Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Verkehrsspiegel Krekelerweg/Bochumer Landstraße
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VII wurde über eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW beraten, die die Installation eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung Krekelerweg/Bochumer Landstraße betrifft. Der Antragsteller bat um eine Prüfung der Notwendigkeit eines solchen Spiegels, da das Abbiegen vom Krekelerweg auf die Bochumer Landstraße aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse auf den fließenden Verkehr als gefährlich eingestuft wurde.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat die Aufstellung von Verkehrsspiegeln aus verschiedenen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen. Die Verwaltung teilte mit, dass bereits vorhandene Verkehrsspiegel an dieser Stelle nicht entfernt werden, jedoch keine neuen Spiegel installiert werden sollen. Auf Basis dieser Ausführungen der Verwaltung wurde der Beschlussvorschlag gefasst, dass sich die Bezirksvertretung VII den Darlegungen der Verwaltung anschließt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.09.2021einstimmig beschlossen
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