Beabsichtigte Einziehung eines Abschnittes der Straße Hellweg
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII des Stadtbezirks VII soll ein Einziehungsverfahren für einen Abschnitt der Straße Hellweg durchführen. Betroffen ist der Bereich zwischen der Bochumer Landstraße und dem Sachsenring. Ziel des Verfahrens ist es, diese Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr zu entziehen.
Grundlage für dieses Vorhaben ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 25/18. In diesem Plan ist der besagte Straßenabschnitt nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Allgemeines Wohngebiet sowie als Sondergebiet für ein Nahversorgungszentrum mit Wohnen und Dienstleistungen festgesetzt. Um die Umsetzung dieses Bebauungsplanes zu ermöglichen, ist die Einziehung der derzeit noch gewidmeten Fläche erforderlich.
Ein Teil des Abschnitts, konkret der Bereich bis zur Hausnummer 188, soll zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke Hellweg 184 bis 188 vorerst erhalten bleiben. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungsgewalt über die Einziehung von Straßen oder Wegen bezirklicher Bedeutung bei der Bezirksvertretung.
Nach einem entsprechenden Beschluss wird die Absicht der Einziehung im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht, um Einwendungen zu ermöglichen. Ein abschließender Beschluss über die endgültige Einziehung kann frühestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung erfolgen. Die Vorlage wurde durch das Amt für Straßen und Verkehr erstellt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.09.2021einstimmig beschlossen
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