Beabsichtigte Teileinziehung eines Abschnittes der Schellenbergstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks II hat die Durchführung eines Teileinziehungsverfahrens für einen etwa 350 Meter langen Abschnitt der Schellenbergstraße beantragt. Der betroffene Bereich erstreckt sich von circa 50 Metern hinter der Straße Kuckucksrain bis etwa 220 Meter vor der Straße Renteilichtung.
Ziel des Verfahrens ist es, die Widmung dieses Straßenabschnitts nachträglich rechtlich zu beschränken. Die Beschränkung soll die Nutzung für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr auf den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 30. April jeweils in der Zeit von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr begrenzen. Hintergrund der Maßnahme ist der Schutz von Amphibienwanderungen. Eine zeitlich begrenzte Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr wurde bereits in den Jahren 2013 und 2014 beschlossen und seither angewandt. Die nun angestrebte Teileinziehung dient der dauerhaften straßenrechtlichen Absicherung gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach der Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung wird die Absicht der Teileinziehung im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht, um Einwendungen zu ermöglichen. Ein abschließender Beschluss über die endgültige Teileinziehung kann frühestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung erfolgen. Die zuständige Fachabteilung des Amtes für Straßen und Verkehr ist für die Vorlage verantwortlich.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.09.2021einstimmig beschlossen
- 26.08.2021abgesetzt/vertagt
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