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Vorlage

Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirks VII auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen Kulturarbeit

1621/2021/4 Kulturamt

🟢 Beschlossen 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII wird über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen Kulturarbeit entschieden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Förderung verschiedener Projekte aus den Mitteln des Produktes 1.01.01.04.07 vor. Insgesamt beläuft sich die beantragte Summe auf 5.105,81 Euro.

Zu den Empfängern der Zuwendungen gehören der Deutsch-Tunesische Verein mit 750,00 Euro, die Stadtteilbibliothek Kray mit 2.360,00 Euro, das Heimatgeschlechtskreis Eiberg mit 250,00 Euro, die Evangelische Kirchengemeinde Freisenbruch-Horst-Eiberg mit 300,00 Euro, das Theater Freudenhaus mit 515,81 Euro sowie die Essener Volksbühne mit 930,00 Euro. Die entsprechenden Veranstaltungen sind für den Zeitraum zwischen September und Dezember 2021 angesetzt.

Die Verwaltung hat die Förderwürdigkeit der Projekte gemäß den Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in der Stadt Essen geprüft und folgt der Empfehlung des Kulturbeauftragten bezüglich der Zuschusshöhe. Die Anträge des Bürgerhauses Oststadt, des AWO Julius-Leber-Hauses sowie des Kirchenchors St. Antonius Essen-Freisenbruch werden nicht berücksichtigt, da diese Kulturträger im laufenden Jahr bereits Zuschüsse erhalten haben.

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