von mindestens 30 Prozent für mietpreisgebundenen, öffentlich geförderten Wohnungsbau festlegt.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten zur Erweiterung des „Essener Konzepts zur Förderung des Wohnungsbaus“ aus dem Jahr 2016 zu prüfen. Ziel soll es sein, die Schaffung von preiswertem Wohnraum zu erleichtern und die Förderung von Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohnungsbestand zu stärken. Zudem soll in Zusammenarbeit mit der Allbau GmbH untersucht werden, wie die Bautätigkeit im Bereich des geförderten Wohnungsbaus intensiviert werden kann.
Die Begründung des Antrags verweist auf einen Anstieg des Mietniveaus sowie einen Rückgang des Bestands an geförderten Wohnungen. Laut Angaben der Antragstellerin fallen im laufenden Jahr deutlich mehr Wohnungen aus dem geförderten Bestand heraus, als neu entstehen. Die Fraktion weist zudem darauf hin, dass die Allbau GmbH eine Intensivierung des geförderten Wohnungsbaus unter der Voraussetzung einer geringeren Abschöpfung von Jahresergebnissen und einer Stärkung des Eigenkapitals in Aussicht gestellt hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 22.4Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1524/2021/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1524/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass sich der Rat der Stadt dem Positionspapier mit dem Titel „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ anschließt. Zudem wird der Oberbürgermeister aufgefordert, eine entsprechende Erklärung für die Stadt Essen zu unterzeichnen.
Das Positionspapier verfolgt das Ziel, eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zu erwirken. Damit sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, Tempo-30-Zonen dort anzuordnen, wo sie dies aus verkehrlichen, sozialen, ökologischen und baukulturellen Gründen als angemessen erachten. Dies soll auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz sowie gegebenenfalls als stadtweite neue Regelhöchstgeschwindigkeit möglich sein. Derzeit ist eine solche Anordnung nach geltender Rechtslage primär bei besonderen Gefahrensituationen vorgesehen.
Als Beispiele für mögliche Anpassungen im Stadtgebiet werden die Frohnhauser Straße zwischen Rhielpark und Onckenstraße, die Sommerburgstraße bis zur Steile Straße sowie die Frankenstraße angeführt. Der Antrag verweist zudem darauf, dass sich bereits andere Städte wie Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm diesem Positionspapier angeschlossen haben. Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Rat der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen.
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mit Stimmengleichheit nicht empfohlen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in den nächsten ASPB geschoben.
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — wegen Beratungsbedarf nicht behandelt
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt: in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 22.5Krisenmanagement und Katastrophenschutz hier: Schutzmaßnahmen bei Extremwetterereignissen hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.08.2021Zur Vorlage · 1663/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1663/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die Verwaltung zu einer Berichterstattung über den Schutz vor Extremwetterereignissen auffordert. Der Antrag richtet sich an den Rat der Stadt sowie an die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Verwaltung wird beauftragt, darzulegen, welche Maßnahmen zum Schutz der Infrastruktur, der Gebäude und der Bevölkerung vor Extremwetter bereits umgesetzt wurden. Zudem soll aufgezeigt werden, welche zukünftigen Maßnahmen notwendig sind, um den Schutz zu verbessern. Hierbei werden unter anderem baulicher Hochwasserschutz, zusätzliche Überflutungsflächen, die Umgestaltung von Grünanlagen, Gründächer, Kaltluftschneisen sowie die Ausweisung von Verdunstungsflächen und Frühwarnsysteme genannt.
Des Weiteren soll die Verwaltung identifizieren, welche Gebiete in Essen bei Extremwetter besonders gefährdet sind, und die Auswirkungen dieser Gefährdung auf künftige Stadtentwicklungsprozesse darstellen. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Erstellung einer Zeitschiene für die Umsetzung künftiger Maßnahmen. Die Begründung der Fraktion verweist auf die Notwendigkeit, Strategien zur Schadensvermeidung im Kontext des Klimawandels vorzulegen, wobei insbesondere die Stadtplanung und Konzepte wie die Schwammstadt im Fokus stehen sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Antrag erledigt aufgrund von Beschlussfassung im Rat
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Antrag erledigt aufgrund von Beschlussfassung im Rat
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — wurde nicht abgestimmt
Ergebnis: Antrag erledigt aufgrund von Beschlussfassung im Rat - 22.6Wohnbebauung auf Dachflächen von Discountern (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1734/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1734/2021/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Bemühungen der Verwaltung hinsichtlich der Errichtung von Wohnbebauung auf den Dachflächen von Discountern zu intensivieren.
Der Antrag sieht vor, dass insbesondere bei der Erweiterung oder dem Neubau von Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften im Rahmen der Bebauungsplanung sichergestellt werden soll, dass eine effiziente Flächennutzung realisiert wird. Hierbei soll der Einsatz von städtebaulichen Verträgen genutzt werden, um die Nutzung dieser Flächen auch für den Wohnungsbau zu ermöglichen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eingebracht, wobei die entsprechende Beratungsfolge für die Sitzungstermine im September und November 2021 vorgesehen war. Federführend für das Dokument ist der Geschäftsbereich 7.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt: in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 23.Verschiedenes
- 24.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 25.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017-2020 hier: Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge zur Abwicklung der Investitionsprogramme KInvFG Kapitel 1 und 2 sowie Gute Schule 2020 im II. Quartal 2021Ergebnis: Kenntnis genommen
- 26.Vertragsangelegenheiten Weststadthalle, Thea-Leymann-Straße 23Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 27.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 28.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 29.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 30.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 31.Sanierung Kupferdreh -hier: Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung mit der DB Netz AG und der DB Station & Service AGErgebnis: einstimmig empfohlen
- 32.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 33.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 34.Anträge und Anfragen
- 35.Mitteilungen der Verwaltung
- 36.Pressemitteilung