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Vorlage

Beabsichtigte Teileinziehung eines Abschnittes der Walpurgisstraße

0844/2021/6 Amt für Straßen und Verkehr

❌ Zurückgezogen / abgelehnt 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks II hat den Beschlussvorschlag vorgelegt, ein Teileinziehungsverfahren für einen etwa zwei Meter langen Abschnitt der Walpurgisstraße durchzuführen. Betroffen ist der Bereich südlich der Einmündung der Roswithastraße. Ziel des Verfahrens ist es, die Widmung dieses Straßenabschnitts nachträglich so zu verändern, dass die Nutzung auf den öffentlichen Fuß- und Radverkehr beschränkt wird.

Grundlage für dieses Vorhaben ist der rechtskräftige Bebauungsplan 05/16 Wittekindstraße / Walpurgisstraße sowie die dazugehörige Verkehrsuntersuchung. Diese Bestimmungen sehen vor, die Walpurgisstraße im Bereich der Roswithastraße für den Durchgangsverkehr zu sperren. Um die Vorgaben des Bebauungsplanes umzusetzen, ist die Änderung der Widmung im Bereich der geplanten Abriegelung erforderlich.

Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungsgewalt über die Teileinziehung von Straßen oder Wegen von bezirklicher Bedeutung bei der Bezirksvertretung. Nach der Beschlussfassung wird die Absicht der Teileinziehung im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht, um Einwendungen zu ermöglichen. Ein abschließender Beschluss über die endgültige Teileinziehung kann frühestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung erfolgen. Das Amt für Straßen und Verkehr ist für die Vorlage verantwortlich.

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