Einführung und Verpflichtung eines neuen Bezirksvertretungsmitgliedes
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX wurde die Einführung und Verpflichtung eines neuen Mitglieds der Bezirksvertretung behandelt. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Mandats durch ein bisheriges Mitglied der Bezirksvertretung, welche zum 09.09.2021 wirksam wurde.
Der Wahlleiter hat gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes eine Nachfolge für das vakante Mandat festgestellt. Das neue Mitglied hat das Mandat am 15.09.2021 angenommen und ist damit ordnungsgemäß in die Bezirksvertretung IX eingetreten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Einführung und Verpflichtung des neuen Mitglieds durch die Bezirksbürgermeisterin erfolgt. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Paragrafen 67 Absatz 3 sowie 36 Absatz 6 der Gemeindeordnung. Eine Kostenentwicklung oder Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.09.2021kein Ergebnis hinterlegt
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