Endgültige Einziehung einer Verkehrsfläche der Goldfinkstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks II hat die endgültige Einziehung einer Verkehrsfläche in der Goldfinkstraße beschlossen. Konkret handelt es sich um eine Fläche von etwa 60 Quadratmetern, die westlich des Grundstücks Goldfinkstraße Hausnummer 36 liegt. Durch diesen Beschluss wird der betreffenden Fläche der öffentliche Verkehr entzogen.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildet der Paragraph 7 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein entsprechendes Einziehungsverfahren wurde bereits eingeleitet. Die Absicht der Einziehung war am 4. Juni 2021 im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht worden, um die Möglichkeit für Einwendungen zu schaffen. Da im Rahmen dieses Verfahrens keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung eingegangen sind, kann nun die endgültige Einziehung erfolgen.
Der Beschluss wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit einer Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht. Im Anschluss daran wird der Bezirksvertretung mitgeteilt, ob gegen diesen Beschluss Klage erhoben wurde oder ob die Einziehung bestandskräftig geworden ist. Die Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung über die Einziehung von Straßen bezirklicher Bedeutung ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Essen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.09.2021einstimmig beschlossen
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