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Vorlage

Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ESH

1601/2021/1 Essener Systemhaus

🟢 Beschlossen 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus schlägt der Gemeindeprüfungsanstalt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Dortmund als Prüfer für den Jahresabschluss 2021 des Essener Systemhauses zu benennen. Die Vorlage basiert auf der Empfehlung der Betriebsleitung des Essener Systemhauses.

Gemäß der Eigenbetriebsverordnung obliegt dem Betriebsausschuss die Aufgabe, der Gemeindeprüfungsanstalt eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. In der Sachverhaltsdarstellung wird angeführt, dass die KPMG AG bereits in den Jahren 2018, 2019 und 2020 mit der Prüfung des Essener Systemhauses betraut war.

Die anfallenden Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses werden mit 50.000 Euro beziffert. Die Finanzierung dieser Aufwendungen ist im Wirtschaftsplan des Essener Systemhauses vorgesehen.

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