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Bezirksvertretung II

Sondernutzung Schulhof Käthe-Kollwitz Schule hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

1581/2021/BV II Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 2

🟢 Beschlossen 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung II hat die Dringlichkeitsentscheidung vom 9. August 2021 genehmigt. Damit wurde die Sondernutzung des Schulhofes der Käthe-Kollwitz-Schule für eine Veranstaltung der Christus Gemeinde Essen freigegeben. Die Entscheidung bezieht sich auf einen Schulstartgottesdienst, der am 15. August 2021 im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr stattfinden sollte.

Die Veranstaltung war für Schulkinder sowie deren Eltern konzipiert und umfasste laut Informationen der Verwaltung ein Bühnenprogramm mit Spielen, ein Schauspiel, verschiedene Spielstationen für Kinder sowie die Bereitstellung von Kaffee für die Eltern. Die zuständige Verwaltung hatte über die Planung informiert und darauf hingewiesen, dass seitens der Schulleitung sowie der Immobilienwirtschaft keine Bedenken gegen die Durchführung der Veranstaltung auf dem Schulhof bestanden. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen der Anwendung der entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, um eine Klärung vor der regulären Sitzung der Bezirksvertretung zu ermöglichen.

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