Einrichtung von Grillzonen
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1564/2021/AFD bei der Bezirksvertretung VII die Prüfung der Ausweisung und Einrichtung von Grillzonen beantragt. Konkret wird die Verwaltung gebeten zu untersuchen, ob der Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung von derzeit 50 Metern auf 150 Meter erweitert werden kann. Mit diesem Vorhaben schließt sich die Fraktion an einen bereits bestehenden Prüfauftrag der Bezirksvertretung V an.
Ziel der Maßnahme ist es, den Anwohnern in unmittelbarer Nähe zu den geplanten Grillzonen einen Schutz vor Lärmemissionen, Geruchsbelästigung und Vermüllung zu ermöglichen. Eine Vergrößerung der Abstandfläche soll dazu beitragen, die Belastungen für die Anwohnerschaft zu reduzieren. Zudem wird in der Begründung des Antrags angeführt, dass eine einheitliche Regelung über die verschiedenen Bezirksvertretungen hinweg angestrebt wird, um eine unterschiedliche Handhabung der Mindestabstände zu vermeiden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.09.2021mehrheitlich abgelehnt
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