Bestellung einer zusätzlichen Schriftführerin für den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1719/2021/7 aus dem Geschäftsbereich 7 sieht die Bestellung einer zusätzlichen Schriftführerin für den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor. Der Beschlussvorschlag basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 52 und 58 Absatz 7.
Nach diesen Bestimmungen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen, die von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen sind. Die Verwaltung schlägt vor, eine Mitarbeiterin der Verwaltung für diese Aufgabe zu bestellen. Die entsprechende Entscheidung über die Bestellung soll im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen in der Sitzung am 16. September 2021 getroffen werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 16.09.2021einstimmig beschlossen
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