Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 7 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 26.08.2021
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 4.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 5.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 6.Erstellung von Baumbeeten
- 7.Schulweg Andreasschule
- 8.Hinweisschild auf den Messeparkplatz P2 / Parkraum auf den Messeparkplätzen P2 und P3
- 9.Bürgereingaben nach § 24 GO NRW
- 9.1Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) Hier: Parkplätze vor dem JugendmedienzentrumZur Vorlage · 1782/2021/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II geht es um eine Bürgereingabe bezüglich der Parkplatzsituation vor dem Jugendmedienzentrum an der Amselstraße. Der Antragsteller regt an, die als Privatparkplatz ausgewiesenen Flächen ab 16 Uhr für die allgemeine Nutzung freizugeben, da diese nach seiner Beobachtung ab diesem Zeitpunkt regelmäßig ungenutzt bleiben. Zudem wird die Frage aufgeworfen, weshalb städtische Flächen nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Anliegen Stellung und stellt klar, dass es sich bei dem Grundstück Frankenstraße 185 um ein städtisches Privatgrundstück handelt, das nicht als öffentlicher Verkehrsraum gewidmet ist. Eine Nutzung durch die Allgemein ist daher nicht gegeben, da die Stadt Essen über die Nutzung der Flächen frei entscheiden kann. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass die Parkplätze den Besuchern, Mitarbeitern und Mietern des Hauses vorbehalten sind.
Ergänzend führt die Verwaltung aus, dass eine Öffnung des Parkplatzes aus Sicht des Jugendamtes nicht sinnvoll ist. Da das Gebäude als Projekt- und Veranstaltungshaus genutzt wird und auch Vereine sowie eine Kindertagespflegeeinrichtung dort ansässig sind, besteht auch nach 16 Uhr sowie an Wochenenden Bedarf an Stellplätzen. Ein Hinweis erfolgt auf die seitlich gelegenen Parkflächen hinter der Einfahrt, die nicht als Privatparkplatz gekennzeichnet sind und den Anwohnern zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.2Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW hier: Standort-Vorschlag für Grundschule in RüttenscheidZur Vorlage · 1792/2021/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II befasst sich mit einem Antrag zur Standortsuche für eine neue Grundschule in den Stadtteilen Rüttenscheid und Holsterhausen. In einem Schreiben vom 28. August 2021 regt eine Petentin an, das Gebäude des derzeitigen Essener Polizeipräsidiums in der Büscherstraße für diesen Zweck zu prüfen.
Die Antragstellerin führt an, dass der Mietvertrag für das Polizeipräsidium im Jahr 2023 ausläuft und die Stadt das Gebäude für eine schulische Nutzung übernehmen könnte. Als ergänzende Außenfläche für einen Schulhof wird die Nutzung des Haumannplatz beziehungsweise eines Teils der dortigen Hundewiese vorgeschlagen, was durch eine Sperrung der Büscherstraße an der Zufahrt zur Zweigertstraße ermöglicht werden könnte.
Ein wesentliches Argument der Anregung ist die Vermeidung weiterer Bodenversiegelung in den bereits dicht bebauten Stadtteilen, da durch die Nutzung von Bestandsflächen keine neuen Flächen für einen Neubau beansprucht werden müssten. Zudem wird auf die gute Erreichbarkeit zu Fuß sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr hingewiesen. Ein Mietverhältnis wird als vorteilhaft bewertet, da eine spätere Rückgabe des Standorts bei sinkenden Schülerzahlen ohne großen Aufwand möglich wäre. Die Vorlage wurde zur Entscheidung in die Sitzung der Bezirksvertretung II am 30. September 2021 eingebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.3Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) Hier: Parkverstöße HelgawegZur Vorlage · 1784/2021/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung wurde die Situation im Helgaweg in Rüttenscheid thematisiert. Eine Anwohnerin wies darauf hin, dass durch vorangegangene Baumaßnahmen und temporäre Parkverbote das Parken außerhalb der ausgewiesenen Flächen im verkehrsberuhigten Bereich zur Gewohnheit geworden sei. Dies beeinträchtige die Spielflächen für Kinder, da durch das Falschparken die nutzbare Fläche weiter reduziert werde. Als Maßnahmen wurden verstärkte Kontrollen sowie eine zusätzliche Beschilderung vorgeschlagen.
Das Ordnungsamt erklärte dazu, dass das Parken im verkehrsberuhigten Bereich laut Straßenverkehrsordnung nur auf den gekennzeichneten Flächen gestattet ist. Die Behörde führt aus, dass Kontrollen unter Berücksichtigung der Personalressourcen sporadisch und zu wechselnden Zeiten durchgeführt werden, wobei die Kontrolldichte zuletzt erhöht werden konnte. Es wird die Erwartung geäußert, dass die Einhaltung der Vorschriften durch diese Maßnahmen wieder verstärkt wird.
Das Amt für Straßen und Verkehr lehnte die Forderung nach einer Zusatzbeschilderung ab. Eine solche Beschilderung hätte lediglich einen deklaratorischen Charakter, da die bestehende Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs bereits die geltenden Regeln vorgibt. Zudem widerspräche eine rein informative Beschilderung dem Ziel des Verkehrsministeriums, den Bestand an Verkehrszeichen zu reduzieren, und könnte Kosten für die Stadt verursachen. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.4Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) Hier: Parkplatzsituation GussmannplatzZur Vorlage · 1783/2021/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung II am 30. September 2021 wurde eine Bürgereingabe zur Parkplatzsituation am Gußmannplatz zur Kenntnis genommen. Ein Bürger hatte in einem Schreiben vom 28. Juli 2021 verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um die Parksituation vor Ort zu verbessern. Dazu gehörten die Reduzierung der Stadtmobil- und Elektroaufladestationen auf drei Stellplätze sowie die Reduzierung des Taxistandes auf drei Plätze, da ein weiterer Standplatz vor dem Krupp-Krankenhaus stärker genutzt werde. Zudem wurde vorgeschlagen, auf dem Notfallparkplatz keine Bank aufzustellen, um diesen als Parkmöglichkeit für Anwohner und Anlieger zu erhalten, und die Ahndung von Parkvorgängen auf dem breiten Bürgersteig einzustellen, sofern kein Hindernis für den Verkehr oder Fußgänger vorliege.
Die Verwaltung nahm in ihren Antworten Stellung zu diesen Vorschlägen. Eine generelle Parkberechtigung für den betreffenden Gehwegabschnitt am Gußmannplatz könne nicht gewährt werden. Eine Reduzierung der Taxistellplätze auf drei Plätze sei möglich, erfordere jedoch ein entsprechendes Votum der Bezirksvertretung II. Eine Reduzierung der Stadtmobil- und Elektroaufladestationen sei aufgrund bestehender Erlaubnisse kurz- bis mittelfristig nicht umsetzbar. Bezüglich des Vorschlags zur Bank auf dem Notfallparkplatz wird darauf verwiesen, dass die Bezirksvertretung II bereits in ihrer Sitzung vom 27. Mai 2021 beschlossen hatte, eine Bank aufzustellen, um das Parken an dieser Stelle zu unterbinden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.5Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) Hier: Statistische Erfassung von Beschwerden bezogen auf die Verkehrssituation und Parkverstöße in RüttenscheidZur Vorlage · 1788/2021/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II befasst sich mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die am 2. September 2021 eingereicht wurde. Gegenstand der Eingabe ist die Verkehrssituation sowie die Häufigkeit von Parkverstößen im Essener Stadtteil Rüttenscheid.
Die Antragstellerin fordert eine statistische Erfassung von Beschwerden, die sich auf die genannten Themen beziehen. Ziel dieser Erfassung soll es sein, den Bedarf an Maßnahmen auf Basis einer Faktenlage zu dokumentieren. Als mögliches Ziel der Datenerhebung wird die Einleitung politischer Entscheidungen genannt, die der Sicherheit und der Lebensqualität im Stadtteil dienen sollen. In diesem Zusammenhang wird explizit auf die Einführung von Anwohnerparkausweisen verwiesen, eine Maßnahme, die laut der Vorlage bereits seit längerer Zeit von Anwohnern gefordert wird.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungstermine der Bezirksvertretung II im September und November 2021 zur Entscheidung vorgelegt. Eine Vorprüfung der Vorlage ist vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.6Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) Hier: Instandsetzung der Aufpflasterung vor dem Kindergarten LotharstrZur Vorlage · 1787/2021/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II geht es um Bürgereingaben bezüglich der Verkehrssituation vor dem Kindergarten in der Lotharstraße. Ein Bürger wies darauf hin, dass die rot markierte Aufpflasterung in der Zufahrtszone des Kindergartens schadhaft und verblasst ist, was dazu führe, dass die Markierung von Durchgangsverkehr und Falschparkern nicht ausreichend wahrgenommen werde. Er regte eine farbliche Wiederherstellung der Markierung an. Die Verwaltung teilte mit, dass eine Nachmarkierung durchgeführt wird.
Eine weitere Bürgerin ergänzte die Anregung um den Hinweis auf einen abgesenkten Bordstein sowie die direkt daneben liegenden Kurzzeitparkplätze. Sie berichtete, dass Fahrzeuge auf dem abgesenkten Bordstein parken, wodurch die Parkflächen für Eltern blockiert und die Sicht auf die Straße beim Überqueren der Fahrbahn eingeschränkt werde. Als Maßnahme schlug sie vor, den Bordstein durch Grenzmarkierungen zusätzlich hervorzuheben.
Die Verwaltung informierte hierzu darüber, dass bereits eine verkehrsrechtliche Grundlage zur Ahndung von Parkverstößen durch die Polizei oder das Ordnungamt besteht. Eine zusätzliche Markierung auf Kosten der Allgemeinheit könne aufgrund der Finanzsituation der Stadt Essen nicht durchgeführt werden. Es wurde jedoch die Möglichkeit genannt, eine Kennzeichnung durch ein Fachunternehmen realisieren zu lassen, sofern die anfallenden Kosten von der Antragstellerin übernommen werden. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.7Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW hier: Situation in der Straße StadtwaldplatzZur Vorlage · 1808/2021/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II zum Stadtbezirk 2 geht es um Anregungen und Beschwerden bezüglich der Verkehrssituation am Stadtwaldplatz. Ein Petent wies auf verschiedene Problematiken hin, darunter die Geschwindigkeit von Taxis in der Sackgasse, das Zuparken des Wendehammers, was zu Schäden an Pollern am Seniorenheim führt, sowie die Durchfahrtbreite für die Feuerwehr. Zudem wurden die Auswirkungen von Parkverstössen auf die Logistik der Deutschen Post sowie die Sicherheit während eines anstehenden Neubauvorhabens thematisiert. Als Maßnahmen wurden die Rückführung der Straße in eine Einbahnstraße sowie die Verlegung des Taxistandes vorgeschlagen.
Die Verwaltung nahm zu diesen Punkten Stellung und informierte über die Ergebnisse eines Ortstermins. Eine Umwandlung in eine Einbahnstraße wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt und stünde im Widerspruch zum geltenden Bebauungsplan. Die Stadt Essen kann den Taxiverkehr auf der privaten Wegefläche jedoch privatrechtlich zulassen, was entsprechend beschildert ist. Zur Lösung der Parkproblematik am Wendehammer wird ein absolutes Haltverbot angeordnet. Die Instandsetzung der beschädigten Poller wurde bereits an das Amt für Straßen und Verkehr weitergeleitet. Für die Ladezone wird das Parken auf dem Gehweg unter bestimmten zeitlichen Bedingungen erlaubt. Zudem wird die Durchfahrt für den Radverkehr in beide Richtungen auf der Fläche der Immobilienwirtschaft ermöglicht, was durch eine entsprechende Beschilderung ergänzt wird. Der Petent wurde über diese Maßnahmen informiert und hat den angekündigten Anordnungen zugestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Sozialräumliche Beratung für NeuzugewanderteZur Vorlage · 0934/2021/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Fortführung der sozialräumlichen Beratung für Neuzugewanderte in Essen für den Zeitraum 2022 bis 2024 vor. Die Umsetzung soll durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen erfolgen, wobei die Finanzierung über das Integrationsbudget erfolgt. Der Beschluss umfasst die Bereitstellung von insgesamt 32 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Die Personalkosten belaufen sich auf 2.076.270,00 Euro für 30 Stellen der Entgeltgruppe S12 TVöD SuE sowie 149.33ierung 36,00 Euro für zwei Stellen der Entgeltgruppe S15 TVöD SuE, zuzüglich einer Verwaltungspauschale von jeweils 10 Prozent.
Das Beratungsangebot soll sich von einer Sprechstundenstruktur hin zu einer aufsuchenden Arbeit entwickeln, die Zuwanderer aus EU- und Drittstaaten umfasst. Die Verteilung der Stellen erfolgt nach einem Punktesystem, das Faktoren wie die Anzahl der Nichtdeutschen, Fluchthintergründe und Leistungsbezug gewichtet. Für Stadtbezirke mit über 4.000 Nennungen ist eine Grundversorgung vorgesehen. Zudem sind fünf Stellen für flexible Einsätze sowie jeweils ein Vollzeitäquivalent zur Unterstützung der Leitungsebene der Träger geplant. Nicht genutzte Stellenanteile sollen zur Finanzierung des Eigenanteils des Kommunalen Integrationsmanagements verwendet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Organisationsschritte umzusetzen und das Angebot während des Zeitraums zu evaluieren. Die Entscheidung über die Vorlage unterlag im Jahr 2021 verschiedenen Gremien und wurde durch den Rat der Stadt getroffen. Als Grundlage dienten statistische Daten zum Stand Ende 2020, die eine Zahl von 41.210 Neuzugewanderten in der Stadt ausweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung)
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2021 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2020Zur Vorlage · 1243/2021/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Jahresbericht 2020 der Erziehungsberatung in Essen dokumentiert die Arbeit der sieben Beratungsstellen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 3.536 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte beraten. Neben der Darstellung der Kennzahlen thematisiert der Bericht die Auswirkungen der Pandemie auf die Beratungsarbeit sowie die Schwerpunkte sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie die Digitalisierung und Online-Beratung.
Aufgrund der Pandemiebedingungen kam es phasenweise zu rückläufigen Beratungszahlen und Veränderungen in den Arbeitsmethoden. Um die Erreichbarkeit der Familien sicherzustellen, wurde unter anderem ein Familienberatungstelefon eingerichtet, welches später vom Jugendpsychologischen Institut fortgeführt wurde. Ein wesentlicher Aspekt der Arbeit bleibt der präventive Charakter der Angebote, der durch eine enge Kooperation mit weiteren Fachrichtungen die Stabilisierung von Familiensystemen anstrebt. Die Wartezeiten blieben dabei gering; in fast 80 Prozent der Fälle konnte innerhalb eines Monats eine Beratung stattfinden.
Die Zusammenarbeit mit Institutionen wie Familienzentren und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes blieb in ihrem Umfang weitgehend stabil, auch wenn Präsenztreffen zeitweise nicht möglich waren. Der Bericht hebt zudem die fortschreitende Digitalisierung der Beratungsangebote hervor, um den Anforderungen im digitalen Zeitalter gerecht zu werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2021/2022 und historische EntwicklungZur Vorlage · 1398/2021/4 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Sachstand des Ausbaus der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2021/2022 und der historischen Entwicklung dient der Kenntnisnahme durch den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX. Im Kitajahr 2021/2022 werden insgesamt 1.251 Plätze neu geschaffen, darunter 1.017 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 250 Plätze in der Kindertagespflege. Diese Entwicklung umfasst 689 Plätze an elf neuen Standorten sowie Erweiterungen und nachgerückte Plätze, während 16 Plätze durch Schließungen oder Umwandlungen entfallen. Für das Ende des Kitajahres wird ein voraussichtlicher Fehlbestand von rund 1.000 Plätzen prognostiziert. Für die Jahre 2022/2023 bis 2024/2025 sind etwa 30 neue Projekte und 15 Erweiterungen geplant.
Die Anpassung der Betreuung erfolgt aufgrund steigender Nachfrage und des Rechtsanspruchs ab dem ersten Lebensjahr. Ziel sind Versorgungsquoten von 40 % für Kinder unter drei Jahren und 100 % für Kinder ab drei Jahren. Zur Umsetzung wurde eine fachbereichsübergreifende Projektstruktur sowie ein vom Oberbürgermeister ins Leben gerufener Beirat Kita-Ausbau etabliert. Die städtische Trägerschaft hält einen Anteil von circa 20 Prozent an der Gesamtversorgung. Im Rahmen verschiedener Baustaffeln wurden bereits zahlreiche Standorte erweitert oder neu errichtet. Während die ersten drei Staffeln bereits realisierte Gruppen und Plätze umfassen, befinden sich die vierte und fünfte Staffel in unterschiedlichen Stadien der Umsetzung oder Prüfung. Die Bedarfsplanung erfolgt dabei durch die Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Endgültige Einziehung einer Verkehrsfläche der GoldfinkstraßeZur Vorlage · 1714/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks II hat die endgültige Einziehung einer Verkehrsfläche in der Goldfinkstraße beschlossen. Konkret handelt es sich um eine Fläche von etwa 60 Quadratmetern, die westlich des Grundstücks Goldfinkstraße Hausnummer 36 liegt. Durch diesen Beschluss wird der betreffenden Fläche der öffentliche Verkehr entzogen.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildet der Paragraph 7 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein entsprechendes Einziehungsverfahren wurde bereits eingeleitet. Die Absicht der Einziehung war am 4. Juni 2021 im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht worden, um die Möglichkeit für Einwendungen zu schaffen. Da im Rahmen dieses Verfahrens keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung eingegangen sind, kann nun die endgültige Einziehung erfolgen.
Der Beschluss wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit einer Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht. Im Anschluss daran wird der Bezirksvertretung mitgeteilt, ob gegen diesen Beschluss Klage erhoben wurde oder ob die Einziehung bestandskräftig geworden ist. Die Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung über die Einziehung von Straßen bezirklicher Bedeutung ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Beabsichtigte Teileinziehung eines Abschnittes der WalpurgisstraßeZur Vorlage · 0844/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks II hat den Beschlussvorschlag vorgelegt, ein Teileinziehungsverfahren für einen etwa zwei Meter langen Abschnitt der Walpurgisstraße durchzuführen. Betroffen ist der Bereich südlich der Einmündung der Roswithastraße. Ziel des Verfahrens ist es, die Widmung dieses Straßenabschnitts nachträglich so zu verändern, dass die Nutzung auf den öffentlichen Fuß- und Radverkehr beschränkt wird.
Grundlage für dieses Vorhaben ist der rechtskräftige Bebauungsplan 05/16 Wittekindstraße / Walpurgisstraße sowie die dazugehörige Verkehrsuntersuchung. Diese Bestimmungen sehen vor, die Walpurgisstraße im Bereich der Roswithastraße für den Durchgangsverkehr zu sperren. Um die Vorgaben des Bebauungsplanes umzusetzen, ist die Änderung der Widmung im Bereich der geplanten Abriegelung erforderlich.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungsgewalt über die Teileinziehung von Straßen oder Wegen von bezirklicher Bedeutung bei der Bezirksvertretung. Nach der Beschlussfassung wird die Absicht der Teileinziehung im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht, um Einwendungen zu ermöglichen. Ein abschließender Beschluss über die endgültige Teileinziehung kann frühestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung erfolgen. Das Amt für Straßen und Verkehr ist für die Vorlage verantwortlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig abgelehnt - 15.Beabsichtigte Teileinziehung eines Abschnittes der SchellenbergstraßeZur Vorlage · 1381/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks II hat die Durchführung eines Teileinziehungsverfahrens für einen etwa 350 Meter langen Abschnitt der Schellenbergstraße beantragt. Der betroffene Bereich erstreckt sich von circa 50 Metern hinter der Straße Kuckucksrain bis etwa 220 Meter vor der Straße Renteilichtung.
Ziel des Verfahrens ist es, die Widmung dieses Straßenabschnitts nachträglich rechtlich zu beschränken. Die Beschränkung soll die Nutzung für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr auf den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 30. April jeweils in der Zeit von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr begrenzen. Hintergrund der Maßnahme ist der Schutz von Amphibienwanderungen. Eine zeitlich begrenzte Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr wurde bereits in den Jahren 2013 und 2014 beschlossen und seither angewandt. Die nun angestrebte Teileinziehung dient der dauerhaften straßenrechtlichen Absicherung gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach der Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung wird die Absicht der Teileinziehung im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht, um Einwendungen zu ermöglichen. Ein abschließender Beschluss über die endgültige Teileinziehung kann frühestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung erfolgen. Die zuständige Fachabteilung des Amtes für Straßen und Verkehr ist für die Vorlage verantwortlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Maßnahme "Fahrradboxen an ÖPNV-/SPNV-Haltepunkten" im Bezirk IIZur Vorlage · 1608/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Erweiterung des Fahrradboxensystems „DeinRadschloss“, um den Umstieg zwischen Radverkehr und dem öffentlichen Personennahverkehr zu erleichtern. Ziel der Maßnahme ist es, die Mobilität im Umweltverbund zu fördern und die strategischen Leitlinien für die Mobilität 2035 umzusetzen. Im Rahmen eines Konzepts der Planungs- und Bauverwaltung, das in Abstimmung mit der Ruhrbahn GmbH erstellt wurde, sollen insgesamt 270 Fahrradboxen an 34 Standorten bereitgestellt werden.
Das Vorhaben umfasst die Ausstattung von 17 Bahnhöfen des Schienenpersonennahverkehrs sowie wichtiger Haltestellen des kommunalen ÖPNV, darunter Endhaltestellen von Stadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien. Im Stadtbezirk II sind konkret die Standorte Bahnhof Stadtwald, die Haltestellen Finefrauenstraße, Florastraße sowie die U-Stadtbahn-Haltestelle Messe West Süd Gruga vorgesehen. Am Standort Stadtwald ist aufgrund der Platzverhältnisse eine doppelstöckige Aufstellung der Boxen geplant.
Die Verwaltung sieht vor, das Management der digital gesteuerten Boxen zentral durch die Ruhrbahn GmbH durchzuführen. Die Umsetzung der Maßnahme soll Ende 2021 beginnen und im Laufe des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Das Projekt wird als Teil der Umsetzung des Radentscheids eingestuft. Die Vorlage wurde der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Überprüfung der Parkplatzmarkierungen auf dem Rüttenscheider MarktZur Vorlage · 1796/2021/GRÜNE · Antrag BV II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung II hat einen Antrag gestellt, die Parkplatzmarkierungen auf dem Rüttenscheider Markt zu überprüfen. Die Verwaltung wird darin gebeten, sowohl die bestehenden als auch die neu angebrachten Markierungen auf dem Platz zu kontrollieren. Ziel der Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass die Markierungen entweder klar erkennbar sind oder vollständig entfernt werden.
Der Antrag begründet, dass durch die Erneuerung der Flächenzeichnungen noch alte, teilweise verblichene Markierungen auf dem Markt sichtbar sind, da nicht alle Parkflächen nachgezeichnet wurden. Laut Angaben der Verkehrsüberwachung ist das Parken auf dem Rüttenscheider Markt nur in den vorgekennzeichneten Flächen gestattet. Da die Situation durch die alten Markierungen nicht eindeutig ersichtlich sei, käme es laut Antrag zu Fehlparkern, die von der Verkehrsüberwachung verwarnt oder mit Bußgeldern belegt werden. Durch die Entfernung nicht mehr gültiger Markierungen sollen Missverständnisse sowie der personelle Aufwand bei den Kontrollen vermieden werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Lückenschluss im Radverkehrsnetz auf der Rüttenscheider Straße zwischen Manfredstraße und WiedfeldstraßeZur Vorlage · 1797/2021/GRÜNE · Antrag BV II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung II hat einen Antrag gestellt, um eine Lücke im Radwegenetz auf der Rüttenscheider Straße zu schließen. Konkret wird die Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten für einen sicheren Lückenschluss durch Radverkehrsanlagen auf dem Abschnitt zwischen der Manfredstraße und der Wiedfeldstraße zu prüfen und entsprechende Planungen vorzulegen.
Der Antrag begründet, dass das bestehende Radwegenetz auf der Rüttenscheider Straße von Norden kommend bis zur Manfredstraße als Fahrradstraße ausgebaut ist und die Wiedfeldstraße über einen Schutzstreifen verfügt. Zwischen der Manfredstraße und der Wiedfeldstraße fehlen jedoch Radverkehrsanlagen. Laut Antrag erschweren zudem Straßenbahnschienen in der Fahrbahnmitte die Nutzung, da die Fahrbahn dadurch verengt wird und ein sicheres Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge nur durch das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung möglich sei.
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einer sicheren und konfliktfreien Nutzung für alle Verkehrsteilnehmer im Rahmen des Radverkehrsnetzes NRW sowie der Stadt Essen. Die Fraktion verweist dabei auf das Ziel der Stadt Essen, bis zum Jahr 2035 die Anteile der Verkehrsträger Fahrrad, Fußverkehr, Bus und Bahn sowie motorisierter Individualverkehr auf jeweils 25 Prozent zu vereinheitlichen. Hierfür seien sichere und ausreichend breite Wegeverbindungen erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 19.Parkplatz Wittenbergstr.: Entwidmung zweier nicht genutzter Taxi-Parkplätze und Prüfung zur Aufstellung von E-LadesäulenZur Vorlage · 1799/2021/CDU · Antrag BV II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 1799/2021/CDU einen Antrag gestellt, der die Umgestaltung des öffentlichen Parkplatzes an der Ecke Wittenbergstraße und Wittekindstraße zum Gegenstand hat. Die Fraktion beantragt, die Bezirksvertretung II dazu zu bewegen, die Verwaltung mit der Entwidmung von zwei derzeit nicht genutzten Taxi-Stellplätzen zu beauftragen. Durch diesen Schritt soll die ausschließliche Nutzungserlaubnis für Taxis auf diesen Flächen beendet und die Flächen dem allgemeinen öffentlichen Parkraum wieder zugeführt werden.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Verwaltung auf, die Möglichkeit zur Aufstellung und zum Betrieb von E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Wittenbergstraße zu prüfen. Hierfür soll ein entsprechendes Nutzungskonzept erstellt werden. Als potenzielle Nutzergruppen für diese Ladeinfrastruktur werden im Antrag unter anderem das ETB-Stadion sowie das Neubaugebiet Walpurgisstraße angeführt. Die Begründung des Antrags stützt sich auf die Beobachtung, dass die betreffenden Taxi-Parkplätze aktuell keine Nutzung durch Taxis erfahren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Beschleunigung des Mehrzweckhallen-Baus für die Ardeyschule durch Modulbauweise (Prüfantrag)Zur Vorlage · 1798/2021/CDU · Antrag BV II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 1798/2021/CDU einen Prüfantrag gestellt, der die Umsetzung des geplanten Mehrzweckhallen-Baus für die Ardeyschule an der Oberstraße betrifft. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, zu prüfen, ob die Errichtung der Mehrzweckhalle inklusive eines Obergeschosses in Modulbauweise realisiert werden kann. Dabei soll untersucht werden, ob diese Bauweise zu einer Beschleunigung des Bauvorhabens führt und ob die Maßnahme zeitlich sowie räumlich mit der bereits projektierten Sanierung der Toilettenanlage kombiniert werden kann.
Hintergrund des Antrags ist der Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten für die Schule sowie die Offene Ganztagsbetreuung (OGS), da die Ardeyschule derzeit über keine eigene Sporthalle verfügt. Die Sanierung der Toilettenanlagen ist bereits mit einem Volumen von 396.000 Euro projektiert. Die Fraktion verweist auf bereits laufende oder geplante Projekte in der Stadt Essen, bei denen die Modulbauweise eingesetzt wird, um Bauzeiten zu verkürzen. Durch eine Zusammenlegung der Projekte sollen zudem finanzielle Synergien genutzt und die baulichen Auswirkungen auf den Schulbetrieb minimiert werden. Die Verwaltung soll die technische und organisatorische Machbarkeit dieser Zusammenführung der Bauvorhaben bewerten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Bauvorhaben AdelgundenwegZur Vorlage · 1810/2021/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 hat im Rahmen der Sitzung am 30. September 2021 über ein geplantes Bauvorhaben im Adelgundenweg entschieden. Gegenstand der Vorlage ist eine von der Stadtwerke Essen AG angekündigte Gas- und Wasserbaumaßnahme, die den Bereich der Hausnummern 76 bis 110 umfasst.
Nach Informationen der Stadtwerke Essen AG ist der Beginn der Arbeiten für November 2021 vorgesehen. Die geplante Dauer der Maßnahme beläuft sich auf 15 Monate. Im Zuge der Umsetzung ist eine Veränderung der Verkehrsführung im betroffenen Bereich vorgesehen, für die ein entsprechendes Verkehrsprotokoll vorliegt.
Die Bezirksvertretung nahm die geplante Baumaßnahme zur Kenntnis und stimmte der damit verbundenen veränderten Verkehrsführung zu. Die Vorlage enthielt zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz des Vorhabens, die als positiv eingestuft wurde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen zur Erweiterung der Außengastronomie im Stadtbezirk IIZur Vorlage · 0693/2021/BV II 3. Ergänzung · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat im Rahmen einer Sitzung am 30. September 2021 die Dringlichkeitsentscheidungen zur Erweiterung der Außengastronomie im Stadtbezirk II genehmigt. Grundlage der Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr war die Fortführung eines vereinfachten Verfahrens, das bereits im Dezember 2020 vom Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschlossen wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, Gastronomiebetrieben eine kurzfristige Erweiterung ihrer Außenflächen zu ermöglichen, um wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie abzufedern.
Das Verfahren sieht vor, dass Erweiterungsanträge für Betriebe mit bereits genehmigten Flächen lediglich verwaltungsseitig geprüft und befristet bis zum 30. September 2021 genehmigt werden. Eine reguläre Beteiligung der Bezirksvertretung erfolgt bei einer dauerhaften Erweiterung nachträglich. Anträge, die den Wegfall von Pkw-Stellplätzen beinhalten, unterliegen weiterhin der Entscheidungshoheit der Bezirksvertretung.
Im konkreten Fall wurde die Nutzung eines nicht bewirtschafteten Motorradparkplatzes in der Rüttenscheider Straße 81 befristet genehmigt. Die Fläche von 2,00 Metern Tiefe und 5,00 Metern Breite soll bis zum 30. September 2021 zur Außengastronomie gehören. Die zuständige Fachabteilung stellte fest, dass keine Bedenken gegen die Erweiterung bestehen, sofern die Betreiberin eine Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche schafft und die Verkehrssicherungspflicht übernimmt. Die Verwaltung empfahl die Zustimmung zur Unterstützung der Gastronomie.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Sondernutzung Schulhof Käthe-Kollwitz Schule hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 1581/2021/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat die Dringlichkeitsentscheidung vom 9. August 2021 genehmigt. Damit wurde die Sondernutzung des Schulhofes der Käthe-Kollwitz-Schule für eine Veranstaltung der Christus Gemeinde Essen freigegeben. Die Entscheidung bezieht sich auf einen Schulstartgottesdienst, der am 15. August 2021 im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr stattfinden sollte.
Die Veranstaltung war für Schulkinder sowie deren Eltern konzipiert und umfasste laut Informationen der Verwaltung ein Bühnenprogramm mit Spielen, ein Schauspiel, verschiedene Spielstationen für Kinder sowie die Bereitstellung von Kaffee für die Eltern. Die zuständige Verwaltung hatte über die Planung informiert und darauf hingewiesen, dass seitens der Schulleitung sowie der Immobilienwirtschaft keine Bedenken gegen die Durchführung der Veranstaltung auf dem Schulhof bestanden. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen der Anwendung der entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, um eine Klärung vor der regulären Sitzung der Bezirksvertretung zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Sitzungstermine für die Bezirksvertretung II für das Jahr 2022Zur Vorlage · 1725/2021/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat im Rahmen der Vorlage 1725/2021/BV II die Sitzungstermine für das Jahr 2022 festgelegt. Die Sitzungen finden im Ratssaal des Rathauses Essen jeweils um 17:30 Uhr statt. Die Termine orientieren sich in der Regel an dem vierten Donnerstag im jeweiligen Monat.
Der Sitzungsplan umfasst die Termine am 27. Januar, 24. Februar, 24. März, 28. April, 23. Juni, 25. August, 29. September, 24. November und 15. Dezember 2022. Bei der Planung wurden die Schulferienzeiten für Ostern, Sommer, Herbst und Weihnachten berücksichtigt, sodass in den entsprechenden Zeiträumen keine Sitzungen angesetzt sind.
Zusätzlich zur Festlegung der Sitzungstage enthält die Vorlage die Fristen für die Einreichung von Fraktionsanträgen. Diese liegen jeweils vor den entsprechenden Sitzungsterminen. Die Vorlage dient der verbindlichen Terminierung der Gremienarbeit für das kommende Kalenderjahr.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Verlegung Depotcontainer SchönleinstraßeZur Vorlage · 1785/2021/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat der Verlegung der Glassammelbehälter an der Kreuzung Schönleinstraße und Hans-Luther-Allee zugestimmt. Der Beschluss folgt einem Vorschlag der Verwaltung, der auf einem Petent basiert. Dieser regte die Verschiebung der Behälter an, da der aktuelle Standort unmittelbar an eine Wegfläche angrenzt, die Teil des Fahrrad-Nebenroutennetzes der Stadt Essen ist.
Im Rahmen der Prüfung der Anregung hat der Bereich Entsorgungswirtschaft eine Stellungnahme der Polizei eingeholt. Diese empfahl die Suche nach einem alternativen Standort, um potenzielle Gefährdungen auszuschließen. Laut Auskunft der Verkehrsbehörde ist als Ersatzstandort die Nutzung einer Parkfläche neben den Altpapierdepotcontainern möglich. Diese Maßnahme würde die Inanspruchnahme von zwei Parkplätzen bedeuten. Da laut Verwaltung kein weiterer Ersatzstandort zur Verfügung steht, wurde die Verlegung auf die genannte Parkfläche zur Entscheidung vorgelegt und von der Bezirksvertretung bewilligt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
Ergebnis: einstimmig abgelehnt - 26.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1588/2021/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat in ihrer Sitzung am 30. September 2021 verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Situation am Haumannplatz. Nach Abschluss der dortigen Baumaßnahmen und einer veränderten Straßenführung ist eine Anfahrt des Platzes wieder sicher möglich. Infolgedessen konnten die Papiercontainer am 9. August 2021 wieder aufgestellt werden.
Im Bereich der Lärmminderungsplanung informiert die Verwaltung über den Entwurf des Lärmaktionsplans 2021. Da die gesetzlich vorgeschriebene Lärmkartierung alle fünf Jahre erfolgen muss, wird die nächste Untersuchung im Jahr 2022 auf Basis der Grundwerte von 2021 durchgeführt. Ein Lärmaktionsplan wird erstellt, sofern die vom Rat der Stadt Essen festgelegten Auslösewerte von 65 dB(A) am Gesamttag oder 55 dB(A) in der Nacht überschritten werden.
Bezüglich des Radverkehrs in der Von-Seeckt-Straße wurde auf einen Antrag eines Bürgers reagiert. Für das Teilstück zwischen der Richard-Wagner-Straße und der Johannastraße wurde am 1. September 2021 eine Beschilderung angebracht, die das Befahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung für Radfahrer ermöglicht.
Zudem wurden Maßnahmen am Standort Am Uhlenkrug umgesetzt. Basierend auf einem Ortstermin vom 3. August 2021 ordnete die Verwaltung die Anbringung von zwei Richtungspfeilen gegenüber dem Sportplatzparkplatz sowie den Austausch eines Verkehrszeichen zur Einfahrtverbotsregelung an, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.Verschiedenes
- 27.1Spielstraße Obere Fuhr
- 27.2Vorschläge Streckenänderung Bürgerbus
- 27.3Smart City Projekt Füllstandsmessung im Stadtbezirk II
- 27.4Baumpatenschilder
- 27.5Boulebahn im Siepental
- 27.6Mittel für HundekotbeutelZur Vorlage · 1825/2021/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 hat in ihrer Sitzung am 30. September 2021 beschlossen, eine Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro an die Grün und Gruga GmbH zu gewähren. Die Mittel sind zweckgebunden für die Beschaffung von Hundekotbeuteln vorgesehen.
Hintergrund der Entscheidung ist der Bedarf der Grün und Gruga GmbH an zusätzlichen finanziellen Mitteln, um die laufende Befüllung der vorhandenen Beutelspender sicherzustellen. Die Finanzierung der genannten Summe erfolgt aus den Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung II. Die Vorlage führt zudem eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz auf.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.7Erweiterung der Außengastronomie im Stadtbezirk IIZur Vorlage · 1875/2021/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat in ihrer Sitzung am 30. September 2021 beschlossen, der Erweiterung der Außengastronomie für die in einer Anlage aufgeführten Ladenlokale zuzustimmen. Die Nutzung der entsprechenden Parkplatzflächen ist für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 vorgesehen. Grundlage hierfür ist die Fortführung eines vereinfachten Verfahrens durch den Rat der Stadt Essen, welches die Erweiterung von Gastronomieflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen ermöglicht.
Die Antragsteller nutzen die Parkplatzflächen auf Basis bereits bestehender Erlaubnisse. Im Rahmen der Antragstellung wurde zugesichert, dass eine Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche erfolgt und die notwendigen Einverständniserklärungen benachbarter Geschäftsbetriebe vorliegen. Zudem verpflichteten sich die Erlaubnisnehmer, die Flächen bei einer Schließung des Ladenlokals von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen vollständig zu räumen. Die Verkehrssicherungspflicht für die genutzten Flächen liegt bei den jeweiligen Betreibern.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat die Anträge geprüft und keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erweiterung angemeldet. Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung die Zustimmung, um den Betrieben einen Ausgleich der durch die Pandemie entstandenen Ausfälle zu ermöglichen. Die Erlaubnisbescheide enthalten einen Widerrufsvorbehalt, falls sich im Genehmigungszeitraum Gründe gegen die weitere Nutzung des Parkraums ergeben sollten. Eine Ausnahme von der Nutzungsmöglichkeit besteht für den Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 28. Februar 2022, in dem die Parkplatzflächen der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden müssen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 27.8Erhöhung der Zuwendung für die Instandsetzung des Waldlehrpfads und des TrimmpfadsZur Vorlage · 1876/2021/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 hat im Rahmen der Sitzung am 30. September 2021 beschlossen, die Mittel für die Instandsetzung des Waldlehrpfads sowie des Trimmpfads zu erhöhen. Zusätzlich zu der bereits am 25. Februar 2021 bewilligten Zuwendung in Höhe von 3.700 Euro wird eine weitere Zuweisung in Höhe von 2.300 Euro gewährt.
Grund für diesen Beschluss ist die Anfrage der Verwaltung. Nach Angaben der zuständigen Stelle sind die Reparaturkosten für die Spiel- und Sportgeräte im Waldpark sowie auf dem Trimmpfad an der Eichenstraße gestiegen. Als Ursachen für die Kostenentwicklung werden Vandalismus sowie Abnutzung und Verschleiß angeführt. Ein aktuelles Angebot beziffert die Gesamtkosten für die Instandsetzung auf 6.000 Euro. Die zusätzliche Finanzierung der Differenz von 2.300 Euro erfolgt aus den Mitteln der Bezirksvertretung II.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.9Infos der Ruhrbahn zu Anfragen der BV II
- 27.10Schreiben eines Bürgers zur Parksituation in Rüttenscheid
- 27.11Durchführung von Ehrungen von Ehe- und Altersjubiläen
- 28.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 29.Grundstücksangelegenheiten
- 30.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Ardeyschule, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 31.Verschiedenes
- 32.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil